Wegeunfall Ferienarbeit (Stundenlohnbasis)

5. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
porzellanfee
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
Wegeunfall Ferienarbeit (Stundenlohnbasis)

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Bin 3Wochen als Ferienarbeiter in einer Firma angestellt gewesen auf Stundenbasis.
Auf dem direkten Heimweg ist mir jemand ins Auto gefahren. Klassischer Wegeunfall also. Habe am nächsten Tag den Werksarzt (und danach den D-Arzt) aufgesucht und auch eine Unfallanzeige aufgegeben bei der Werkssicherheit.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Ich war aufgrund HWS-Beschwerden (Diagnose HWS Distorsion) insgesamt 4 Arbeitstage krank geschrieben. Steht mir trotzdem der Lohn zu bzw. Krankengeld/Verdienstausfall?

Wenn ich regulär krank gewesen wäre (Grippe oder so) hätte ich kein Anrecht auf Lohnfortzahlung bei der Firma gehabt. Wie ist das aber bei einem Wegeunfall?

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Meines Erachtens muss die BG bei einem Wegeunfall Verletztengeld zahlen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
porzellanfee
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie komme ich dann an das Verletztengeld ran? Muss ich das irgendwo beantragen, oder kümmert sich mein AG darum? Habe leider gar keinen Plan von sowas?!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Da bin ich auch überfragt. laut diesem Artikel ist die Krankekasse für die Auszahlung zuständig, also würde ich als erstes dort anfragen, wie das Prozedere ist.

http://www.bghw.de/versicherung/leistungen/verletztengeld

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

Bei mir blitzen 2 Fragen auf:
1. wieso waren Sie nicht unverzüglich in ärztlicher Behandlung, sondern erst am Tag danach?
2. wieso meinen Sie, dass Sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hätten?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
porzellanfee
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

zu 1.)
Nach dem Unfall war ich nicht sofort beim Arzt, da die Beschwerden erst verspätet auftraten. Ich habe mir einfach ein paar Schmerztabletten eingeworfen (Ibuprofen) und gehofft, dass es besser werden würde. Wurde erst am nächsten Tag schlimm, da ich schwer heben muss. Arbeite dort an einer Metallpresse.
Das mit den verspäteten Schmerzen ist auch nichts Ungewöhnliches, da man erstmal unter Schock steht - es hatte nämlich orderntlich gekracht (wurde noch auf den Vormann aufgeschoben).

zu 2.) bei Ferienarbeitern auf Stundenbasis, die nur 3 Wochen beschäftigt sind, gibt es keine Entgeldfortzahlung. Bin ja auf Stundenbasis beschäftigt. Außerdem (wurde mir zwischenzeitlich erklärt) muss der Arbeitgeber in den ersten 28Tagen der Arbeit nicht zahlen, das übernimmt in dieser Frist die KK.

@ all

Habe zwischenzeitlich bei der KK angerufen, es kein nur Krankengeld bezahlt (das wären 70%) sondern, da es sich um einen Wegeunfall handelt das sogenannte "Verletztengeld" (80%). Beim Verletztengeld werden zusätzlich noch die Zuschläge etc mit eingerechnet. Ist also etwas mehr.

-----------------
""

-- Editiert porzellanfee am 05.09.2011 12:22

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>zu 2.) bei Ferienarbeitern auf Stundenbasis, die nur 3 Wochen beschäftigt sind, gibt es keine Entgeldfortzahlung. Bin ja auf Stundenbasis beschäftigt. <hr size=1 noshade>


Die Aussage ist nur insofern richtig, als das es in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung keine Entgeltfortzahlung vom AG gibt. § 3 Abs. 3 EntgFG http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

Aber das haben Sie inzwischen selber herausgefunden.
Und richtig, in den ersten 4 Wochen bekommt man als Arbeitnehmer stattdessen Krankgeld von der Krankenkasse. Bei Schülern, die in der Regel nicht selber krankenversichert sind, zahlt die KK meines Wissens jedoch auch kein Krankengeld.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.718 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen