Weihnachtspromotiontätigkeit grundlos gekündigt

10. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1034 Beiträge, 178x hilfreich)
Weihnachtspromotiontätigkeit grundlos gekündigt


Folgendes:
Ich hatte mich für 3 Weihnachts-Promotiontätigkeiten beworben und war für alle drei vorgesehen, da schon länger Erfahrung.
Allerdings bei keiner bis jetzt einen Vertrag unterschrieben. Da die Firmen noch auswählen müssen.

Ende August unterschrieb ich bei A und sagte B und C ab.
A ging von Sept - Ende Dez. Hatte also den größten Zeitraum.

Ich arbeitete jetzt eine Woche bei A und alles war ok.

Heute bekam ich schriftlich meine Kündigung.

Auf Anruf bei A wußte keiner warum und versprach mich zurückzurufen.

Ich rief daraufhin den Aussendienst von A an, mit dem ich zusammen arbeitet (Helping Hands)

Dieser sagte mir, dass nichts gegen mich vorläge, er aber im Nachhinein jemanden bekam der schon länger und rutinierter mit ihm zusammen arbeitet und er diesen mir vorziehen würde.
Daraufhin wurde mir gekündigt.



Das mag sicherlich stimmen, aber nachdem ich einen Vertrag unterschrieben habe, mir nicht zu Schulden habe kommen lassen, und alle anderen Promotions abgesagt habe, sehe ich nicht ein, dass man mir einfach wegen einem Spätbewerber fristlos kündigt.

wie ist die Rechtslage?



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ist die Kündigung lt. der Vertragsbedingungen in Ordnung, in Bezug auf die Kündigungsfrist?


-- Editiert von HeHe am 10.09.2015 13:38

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#2
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

in der Kündigung steht nur:
Wir kündigen Ihnen den Projektvertrag .... fristlos und mit sofortiger Wirkung


ich habe mit denen einen Vertrag unterschrieben bis Weihnachten und wurde genommen!
Die können mich doch nicht einfach kündigen, nur weil jetzt im Nachhinein ein besserer auftaucht.


Den Arbeitsvertrag hatte ich auf einer Internetseite durch anklicken unterschrieben (wie bei allen dieser Firma, bei der ich schon oft gearbeitet habe. Ist KEINE Bescheißerfirma)
Allerdings ist jetzt der Vertrag dieser Aktion gelöscht worden, wärend alle anderen Verträge anderer Aktionen, selbst vor Jahren, noch drinstehen.

Ich hatte ihn mir damals durchgelesen und fand nichts auffälliges dran.

-- Editiert von Frabato am 10.09.2015 13:57

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119975 Beiträge, 39811x hilfreich)

Kommt darauf an, was genau dazu in den vertraglichen Vereinbarungen steht und ob man bezüglich des Vertrages Arbeitnehmer ist oder Selbständig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Ich bin Selbstständiger

Soweit ich mich noch an den Arbeitsvertrag erinnere, stand da: Wir können jederzeit kündigen.
Bin mir aber jetzt nicht ganz sicher.
Vor allem: Warum löschen die den jetzt einfach aus der Seite?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119975 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat:
Soweit ich mich noch an den Arbeitsvertrag erinnere, stand da: Wir können jederzeit kündigen.

Dann wäre das vollkommen in Ordnung wenn Du dem so zugestimmt hast.
Das nennt man dann "unternehmerisches Risiko", das hat sich bei Dir halt verwirklicht.


Es gibt dann im übrigen gar keinen "Arbeitsvertrag" sondern nur einen Auftrag oder Projektvertrag.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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