Hallo Zusammen,
Ich habe eine kurze Frage bezüglich des Weihnachtsgeld es und vielleicht hat hier jemand eine rechtliche Info wie ich damit umgehen soll, kann.
Folgender Sachverhalt:
Ich und meine Kollegen bekommen jeden Monat 40 € vom AG auf eine Bonuskarte geladen als Sachleistungen. Jetzt argumentiert der AG, dass bei Zahlung des Weihnachtsgeldes diese 40€, sprich 12x40=480€, vom Weihnachtsgeld abgezogen werden und damit der AN besser gestellt sein wird, weil ja das zu versteuern Brutto niedriger ausfällt.
In meinen Augen ist das rechtlich nicht wirklich vertretbar.
Was sagt ihr?
Danke für Meinungen
Grüße
Weihnachtsgeldkürzung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die Frage ist so nicht zu beantworten: Zu beiden Zahlungen sollte es Vereinbarungen oder Anspruchsgrundlagen geben. Wo ist also was wie geregelt?
Hallo,
es gibt keine schriftlich dargelegte Vereinbarung, keine Regelung im AV.
Tariflich gibt es nur eine Anlehnung an den Tarif. Welche aber für unseren Standort nicht zu trifft, da wir mehr oder weniger autark laufen.
Anspruchsgrundlage war damals die Einführung dieser Bonuskarte als Mitarbeitermotivation, welcher jeder AN bekommt. Im AV wird nur das Weihnachtsgeld, welches als freiwillige Sonderleistung des AG, aufgeführt.
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.... dann ist die Sache auch klar: Wenn/da das Weihnachtsgeld regelmäßig als freiwillige Leistung deklariert ist, auf die auch durch Wiederholung kein Anspruch erwächst, kann der AG verfahren, wie er mag.
Soweit ist es schon klar, beantwortet nicht meine eigentliche Frage.
Es geht ja darum, dass er die monatlich 40 Euro, welche als Sachleistungen für den AG zu 100% steuerlich abzugsfähig sind, dass er diese beim Weihnachtsgeld in Abzug bringt. Für mich sieht es so aus, dass der AG dadurch ja zweimal spart. Die Sachleistungen setzt er ab und zahlt weniger WG aus. Sicherlich kann man jetzt sagen, dann kann er gleich weniger WG zahlen. Stimmt schon. Mir geht es aber um die durchgeführte Prozedur. Die in meinen Augen nicht vertretbar erscheint.
Das dürfte aber zwei andere Punkte betreffen.
Zum einen das Steuerrecht und zweitens (Unterschlagung von) Sozialabgaben.
Du lieber Himmel: Was macht das denn für einen Unterschied, ob er sagt, dass er das W*Geld um den Betrag eben dieser Provisionen kürzt, oder ob er es ohne jede Erklärung so hält?
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