Hallo
Gibt es bei dem Thema der betrieblichen Übung in Bezug auf Weihnachtsgeld eine Regelung über die Höhe der Zahlung?
In meinem Fall wäre es z.B.
2016 - 650€
2017 - 500€
2018 - 800€
2019 - 500€
Es gab keine Anmerkungen dass kein Gewohnheitsrecht besteht.
Dieses Jahr soll es gar nichts geben - wirtschaftliche Gründe liegen nicht vor.
Besteht das Anrecht nur auf die Zahlung einer Summe X oder in dem Fall auf ein Minimum von 500€?
Vielen Dank für alle Antworten
-- Editiert von MJ99 am 03.11.2020 17:44
Weihnachtsgeld - betriebliche Übung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Man lese den Arbeitsvertrag, betriebliche Vereinbarungen, Tarifverträge ...
Das habe ich vergessen zu schreiben - diesbezüglich ist natürlich nichts in den Papieren verankert.
Mein Verständnis der Definition der betrieblichen Übung (nur google-Recherche) war eben dass sich ohne feste Regelung durch die regelmäßige Zahlung das Gewohnheitsrecht entwickelt. Die Frage ist eben ob ich das so richtig deute und wenn ja- ob es eine Mindesthöhe der Sonderzahlung aufgrund der Zahlungen aus den letzten Jahren gibt
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Wie wurde das "Weihnachtsgeld" denn in den vergangenen Jahren angekündigt? Oder war einfach so mehr Geld auf dem Konto? Was steht auf den Gehaltsabrechnungen? Weihnachtsgeld? Bonus? Gratifikation?
Angekündigt wurde es nicht - es gab unter der Leistungsbezeichnung Weihnachtsgeld immer im selben Monat eben die aufgeführten unterschiedlichen Summen.
Diese gab es dieses Jahr nicht (auch ohne Ankündigung) und ich weiß durch den zuständigen Bearbeiter auch dass da nichts mehr kommen soll
Und jetzt?
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