Weihnachtsgeld - Haben wir ein Recht auf Nachzahlung vom letzten Jahr?

9. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
m-stocki
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Weihnachtsgeld - Haben wir ein Recht auf Nachzahlung vom letzten Jahr?

Unser Betrieb ist in keiner Gewerkschaft.
Er hat 6 Jahre hintereinander vorbehaltslos Weihnachtsgeld gezahlt.
Vom 01.11.01-30.04.02 wurde Kurzarbeit angemeldet.
Es wurde kein Weihnachtsgeld gezahlt.
Dieses Jahr möchten wir nicht auf das Geld verzichten.
Haben wir ein Recht auf Nachzahlung vom letzten Jahr?
Welche rechtlichen Schritte können wir unternehmen wenn er es nach Aufforderung der Belegschaft dieses Jahr wieder nicht zahlt?
Sind rechtliche Schritte mit Kosten für den Arbeitnehmer verbunden?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birgit Raupers
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

grundsätzlich gilt zu der Frage:
Es kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Steht dort nichts von Weihnachtsgeld und wurde es die Jahre bzuvor immer vorbehaltlos gezahlt, so haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auch dieses Jahr auf Zahlung nach dem Grundsatz der sog. betrieblichen Übung.

Mein Tipp: ein Arbeitnehmer läßt sich anwaltlich beraten, die Beratungskosten bzw. die Kosten für das anwaltliche Schreiben an den Arbeitgeber könnten dann kollegialiter zwischen dem Mitarbeitern geteilt werden, Voraussetzung ist jedoch ,dass bei keinem der Mitarbeiter bzgl. des Weihnachtsgeldes etwas anderes geregelt ist.

MfG
Birgit Raupers
Rechtsanwältin

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#2
 Von 
guest123-2211
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

soweit ich weiß hat man Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn man es die letzten 3 Jahre auch bezogen hat! Sogar, wenn im Vertrag das Weihnachtsgeld nur als Grativikation bezeichnet ist.

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#3
 Von 
Michael180877
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich hab mal eine Frage:
Ich bin seit 1.1.2005 in einem festen Arbeitsvertrag. In diesem steht das ich zum 1.7 und zum 1.12 einer Jahres Urlaubs/Weihnachtsgeld bekomme.
Seit dem 1.3. hat meine Firma kurzarbeit angemeldet. Habe ich Anspruch af das Urlaubsgeld welches zum 1.7. dieses Jahres normalerweise gezahlt wird, oder bekomme ich kein Urlaubsgeld wegen der andauernden kurzarbeit. Vielen dank im voraus für die Beantwortung meiner Frage.

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Michael, dazu müsste man schon den Wortlaut des Vertrages zu dem Thema kennen.

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