Weihnachtsgeld - Muss der Mitarbeiter das W-Geld zurückzahlen? Wie sieht es steuerlich aus?

13. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Schlumpf 124
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 20x hilfreich)
Weihnachtsgeld - Muss der Mitarbeiter das W-Geld zurückzahlen? Wie sieht es steuerlich aus?

Hallo
Ein Mitarbeiter mit einem befristeten Vertrag, der nun fast 2 Jahre in einem Unternehmen tätig ist, dessen Vertrag aber zu7m 31.12.2012 nicht mehr verlängert wird, hat ja trotzdem anspruch auf Weihnachtsgeld. Dieses wird in dem Unternehmen zum 30.11.2012 ausgezahlt. Muß der Mitarbeiter das W-Geld zurückzahelen ? Wie sieht es steuerlich aus, da er in dem Monat ja mehr Steuern bezahlt?
Kann mir in dieser Beziehung jemand weiterhelfen ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

quote:
Muß der Mitarbeiter das W-Geld zurückzahelen?


Kommt darauf an, was dazu arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart ist.



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"MfG venotis

Anmerkung: Meine Antworten stellen keine Rechtsberatung dar."

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#2
 Von 
Schlumpf 124
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 20x hilfreich)

Tarifvertrag zählt nicht da die Firma keinem Arbeitgeberverband angehört.
BV über Weihnachtsgratifikation besteht nicht.
Also könnte nur im Arbeitsrecht was stehen, habe aber nichts definitives gefunden.
Zur Info, die W- Gratifikation kann bis zu einem Monatsgehalt sein

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Also könnte nur im Arbeitsrecht was stehen, habe aber nichts definitives gefunden.


Logisch, da es keine allgemeingültige pauschale Antwort darauf gibt, weil es eine Frage der vertraglichen VEREINBARUNGEN zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist. Es gibt keine gesetzliche Regelung zum Weihnachtsgeld.

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"MfG venotis

Anmerkung: Meine Antworten stellen keine Rechtsberatung dar."

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#4
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Warum sollte der Mitarbeiter das Weihnachtsgeld zurückzahlen müssen?
Es gibt zwar oft die Regelung, das man WG zurückzahlen muß, wenn man vor dem 1.4. des Folgejahres geht, aber das gilt normalerweise nur für den Fall einer Kündigung durch den AN.

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#5
 Von 
Schlumpf 124
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 20x hilfreich)

Das ist ja eben die Sache, normalerweise, aber auf so was kann man sich ja nicht berufen.
Im Arbeitsvertrag steht nichts.
Es gibt wohl einen Aushang der Bertiebsleitung in dem dann steht wer vor dem 30.03 geht muß es zurückzahlen aber ist das rechtsbindend ?


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