Hallo,grüßt Euch!
Nach langer Zeit habe auch ich wieder ein Problem,wo ich nicht ganz genau weiter weiß.....
Zuerst einmal,es geht um eine evtl Rückzahlung des Weihnachtsgeldes,da ich gekündigt habe.Es gibt eine Klausel im Arbeitsvertrag,da steig ich aber nicht ganz durch.Ich geb mal erst einen Wortlaut...
"Ist das Arbeitsverhältnis gekündigt....,bzw beendet bis zum 31.03. des folgenden Jahres ( bei einer Gratifikation,die weniger als eine Monatsvergütung beträgt : 30.03. des folgenden Jahres) so entfällt die Gewährung einer Gratifikation.Bereits geleistete Zahlungen,sofern über 150€,sind in voller Höhe zurückzugewähren oder werden bei nächster Vergütungszahlung einbehalten....."
Nun meine Frage...
"Monatsvergütung" wird ja das BruttoGehalt gemeint sein,davon geh ich aus.Ist dies der Fall,dann hab ich eine Gratifikation erhalten,die weniger als eine Monatsvergütung ist.Und meine Kündigung ist zum 31.03. wirksam.
Ich hab es also genau umgekehrt,als im Vertrag stehend,was ich aus dem Satz in den Klammern laut Vertrag schließ.
Klar,wäre ich froh,wenn nichts zurückgezahlt werden müßte (wer nicht??) - aber ich bin mir hier nicht sicher.....
Für ein paar aufschlussreiche,erklärende Worte wäre ich sehr dankbar
Danke...
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Weihnachtsgratifikation zurück zahlen
8. März 2011
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Frage vom 8. März 2011 | 20:09
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Weihnachtsgratifikation zurück zahlen
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#1
Antwort vom 9. März 2011 | 08:24
Von
Status: Weiser (17428 Beiträge, 6485x hilfreich)
... ich verstehe nicht, in welcher weise bei dir die situation genau umgekehrt sein soll. es kann aber auch sein, dass das zitat verstümmelt ist.
die klausel besagt doch, dass bei kündigung der anspruch auf die gratifikation entfällt und das geld ggf. zurückzuzahlen ist, wenn es mehr als 150 euro sind.
die falldarstellung stellt ab auf eine gratifikation kleiner als ein monatsgehlt. unklar bleibt - oder es ist anschließend geregelt - , was bei gratifikationen passiert, die gleich oder mehr sind als ein monatsgehalt.
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