Folgender Fall: Arbeitnehmer A beginnt im Unternehmen eine Umschulung. Lt. Tarifvertrag wird eine Weihnachtsgratifikation gezahlt. Nach Beendigung wird der Arbeitnehmer A auf weitere 4 Monate im Unternehmen beschäftigt. Danach läuft der befristete Arbeitsvertrag aus. Der Arbeitnehmer A wird dann nach 2-monatiger Arbeitslosenzeit wieder im Unternehmen eingestellt, zu einem Zeitpunkt, wo ein neuer Tarifvertrag gilt. In diesem ist geregelt, dass neu angestellte MA keinen Anspruch auf die Weihnachtsgratifikation haben, so auch der Arbeitnehmer A. Ausnahme Saisonmitarbeiter, die in den letzten 2 Jahren mindestens 6 Monate im Unternehmen beschäftigt waren. Gilt diese Ausnahmeregelung nicht auch für den Arbeitnehmer A? Ist eine Ablehnung aufgrund der Beschätigungdauer zulässig, obwohl der Arbeitnehmer A mit Beginn des 26. Lebensjahres die Umschulung angefangen hat und somit diese Zeit zur Beschäftigungsdauer zu zählen ist?
Weihnachtsgratifikation - Ausnahmeregelung
20. November 2007
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Frage vom 20. November 2007 | 09:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Weihnachtsgratifikation - Ausnahmeregelung
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#1
Antwort vom 20. November 2007 | 10:56
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... du fragst nach rechtsberatung. die ist hier im forum nicht möglich.
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