Weihnachtsgeld nicht für alle Mitarbeiter

12. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Gerlinde1966
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Weihnachtsgeld nicht für alle Mitarbeiter

Hallo Ihr Lieben,

ich arbeite seit etwa vier Jahren als Teilzeitkraft, wöchentlich 25 Stunden. Im Gegensatz zu den meisten meiner Kolleginnen und Kollegen erhalte ich kein Weihnachtsgeld. Die ausgeübte Tätigkeit ist dieselbe, Unterschiede bezüglich der Qualifikation und dem Anstellungsverhältnis (jeweils Angestellte) gibt es keine.

Begründet wird diese unterschiedliche Behandlung damit, dass in meinem Arbeitsvertrag das 13te Gehalt nicht explizit erwähnt wird.

Bei den Beschäftigten, die Weihnachtsgeld erhalten haben, sei im Vertrag geregelt, dass der Arbeitnehmer ein 13tes Gehalt, zur Hälfte als Weihnachts- und Urlaubsgeld erhalte.

In meinem Vertrag steht sinngemäß: "...Gratifikationen und Sonderzahlungen sind freiwillige Leistungen und werden unter Vorbehalt ausgezahlt...".

Angekündigt wurde bei der Betriebsversammlung, dass es dieses Jahr wieder Weihnachtsgeld gezahlt werde. Umso größer war die Enttäuschung bei mir und bei vielen meiner Kolleginnen und Kollegen, die keins erhalten haben.

Der Betriebsrat, nebenbei will ich nicht unerwähnt lassen, dass dessen Vorsitzende Chefin von der Service-Abteilung unseres Unternehmens ist, beharrt darauf, dass das Weihnachtsgeld eine im Arbeitsvertrag individuell vereinbarte Zahlung sei und sich für mich deshalb kein Anspruch auf Zahlung des Weihnachtsgelds ergebe. Der dem Betriebsrat in arbeitsrechtlichen Fragen beratende Anwalt habe Ihre (Betriebsratsvorsitzende) Position bestätigt.

Handelt mein Arbeitgeber hier gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz?

Vielen Dank für Eure Meinung.

-- Editiert von Gerlinde1966 am 12.12.2007 01:09:59

-- Editiert von Gerlinde1966 am 12.12.2007 01:12:01

-- Editiert von Gerlinde1966 am 12.12.2007 01:13:27

-- Editiert von Gerlinde1966 am 12.12.2007 01:17:56

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... hallo, gerlinde,
die aussichten, darüber erfolgreich zu streiten, wären m.e. gar nciht schlecht. willkür ist dem AG nämlich untersagt und mittlerweile ist die gängige regel, dass differenzierungen ohne sachlichen grund nicht möglich sind. wenn also die sonderzahlungen betriebsüblich sind, dann für alle.

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#2
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Gratifikationen und Sonderzahlungen sind freiwillige Leistungen und werden unter Vorbehalt ausgezahlt....

Hierbei handelt es sich um einen Klausel, die Allgemeingültigkeit besitzt und nicht bedeutet, daß es individuell auf den AN anzuwenden ist.

Wenn Weihnachtsgeld bezahlt wird, dann für alle.

Wenn hier keine Einsicht des AG erfolgt, besteht die Möglichkeit der Beschwerde beim BR oder Einreichung einer Klage vor dem Arbeitsgericht.

PS: Wie kann es sein, daß eine leitende Angestellte im BR ist?

-- Editiert von svielha am 12.12.2007 10:11:04

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#3
 Von 
Gerlinde1966
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo blaubär49 und SVielha,

ich danke Euch für Eure Meinung.

Mein Arbeitgeber sieht hier keine Willkür und besteht auf die Argumentation "Weihnachtsgeld erhalten diejenigen Mitarbeitern, in deren Arbeitsvertrag ein 13tes Gehalt, das je zu Hälfte als Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt werde, vereinbart sei. Es seien individuell geregelte Zahlungen".
Allerdings behält sich mein Arbeitgeber auch hier die freiwillige Zahlung vor. Deshalb gab es auch für diese Mitarbeiter in 2006 kein Weihnachtsgeld.

Die Aussichten mit einer Beschwerde beim Betriebsrat etwas zu bewirken, ist sehr gering. Schließlich vertritt die Betriebsratsvorsitzende die oben genannte Argumentation meines Arbeitgebers. Sie habe dies gar von einem dem Betriebsrat beratenden Juristen prüfen lassen.

Wie kann es sein, daß eine leitende Angestellte im BR ist?
In einem relativ jungen Unternehmen ist das ganz einfach. Man erstelle eine Liste mit der leitenden Angestellten an Position 1 und führe in dieser viele bekannte und beliebte Mitarbeiter auf.

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#4
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Leitende Angestellte dürfen nicht in einem BR sein, da es zu einem Interessenkonflikt führt.

Siehe Dein Beispiel.

Leitende Angestellt wählen ja auch nicht den BR. Sie können nur einen Sprecherrat bilden.

Leitende Angestellt müssen die Ziele des AG durchsetzen, was meistens gegen die Ziele der AN geht.

Wie soll sich ein AN sicher fühlen und Probleme beim BR ansprechen, wenn dort ein leitender Angestellter sitzt?

-----------------------------
Ein Betriebsrat kann in Betrieben mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern gegründet werden, von denen drei wählbar sein müssen. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen (siehe § 9 BetrVG ). Arbeitnehmer im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn sind Arbeiter und Angestellte, die in dem Betrieb, im Außendienst, mit Telearbeit oder in Heimarbeit (sofern diese hauptsächlich für den Betrieb erfolgt) beschäftigt sind. Leitende Angestellte zählen jedoch nicht dazu.

http://bundesrecht.juris.de/betrvg/index.html

Ihr habt damit nur einen pseudo BR!

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#5
 Von 
Gerlinde1966
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo SVielha,

de facto haben wir tatsächlich einen pseudo Betriebsrat, wenn auch die leitende Position der BR-Vorsitzenden sich nur auf die relativ kleine Service-Abteilung, Annahme von Warenreklamationen und deren Garantiebearbeitung, beschränkt.

Ja, der Interessenskonflikt besteht. In der Vergangenheit hat z.B. der BR bei kurzfristig angesetzten Überstundenregelungen nachgegeben, bzw. "sich mit Händen und Füßen gewhert (O-Ton BR-Vorsitzende)". Es ist nicht so, dass der BR sich überhaupt nicht für den AN einsetzt, aber bei gewichtigen und kritischen Sachverhalten trotz verbaler Gliedmaßen-Gegenweher sich oftmals geschlagen geben muss.

Ich würde mich freuen, wenn Ihr noch kurz auf die Argumentation meines Arbeitgebers bewertet.

Arbeitgeber: Weihnachtsgeld erhalten diejenigen Mitarbeitern, in deren Arbeitsvertrag ein 13tes Gehalt, das je zu Hälfte als Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt werde, vereinbart sei. Es seien individuell geregelte Zahlungen.

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