Weihnachstgeld - betriebliche Übung

29. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Olli123
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 24x hilfreich)
Weihnachstgeld - betriebliche Übung

Gilt die nach einem 3-malig in Folge gezahlten Weihnachtsgeld eintretende betriebliche Übung für den (wie die Bezeichnung vermuten lässt) gesamten Betrieb (Stichwort: Gleichbehandlungsgrundsatz - also auch für die, die noch keine 3x in Folge Weihnachtsgeld erhalten haben) oder nur für den von der Auszahlung betroffenen Personenkreis?

Wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Aussetzung des Weihnachtsgeldes vereinbart, setzt dies dann auch automatisch die betriebliche Übung außer Kraft, d.h. ist der Arbeitgeber im nächsten Jahr dann nicht mehr zur Zahlung des Weihnachtsgeld verpflichtet?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

ob eine (nur) dreimalige folge 'ungeschützter' zahlung von weihnachtsgeld schon eine betriebliche übung begründet, glaube ich nicht. 'ungeschützt' meint: ohne die permanente wiederholung der freiwilligkeit.
aber dies - wie auch deine nächste frage - dürfte sich wohl erst klären, wenn einer darob klabt.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
Olli123
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 24x hilfreich)

Das mit den 3 aufeinander folgenden Jahre ist so, da hat es auch schon Urteil drüber gegeben (aber das war ja auch nicht meine Frage).

Und wikipedia hat mir grad aber meine erste Frage beatwortet: Die betrieblic Übung gilt auf für neue Angestellte, die noch keine Weihnachtsgeld bekommen haben.

Bleibt also nur noch die zweite Frage, ob die betriebliche Übung außer Kraft gesetzt wird, wenn die Zahlung ausgesetzt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Bleibt also nur noch die zweite Frage, ob die betriebliche Übung außer Kraft gesetzt wird, wenn die Zahlung ausgesetzt wird.


Das kommt wohl auf den Wortlaut der Vereinbarung an. Wenn darin das Wort "Aussetzung", dann ist das nach meiner Einschätzung eine grundsätzliche Anerkennung, dass Weihnachtsgeld gezahlt wird auch ohne dass eine betriebliche Übung vorliegt.

Die Aussetzung erfolgt dann entsprechend der Vereinbarung. Nach Ablauf der Aussetzung kann man den Aspruch auf Weihnachtsgeld dann alleine mit dieser Vereinbarung begründen ohne dass man die betriebliche Übung nachweisen muss. Schließlich müsste kein Anspruch ausgesetzt werden, den man ohnehin nicht hat.


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