Weihnachtsgeld für Azubi gestrichen. Gilt nicht der Tarifvertrag?

9. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Belzebub18
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Weihnachtsgeld für Azubi gestrichen. Gilt nicht der Tarifvertrag?

Und zwar hab ich folgende Frage. Ich bin ein kleiner Azubi und uns wurde dieses Jahr das Weihnachtsgeld gestrichen was für mich einiges ausmacht da es 98 % des gehaltes sind.
Aber folgendes ist das Problem das mit dem Geld wurde im Sommer in den tarifverhandlungen gemacht. aber dieser Tarifvertrag wurde nicht konkret ausgehandelt sondern nur die punkte festgelegt was gemacht wird aber nicht genau ausgehandelt. Der TV ist bis heute nicht ausgehandelt. demnach müsste eigentlich doch nach dem alten TV ,in dem das Weihnachtsgeld eigentlich gezahlt werden würde, gezahlt werden, oder. ich hoffe ihr könnt mir dabei weiter helfen

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Sofern der Tarifvertrag mit dem WG noch nicht gültig ist und sofern das WG in den vergangenen Jahren unter Vorbehalt ausgezahlt wurde, besteht kein Anspruch auf das WG. Leider.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Belzebub18
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

nein der Tarifvertrag mit dem WG ist der TV der wegfallen soll. der neue TV ist aber noch nicht gültig da er noch nicht komplett ausgehandelt wurde.

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#3
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

"Ich bin ein kleiner Azubi und uns wurde dieses Jahr das Weihnachtsgeld gestrichen was für mich einiges ausmacht da es 98 % des gehaltes sind."

??? Was meinst du denn mit 98% des Gehaltes?

Im Normalfall ist es doch 1 Monatsgehalt (bzw. 1/2 ....).

Gruß Tommy

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

@tommy
Es gibt auch Firmen, die krumme Prozentzahlen als Weihnachtsgeld auszahlen. So ungewöhnlich ist das nicht (siehe öffentlicher Dienst).

Wenn Belzebub18 schreibt, dass er eigentlich 98% bekommen würde, dann wird das wohl stimmen.

Ohne Detailkenntnisse der genauen rechtlichen Situation ist eine Beurteilung schwierig. Es ist allerdings richtig, dass ein neuer Tarifvertrag erst dann den alten ersetzt, wenn er unterschrieben ist. Bei TV-Verhandlingen ist die Gewerkschaft involviert. Ich würde dort einmal nachfragen, wie die rechtliche Situation gesehen wird.

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#5
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

@hh:

Ich habe die 98% nicht angezweifelt, ich wollte lediglich wissen, worauf er sich bezog!

98% des Monatsgehalts

98% des Jahresgehalts

98%....

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#6
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Die Zahlungen von UG und WG sind von der zuständigen Kammer festgelegt und stehen im Ausbildungsvertrag.

Selbst wenn der AG Kürzungen / Streichungen vornimmt, darf er das nicht einfach auch bei den Azubis tun, da dieses Zahlungen zur Ausbildungsvergütung gehören.

Lies doch einfach mal Deinen ganz persönlichen Ausbildungsvertrag !

P.

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#7
 Von 
Curl
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 37x hilfreich)

Hi,

darf der AG bestimmten Personen das WG streichen, während er es anderen zahlt?



















-----------------
"Meddle not with dragons, for thou art crunchy and taste good with ketchup!"

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Nein, darf er nicht. Er muß meines Wissens seine Mitarbeiter gleich behandeln.

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#9
 Von 
Curl
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 37x hilfreich)

Hi Hamburgerin, danke für deine Antwort. Ich hab mal gegoogelt, und in den Zusammenfassungen über das Thema WG steht beim Thema "Gleichbehandlung" drin, dass wenn einer das WG gestrichen bekommt, es alle gestrichen bekommen müssen. Aber umgekehrt fand ich bisher nichts.

Ciao,
Curl.

-----------------
"Meddle not with dragons, for thou art crunchy and taste good with ketchup!"

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Die Gleichbehandlung gilt eindeutig auch für die Zahlung.

mein Tipp:
Internetratgeber-recht.de
Arbeitsrecht; Gratifikation:

"Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz, dass der Arbeitgeber keinen Beschäftigten ohne sachlichen Grund anders behandeln darf, als die übrigen Arbeitnehmer. Dieser Grundsatz gilt auch hinsichtlich dem Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und anderen Einmalzahlungen."

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