Wegeunfall

26. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
JunkersJu88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegeunfall

Hallo zusammen!
Welche Meldefristen muß man einhalten wenn man einen Wegeunfall hatte? In diesem Fall: Gestern gestürzt/heute Schmerzen/Kein Termin beim Durchgangsarzt zu bekommen (Streik)./Wochenende steht vor der Tür.
Dringend!

Im Voraus vielen Dank.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Es gibt keine Meldefristen!

Dein Arbeitgeber muss den Unfall der zuständigen BG melden, solltest du mehr als 3 Tage arbeitsunfähig oder Tod sein.

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#2
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Ein Arbeits- oder Wegeunfall sollte so schnell wie möglich dokumentiert werden.

Das erledigt auch die Notaufnahme in Deinem nächstgelegenen Krankenhaus.

Die streiken nicht !

-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Das erledigt auch die Notaufnahme in Deinem nächstgelegenen Krankenhaus.


Da sollte man als Patient aber unbedingt angeben, dass es sich um einen Arbeits-/Wegeunfall handelt.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

genau, sonst muß man 10 € Praxisgebühr zahlen ;)

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