Hallo,
an der Uni haben alle Beschäftigten im Dezember 2007 ein kleines Weihnachtsgeld bekommen. Nur bei den studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften wird das jetzt einfach so zurückgefordert (bzw. vom Lohn einbehalten), da es angeblich keinen Anspruch darauf gibt. Sebst wenn das Weihnachtsgeld aus Versehen gezahlt wurde, kann man das dann so einfach eingebahlten. Die meisten können von übrig gebliebenen Gehalt im nächsten Monat nicht mal ihre Mieten zahlen.
Weihnachtsged Rückforderung
21. Januar 2008
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Frage vom 21. Januar 2008 | 10:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Weihnachtsged Rückforderung
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#1
Antwort vom 21. Januar 2008 | 11:52
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2006x hilfreich)
a) wenn es tatsächlich keinen anspruch auf die jahressonderzuwendung - vulgo w-geld - geben sollte, wird der betrag in der tat zurecht zurückgefordert.
b) die frage ist allerdings, auf welcher vertraglichen basis studenten und wiss. hilfskräfte angestellt sind. 'an sich' haben alle im betrieb angestellten ein anrecht auf w-geld, wenn es denn gezahlt wird.
also
1. vertrag anschauen
2. gogglen unter weihnachtsgeld
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