Hallo zusammen!
Welche Meldefristen muß man einhalten wenn man einen Wegeunfall hatte? In diesem Fall: Gestern gestürzt/heute Schmerzen/Kein Termin beim Durchgangsarzt zu bekommen (Streik)./Wochenende steht vor der Tür.
Dringend!
Im Voraus vielen Dank.
Wegeunfall
26. Mai 2006
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Frage vom 26. Mai 2006 | 10:12
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegeunfall
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 26. Mai 2006 | 10:29
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
Es gibt keine Meldefristen!
Dein Arbeitgeber muss den Unfall der zuständigen BG melden, solltest du mehr als 3 Tage arbeitsunfähig oder Tod sein.
#2
Antwort vom 26. Mai 2006 | 13:10
Von
Status: Praktikant (601 Beiträge, 85x hilfreich)
Ein Arbeits- oder Wegeunfall sollte so schnell wie möglich dokumentiert werden.
Das erledigt auch die Notaufnahme in Deinem nächstgelegenen Krankenhaus.
Die streiken nicht !
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#3
Antwort vom 26. Mai 2006 | 13:23
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
quote:
Das erledigt auch die Notaufnahme in Deinem nächstgelegenen Krankenhaus.
Da sollte man als Patient aber unbedingt angeben, dass es sich um einen Arbeits-/Wegeunfall handelt.
MfG
#4
Antwort vom 26. Mai 2006 | 15:25
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
genau, sonst muß man 10 € Praxisgebühr zahlen
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