Weihnachtsgeld nach eigener Kündigung

29. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
go515320-61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Weihnachtsgeld nach eigener Kündigung

Guten Abend,

mein Arbeitsverhältnis endet durch eine Kündigung durch mich übermorgen, den 31.10.2019.
Mein Arbeitsverhältnis besteht seit über 10 Jahren. In der Abrechnung vom Oktober, welche ich heute erhalten habe, ist kein Weihnachtsgeld aufgeführt.
Ich vermute, dass mein Arbeitgeber durch die folgenden Paragraphen aus meinem Arbeitsvertrag im Recht ist. Allerdings bin ich mir etwas unsicher.
Vielleicht hat ja ein Experte hierzu eine Meinung?
Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld, ja oder nein?

Vielen Dank

Zitat:
$5 Weihnachtsgratifikation und Urlaubsgeld

4

Aber Außerdem erhält Herr XXXXXXXX eine Weihnachtsgratifikation. Sie beträgt in
ihrer Höhe ein halbes Brutto Monatsgrundgehalt und wird im Oktober ausgezahlt.
Bei Eintritt nach dem 1. Januar eines Jahres wird die Gratifikation
anteilig gezahlt.
Der Anspruch auf Gratifikation ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis
im Zeitpunkt der Auszahlung oder bis zum 31.12. eines Jahres von einem der
Vertragsteile gekündigt ist oder infolge eines Aufhebungsvertrages endet. Dies
gilt jedoch nicht, wenn die Kündigung aus betriebsbedingten oder aus
personenbedingten, von Herrn XXXXXXXX nicht zu vertretenden Gründen, erfolgt.
Dies gilt sinngemäß für einen Aufhebungsvertrag. Herr XXXXXXXX ist verpflichtet
die Gratifikation zurückzuzahlen, wenn er aufgrund eigener Kündigung oder
aufgrund außerordentlicher Kündigung oder verhaltensbedingter Kündigung
aus einem von ihm zu vertretenden Grund bis zum 31.03. des auf die
Gratifikationszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet. Die Rück-
zahlungsverpflichtung gilt entsprechend, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb
des vorgenannten Zeitraumes durch Aufhebungsvertrag beendet wird und
Anlass des Aufhebungsvertrages der Wunsch des Mitarbeiters oder ein Recht
zur außerordentlichen oder verhaltensbedingten Kündigung der Firma ist.
Die Firma ist berechtigt, mit ihrer Rückzahlungsforderung gegen die
rückständigen oder die nach der Kündigung fällig werdenden Vergütungs-
ansprüche unter Beachtung der Pfändungsschutzbestimmungen aufzurechnen.
Mit dem Mai-Gehalt eines jeden Jahres erhält Herr XXXXXXXX ein Urlaubsgeld in
Höhe eines halben Bruttomonatsgrundgehaltes, wenn zu diesem Zeitpunkt die
Probezeit abgelaufen ist und das Arbeitsverhältnis mindestens ein Jahr
bestanden hat. Sofern das Arbeitsverhältnis noch nicht ein Jahr bestanden hat,
wird das Urlaubsgeld in zeitanteiliger Höhe gewährt. Der Anspruch auf
Urlaubsgeld ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis zum Auszahlungs-
stichtag durch den Mitarbeiter gekündigt ist oder ein entsprechender
Aufhebungsvertrag geschlossen wurde oder das Arbeitsverhältnis lediglich
ruht.

Die Zahlung der Urlaubs- und Weihnachtsgratifikation erfolgt freiwillig. Sie
begründet auch durch mehrfache Zahlung keinen Rechtsanspruch.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

/// Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld, ja oder nein?

Der Text ist zwar lang, aber deutlich: Nein.
"Der Anspruch auf Gratifikation ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis
im Zeitpunkt der Auszahlung oder bis zum 31.12. eines Jahres von einem der
Vertragsteile gekündigt ist
"

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