Hallo zusammen,
ich habe Ende Oktober 2006 meine Kündigung beim Arbeitgeber eingereicht, da ich das Unternehmen Ende Februar 2007 verlassen wollte. Das ist auch alles so passiert. Mit meiner Gehaltsabrechnung für November 2006 habe ich mein Weihnachtsgeld erhalten, welches mir dann aber bei meinem Dezembergehalt 2006 wieder abgeszogen wurde.
Soweit zum Sachverhalt. Nun meine Frage : Ist das rechtens ??
Ich habe 2,5 Jahre bei diesem Unternehmen gearbeitet und immer Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten. Dies ist zwar im Unternehmen als freiwilltige Zulage definiert aber ich verstehe nicht warum ich das zurückbezahlen musste. Ich habe doch auch das ganze Jahr 2006 in dem Unternehmen gearbeitet.
Kann ich da jetzt noch was machen ?? Oder ist das schon zu spät ??
Würde mich freuen wenn ich hier eine Auskunft bekommen würde.
Vielen Dank.
MFG
Maindrix
Weihnachtsgeld nach Kündigung eingezogen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, kommt drauf an, was genau in der Vereinbarung steht, die bei euch das Weihnachtsgeld geregelt hat. Ohne den Text dieser Vereinbarung kann man als Außenstehnder nichts sagen.
Steht im Vertrag (oder einem evtl. geltenden Tarifvertrag) was zu einer Ausschlussfrist?
MfG
Hallo,
im Arbeitsvertrag steht:
Weihnachts- und Urlaubsgeld richten sich nach dem geltenden Manteltarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarungen.
MfG
maindrix
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Dann muss man in die Betriebsvereinbarungen und den MTV reinschauen, was da zum Thema drinsteht.
Das weiß von uns Außenstehnden leider niemand.
Doch weiss man
I.A. steht in fast jedem Arbeitsvertrag das der Mitarbeiter sollte er bis zum 31.03 des Folgejahres das Unternehmen verlassen, das freiwillig gezahlte Weihnachtsgeld zurückerstatten muss.
Stand auf jeden Fall in meinen letzten 3 AV.
Meistens ist das in den Schlußbestimmungen geregelt, was passiert wenn....AN kündigt etc.
Gruß
Abdul
-- Editiert von Abdul am 29.05.2007 23:25:28
Nö Abdul, dass besagt noch gar nichts.
MfG
... im ÖD - BAT - war dis bis dato auch so: die 'Weihnachtszuwendung'war daran gekoppelt, dass man bis zum Juni des Folgejahres blieb. Im TVÖD und seinen Spielarten ist es jetzt eine reine Stichtagsregelung: Wer am 1. Dez. in Lohn und Brot steht, bekommt die Jahressonderzahlung. Punktum.
Und jetzt?
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