Weihnachtsgeld zurückzahlen

28. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Heddi_TB
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 29x hilfreich)
Weihnachtsgeld zurückzahlen

Hallo zusammen,

habe heute von einer guten Bekannten erfahren, daß ich Ihrem Arbeitsvertrag die Klausel anthalten ist, daß sie Weihnachtsgeld zurückzahlen muß, wenn sie bis Ende März 2007 kündigt. Bedeutet also, daß wenn sie bis Ende März kündigt, das Weihnachtsgeld zurückzahlen muß/soll, daß sie für das Jahr 2006 erhalten hat.

Nun wollte ich mal fragen, ob dies rechtens ist.

Vielen Dank für die Antworten.

heddi

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, ja so eine Klausel wäre rechtens. Gibts gar nicht mal so selten.

MfG

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#2
 Von 
SvenGerle
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Rückzahlung kommt dann in Frage, wenn diese explizit vereinbart wurde. Dann muss eine entsprechende Klausel auch die Voraussetzungen für die Rückzahlung sowie den "Bindungszeitraum" regeln. Andernfalls ist sie unwirksam. Bei Gratifikationen von mehr als einem Monatsgehalt ist eine Bindungsfrist bis zum 31. März des Folgejahres zulässig. Bei bis zu zwei Monatsgehältern ist eine Frist bis zum 30.6. des Folgejahres erlaubt. Entscheidend kann auch das Datum des tatsächlichen Ausscheidens aus der Firma werden. Wer beispielsweise am 15. Februar zum 31. März kündigt, könne auch bei einer Bindungsfrist bis zum 31.3. sein Weihnachtsgeld behalten

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@Sven wenn du schon Text klaust, dann gib wenigstens die Quelle an.

http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/554420.html?eid=501561

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Heddi_TB
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 29x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Nun ist jedoch eine weitere Frage aufgetreten. Ich denke, daß das gesamte Weihnachtsgeld (Brutto) zurückgezahlt werden muß, oder? Sollte die Kündigung also vor dem 31. März erfolgen, dann müßte meine Bekannte also mehr zurückzahlen, als sie netto erhalten hat? Oder sehe ich das falsch? Oder kann man die Differenz bei der nächsten Stuererklärung wieder gelten machen?

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