Weihnachtsgeld trotz Krankheit

30. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Harry12
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 26x hilfreich)
Weihnachtsgeld trotz Krankheit

Hallo,

ich habe folgende Frage, ich bin seit Juli 2021 krank geschrieben, bin also im Krankengeld, bis 01.2023.

Habe ich dieses Jahr 2022 Anspruch auf Weihnachtsgeld? (ich arbeite im öffentlichen Dienst (TVÖD) als Krankenpfleger).

Danke für die Antworten.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go615067-11
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Glaskugel sagt : man weiß es nicht.
Was sagt dein Arbeitsvertrag?

Mit den wenigen Infos, kann man überhaupt nichts anfangen.
Meistens hat man keinen Anspruch auf ein Weihnachtsgeld, da dies oft eine freiwillige Leistung des AG ist.
Aber wie gesagt, mehr steht dazu in deinem AV.

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#2
 Von 
Harry12
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 26x hilfreich)

Im Arbeitsvertrag steht natürlich nichts. Mein Gehalt wird nach TVöD gezahlt, habe aber keine Lust mich durch die ganzen Punkte zu wühlen, bis ich das richtige finde.

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#3
 Von 
go615067-11
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry12):
Im Arbeitsvertrag steht natürlich nichts.

Dann hast du auch erstmal keinen Anspruch darauf.

Ist halt dem AG überlassen was er macht. Aber da du das komplette Jahr krank warst, welchen Anreiz hätte der AG denn dir Geld zu zahlen? Du hast ihm das ganze Jahr über keinen Mehrwert gebracht.

Ich als AG würde auch kein Weihnachtsgeld auszahlen für einen AN der das komplette Jahr im Krankengeld ist.

Zitat (von Harry12):
habe aber keine Lust mich durch die ganzen Punkte zu wühlen, bis ich das richtige finde.

Das soll jetzt halt jemand anderes für dich tun?

-- Editiert von User am 30. November 2022 12:30

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#4
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Da Du auch schon aus dem Zeitraum für den Krankengeldzuschuss gefallen bist, wird Deine Sonderzahlung zumindest gekürzt.
Wie hoch die Kürzung ist kann man sicher genau berechnen, ich

Zitat (von Harry12):
habe aber keine Lust mich durch die ganzen Punkte zu wühlen, bis ich das richtige finde.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von go615067-11):
Dann hast du auch erstmal keinen Anspruch darauf.

Zitat (von Harry12):
TVöD

:neck:

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry12
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von Harry12):
habe aber keine Lust mich durch die ganzen Punkte zu wühlen, bis ich das richtige finde.


Das soll natürlich kein anderer für mich machen! Ich habe einfach nur gedacht, es weiß hier jemand.
Ist ja nicht so unwahrscheinlich!!!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go615067-11
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Zitat (von go615067-11):
Dann hast du auch erstmal keinen Anspruch darauf.

Zitat (von Harry12):
TVöD

Nunja, er hat nach Weihnachtsgeld gefragt, das mit dem TVöD habe ich dann überlesen..

im TVöD wäre es ja eine "Jahressonderzahlung".

Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TVöD).
Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen. Im Falle von fehlenden Beschäftigungszeiten während des laufenden Jahres (beispielsweise bei Neueinstellungen im Jahresverlauf) wird die Sonderzahlung um 1/12 für jeden Monat ohne Gehalt gekürzt.


Da hier mEn. Krankengeld mit den fehlenden Beschäftigungszeiten gleichzustellen wären?! (kann mich aber auch irren...), besteht dann kein Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Nein, du hast dieses Jahr keinen Anspruch.
§ 20 TVÖD sagts.

Wer das gesamte Jahr 2022 wegen Krankheit KEIN Entgelt vom AG erhielt, hat keinen Anspruch, es wird auch nichts anteilig berechnet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry12
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nein, du hast dieses Jahr keinen Anspruch.
§ 20 TVÖD sagts.

Wer das gesamte Jahr 2022 wegen Krankheit KEIN Entgelt vom AG erhielt, hat keinen Anspruch, es wird auch nichts anteilig berechnet.


super, ( oder auch nicht ).
Danke für Eure Antworten

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