Weihnachtsgeld wurde zurückgefordert

26. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Schattenkaempfer
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)
Weihnachtsgeld wurde zurückgefordert

Hallo zusammen,

folgender Fall:

befristeter AV 01.04. - 31.03.

AV, kein Tarifvertrag

Im AV steht nichts bzgl. Weihnachtszahlung, Gratifikationen etc.

AV nun ausgelaufen, MA hat neue Stelle, also eine Verlängerung nicht angenommen dafür bis zum 31.03. gearbeitet.

Ab 01.04 neuer Arbeitsplatz.

Nun wurde das komplette Weihnachtsgeld zurückgefordert 250€.

Auf einer Gehaltsabrechnung ist nur folgendes zu lesen:

... Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Zahlung des AG

... kein Rechtsanspruch darauf

... bis einschlieslich 31.03. des Folgejahres wäre eine Rückforderung aus Gründen des AG, welche der fristlosen Kündigung oder bei eigener Kündigung des AN.


So Weihnachtsgeld nun zu recht zurückgefordert oder irrtümlich, seitens AN wurde nicht gekündigt sondern der Vertrag normal auslaufen gelassen und seitens des AG wurde auch nicht fristlos gekündigt, sondern eher eine Verlängerung angesehen. ????????


DANKE

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jimmy1985
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 62x hilfreich)

quote:
bis einschlieslich 31.03. des Folgejahres wäre eine Rückforderung aus Gründen des AG, welche der fristlosen Kündigung oder bei eigener Kündigung des AN.


http://www.rechtslexikon-online.de/Sonderzahlungen.html

Gibts im AV eine Rückzahlungsklausel?

-- Editiert jimmy1985 am 26.04.2012 18:08

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Bemerkenswerte Konstellation. Dieser Fall ist vom Wortlaut der Klausel her offenbar nicht abgedeckt, gehört aber dem Sinn nach dazu - dann müsste die Klausel aber etwa heißen: wer am 31.3 in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis ist .. - da lässt sich trefflich streiten.
Du kannst ja mal die Forderung erheben .. wenn du das Geld tatsächlich zurückzahlen sollst (will sagen: nicht einfach aufgerechnet worden ist), befindest du dich in einer komfortablen Position, will mir scheinen.


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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Der Arbeitgeber kann das Weihnachtsgeld nur zuückfordern, wenn es dazu eine schriftliche Vereinbarung, z.B. im Arbeitsvertrag, gibt oder ein TV das regelt. Hier besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Der Arbeitgeber kann das Weihnachtsgeld nur zuückfordern, wenn es dazu eine schriftliche Vereinbarung, z.B. im Arbeitsvertrag, gibt oder ein TV das regelt. Hier besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.

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#5
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Da Du ja von vornherein einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.03. hattest, kann der AG lt. der 3. Klausel, die Du aufgeführt hast, kein Geld zurückverlangen.

Jedenfalls gehe ich davon aus, dass Du keine Kündigung ausgesprochen hast, sondern den Vertrag einfach hast auslaufen lassen?

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#6
 Von 
Schattenkaempfer
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo nochmals,

1. Im AV gab es wie geschrieben, keine Erwähnung von Weihnachtsgeld etc.

2. Gab es entsprechend auch keine Rückzahlungsklausel

3. Kein Tarifvertrag

4. Das Weihnachtsgeld wurde in der letzten Gehaltsabrechnung wieder abgezogen welches es im November gab.

5. Der befristete Vertrag ist einfach ausgelaufen, und es wurde auch keine Kündigung ausgesprochen.


Also sehe ich es so, das der AG es hätte garnicht wieder zurückfordern dürfen?

Wie geht man hier, menschlich wie auch rechtlich sicher vor, das es das Geld wieder gibt???



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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Rechtlich kannst Du nur Klage erheben. Denn wir sind hier nicht im Lande "Wünsch Dir WAS".

Menschlich ist schwer zu sagen. Magst Du den ehemaligen AG, dann kannst Du diesen ja mal freundlich darauf hinweisen, dass er das Weihnachtsgeld nicht behalten durfte, da er dieses freiwillig gezahlt hat und es keine Klausel im Arbeitsvertrag und auch keinen Tarifvertrag gibt, der aussagt, dass dieses Geld bei Austritt bis 31.03. zurückgezahlt werden muss.

Das musst Du entscheiden.

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Klage erheben ist ganz einfach. Die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgericht aufsuchen und der Rechtspfleger formuliert die Klage. Aufgrund der Rechtslage wird der Richter dem AG dann wohl vermitteln, dass dieser besser das Geld nachzahlt. Erst wenn die Güteverhandlung scheitert wird das weitere Verfahren kostenpflichtig.

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