Weihnachtsgeld neuer Job

18. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Stefan121081
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Weihnachtsgeld neuer Job

Hallo,

wenn man am 1.6 ein neuen Job angefangen hat und im November (Abrechnung)wird Weihnachtsgeld ausgezahlt man muß 6 Monate Betriebszugehörigkeit haben um Anspruch zu haben .Bekommt man schon Weihnachtsgeld ausgezahlt ?Mfg

-- Editiert von User am 18. November 2023 23:20

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124451 Beiträge, 40362x hilfreich)

Zitat (von Stefan121081 ):
man muß 6 Monate Betriebszugehörigkeit haben um Anspruch zu haben

Zu wann konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Stefan121081
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Am 1.6.2023 Angefangen und Ende November würde es Weihnachtsgeld geben in der November Abrechnung.Man muß 6 Monate Im Betrieb gearbeitet haben laut Tarifvertrag um Anspruch zu haben .

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#3
 Von 
Legalitätslevel100
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 55x hilfreich)

Schreiben Sie die entsprechende Klausel bitte wörtlich ab, sonst kann man Ihnen nicht helfen.
Nach dem, was Sie bisher schrieben, haben Sie keinen Anspruch, da Sie im November noch keine sechs Monate beschäftigt sind.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18053 Beiträge, 6635x hilfreich)

Zitat (von Stefan121081 ):
muß 6 Monate Betriebszugehörigkeit haben um Anspruch zu haben

Das Satzende sollte wohl ein Fragezeichen haben - so ist es eine Aussage.

Einen Anspruch auf W'Geld gibt es nicht 'von Haus aus'; oft sind es Tarifverträge oder eben AV, die den Anspruch begründen, der Anspruch wiederum kann gebunden sein an Voraussetzungen, etwa an die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Ebenso, ob es im Einstiegs- oder Ausstiegsjahr Anteilige Zahlung gibt.
Kurzum: Du wirst dich im Betrieb erkundigen müssen, was gilt - ggf. beim BR, wenn du den AG nicht fragen magst.

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#5
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1438 Beiträge, 246x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das Satzende sollte wohl ein Fragezeichen haben - so ist es eine Aussage.
Es soll ja auch eine Aussage sein. Und der TE bezieht sich gerade auf einen Tarifvertrag.

@TE: Wie lautet die Vereinbarung GENAU?

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