Weihnachtsgeld in Freizeitausgleich?

1. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Christine4
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Weihnachtsgeld in Freizeitausgleich?

Guten Tag,
mein Arbeitgeber hat eingewilligt das Jährliche Weihnachtsgeld (13.Monatsgehalt) in Freizeit umzuwandeln.
Ich arbeite in teilzeit und habe eine 4 Tage Woche.
Ich bin etwas verwirrt, da mir mein Vorgesetzter anstatt des Weihnachtsgeldes was 1.500 Euro brutto betragen würde, die monatlich gesetzlichen 2,5 Tage Mehrurlaubstage an meinen Jahresurlaub dranzuhängen. Soweit so gut......
Ich bin auf eine andere Berechnung der „Urlaubstage" gekommen und zwar auf 16 Tage, da ich auch real 16 Tage im Monat arbeite und es Einfach umgelegt habe.
Wer hat den nun Recht und wie kann ich das errechnen wie hoch der Freizeitausgleich ist zum Schluss?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

/// zwar auf 16 Tage, da ich auch real 16 Tage

Beliebter Fehler: Der Monat hat i.d.R. mehr als 4 Wochen.
4*52/12=17,3 Tage Arbeit/Mon

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Christine4
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke für die Info, angenommen ich bekomme ein volles Monatsgehalt und will anstatt dessen Urlaubsausgleich haben?wieviele Urlaubstagd würde das entsprechen?

Zitat (von blaubär+):
/// zwar auf 16 Tage, da ich auch real 16 Tage

Beliebter Fehler: Der Monat hat i.d.R. mehr als 4 Wochen.
4*52/12=17,3 Tage Arbeit/Mon

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Du willst statt des 13. Gehalts lieber Freizeit haben und hast dir offenbar überlegt, dann einen ganzen Monat nicht arbeiten zu müssen - während dein AG daran denkt, dir extra Urlaub zu bewilligen in der Höhe des Urlaubsanspruchs für einen (1) Monat; eben 2,5 Tage (was wohl einem Jahresurlaub von 30 Tagen für eine Vollzeitkraft entspricht).
Beide Vorstellungen passen offenkundig nicht zusammen. Ich stelle mir vor, dass dein AG nicht bereit ist, dich einen ganzen Monat nicht zu sehen, während du mit 2,5 Tagen Extra-Urlaub ein schlechtes Geschäft machst.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von Christine4):
Ok danke für die Info, angenommen ich bekomme ein volles Monatsgehalt und will anstatt dessen Urlaubsausgleich haben?wieviele Urlaubstagd würde das entsprechen?

Zitat (von blaubär+):
/// zwar auf 16 Tage, da ich auch real 16 Tage

Beliebter Fehler: Der Monat hat i.d.R. mehr als 4 Wochen.
4*52/12=17,3 Tage Arbeit/Mon


Sie bekommt aber 13 Monatsgehälter.
4*52/13=16
Daher sehe ich die 16 Arbeitstage pro Monatsgehalt als richtig an.


Vom Gefühl wären für mich die 16 Tage frei schon gerecht, man verzichtet ja auf jede Menge Geld.

Aber ich kann mir schon vorstellen, dass der AG dir keine 16 Tage frei geben möchte.
Nur ist das auch individuell auszuhandeln, von daher MUSS der AG erst mal gar nichts, außer dir das 13. Gehalt zu zahlen.

car4000

Signatur:

- car4000 -

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Danke, car, so wird ein Schuh daraus.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.629 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen