Hallo zusammen,
ich hätte da mal wieder eine Frage zum leidigen Thema Weihnachtsgeld...
hab von meinem Chef im Nov. 2010 eine Gratifikation bekommen,die ca. einem Monatsgehalt entspricht.
Ich hab jetzt gelesen,das man es evtl. zurückzahlen muss,wenn man vor dem 31.03. kündigen würde?!
Wenn ich jetzt zum 31.03. kündigen würde,müsste ich es dann auch zurück bezahlen ?
Im Arbeitsvertrag steht nichts speziell dazu,nur das
Gratifikationen freiwillig gezahlt werden.
Mein Problem ist jetzt,dass ich eine Kündigungsfrist von acht Wochen zum Quartalsende habe.Wenn ich jetzt nicht kündige,müsste ich noch ein halbes Jahr warten...
Wäre sehr dankbar für viele Antworten
Lg
Weihnachtsgeld zurückzahlen wenn ich kündigen würde?!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
wenn nichts zur rückzahlung vereinbart ist, muß man auch nichts zurückzahlen
selbst wenn etwas zur rückzahlung vereinbart wäre, hieße das nicht zwangsläufig, daß diese vereinbarung auch wirksam wäre
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Wenn nichts dazu im Arbeitsvertrag steht musst DU wahrscheinlich auch nichts zurückzahlen.
Es sei denn dies ist in Eurem Tarifvertrag geregelt. Gilt für Euch ein Tarifvertrag?
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Hey,
erstmal danke für die Antworten...das ging fix
Bin PTA und es gibt eine Tarifvertrag! Gilt dann das,wie es in diesem vorgesehen ist ?
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Wenn dort etwas bzgl. der Gratifikation geregelt ist ja, sonst gilt der Arbeitsvertrag und Du bist fein raus.
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-- Editiert am 16.01.2011 18:22
pyrotechnische assistentin, so so .....
wenn es sich um eine freiwillige gratifikation laut arbeitsvertrag handelt und der arbeitsvertrag keine rückzahlung vorsieht, musst du nichts zurückzahlen
wenn es sich um einen tariflichen anspruch auf weihnachtsgeld handelt, gilt das, was dazu im tarifvertrag vereinbart ist,
auch evtl. rückzahlungsvereinbarungen
musst dich schon entscheiden, was du nun aufgrund welcher vereinbarung erhalten hast
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--- editiert vom Admin
Im Tarifvertrag steht,wenn es ein Bruttomonatsgehalt nicht übersteigt,dann müsste man es zurück zahlen,wenn man bis zum 31.03. des Folgejahres aus dem Betrieb ausscheidet.
Also wenn ich zum 31.03 kündige?
Das mit dem zurückzahlen gilt ja dann nur,wenn ich VOR dem 31.03. kündigen würde ?! Was bei meinem Vertrag ja eh nicht möglich wäre...
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"Doug:"Carrie, hältst du mich für einen nutzlosen Fettsack?"
Carrie:"Wieso fragst du, hast du etwa m"
--- editiert vom Admin
Du müsstest zurückzahlen, da ja der letzte Tag Deines Arbeitsverhältnisses der 31.03. wäre.
Schade, tut mir leid für Dich.
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könntest du die rückzahlungsklausel mal wörtlich
zitieren ?
falls wir uns jetzt darauf geeinigt haben, daß es sich um einen tariflichen anspruch handelt und dieser tarifvertrag auch für dich gilt..........:)
weiß zwar nicht, was es dann mit den "freiwilligen" gratifikationen auf sich hat, die im arbeitsvertrag erwähnt sind, aber na ja...
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http://www.pharmazeutische-zeitung.de/fileadmin/download_dateien/2009/Bundesrahmentarifvertrag%20f%FCr%20Apotheken.pdf
Vielleicht kann mir jemand helfen,dass zu verstehen...
@budlight
ich beschäftige mich mit Chemie und Arzneiwirkungen und nicht mit Paragraphen und Jura...wäre aber nicht schlecht,wenn du wirklich mal darauf achtest,was du dir alles so aus der Apo reinpfeifst
Du kannst das Geld behalten!
Da steht nichts von Rückzahlung im Tarifvertrag und nichts von Rückzahlung im Arbeitsvertrag.
Herzlichen Glückwunsch.
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ich lese jetzt nichts von rückzahlung
"Den vollen oder gekürzten Betrag nach
Absatz 1 oder 6 erhalten alle Mitarbeiter,
deren Arbeitsverhältnis im Jahr der Auszahlung
mindestens 12 Monate besteht."
steht dazu nichts drin
oder finde ich es nur nicht ?
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Gut,wollte ja nur wissen,an was ich mich dann halten muss...
man hört ja oft genug,das jemand sein Weihnachtsgeld zurückzahlen muss und es ist ja auch oft mit dem 31.03 so..
dankeschön erstmal
lg
Ich habe auch nicht gefunden.
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--- editiert vom Admin
wenn du zum 31.03.11 kündigst, hättest du sogar noch anspruch auf 3/12 der sonderzahlung für 2011
"ausscheidende Mitarbeiter haben Anspruch auf
1/12 des vollen oder gekürzten Betrages für
jeden vollendeten Beschäftigungsmonat des laufenden kalenderjahres"
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-- Editiert am 16.01.2011 19:34
"Ich sehe das anders, aber villeicht habt ihr einen anderen § 18 gelesen, als ich.2
Ausscheidende
Mitarbeiter haben Anspruch auf
1/12 des vollen oder gekürzten Betrages für
jeden vollendeten Beschäftigungsmonat
Wo steht etwas von Rückzahlung in § 18? Ich finde nichts zur Rückzahlung, sondern nur zur anteiligen Zahlung, nach 6 Monaten hat hier JEDER Anspruch auf die Sonderzahlung, die auch weniger als 1 Monatsgehalt betragen kann.
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Also müsste ich es nur zurückbezahlen,wenn in meinem Arbeitsvertrag speziell noch etwas dazu stehen würde?!
Ist ja bei der Kündigungsfrist zb so...dann gilt ja das,was im Arbeitsvertrag steht,oder ?
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--- editiert vom Admin
Musst du ja wissen
Naja,jedenfalls dankeschön an alle..
lg
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Du hast nicht zuviel erhalten, dass ist Quatsch. Im Gegenteil, siehe kriegsrat "wenn du zum 31.03.11 kündigst, hättest du sogar noch anspruch auf 3/12 der sonderzahlung für 2011".
Der Tarifvertrag sagt, nach mehr als 6 Monten im Betrieb steht Dir 1/12 zu. Von Rückzahlung steht da nichts. Mit zuviel ist gemeint, Du bekommst bis 31.12. und gehst bereits am 30.11.
Der Tarifvertrag gilt immer, wenn der AG diesen anwendet. Auch im Arbeitsvertrag steht nichts von Rückzahlung, alles SCHÖN. Du kannst das Geld behalten und bekommst sogar noch für 3 Monate Gratifikation. (Der Passus im Tarifvertrag sagt nur, dass der AG die Gratifikation auch kürzen kann, wenn er diese aus wirtschaftlichen Gründen nicht zahlen kann, das steht auch in Deinem Arbeitsvertrag).
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"Darüber
hinaus haben Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis
nicht länger als 6 Monate
im Kalenderjahr besteht, keinen Anspruch
auf Sonderzahlung, sofern das Arbeitsverhältnis
durch den Mitarbeiter .......... gekündigt wird. "
deshalb muß ich diese aussage zurücknehmen
"wenn du zum 31.03.11 kündigst, hättest du sogar noch anspruch auf 3/12 der sonderzahlung für 2011".
die sonderzahlung für 2010 bleibt aber sicher...............
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Hallo an Alle,
ich habe zu der Thematik noch einen Zusatzfrage:
Im Arbeitsvertrag steht der hier mehrfach zitierte Passus (also Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei Kündigung vor dem 31.3.), aber das Datum im Arbeitsvertrg lautet: ... vor dem 31.02.2005
.
meine Frage lautet daher: ist das so zu interpretieren, dass dieses Datum feststeht, d.h. der Passus ab dem Jahr 2006 seine Wirkung verliert
oder
dass der Passus sinngemäß auch in den Folgejahren seine Gültigkeit behält?
Wenn jemand darauf eine Antwort weiß, wäre mir sehr geholfen.
Vielen Dank schon mal im Voraus
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