Hallo Zusammen,
wenn ich 3 Jahre im Betrieb beschäftigt bin und in meinem Vertrag steht drin, dass ich bei einer Kündigung bis 31.03 des Folgejahres das Weihnachtsgeld zurückzahlen muss.
Stimmt dass?
Ich bekomme kein 13. Monatsgehalt sonder nur 55%.
Ich finde weder in Tarif noch im Gesetz was.
Gruss
Hella
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"hella"
Weihnachtgratifikation Rückzahlung
15. November 2004
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Frage vom 15. November 2004 | 17:28
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 1x hilfreich)
Weihnachtgratifikation Rückzahlung
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#1
Antwort vom 15. November 2004 | 19:21
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Wenn es vertraglich so vereinbart wurde, kann die Sonderzahlung zu Weihnachten zurückgefordert werden.
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
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