Hi zusammen,
es stellt sich folgende Frage:
Arbeitgeber macht von seinem Weisungsrecht Gebrauch und versetzt einen Mitarbeiter in eine schlechtere Position. Gilt der eine Monat Frist nur dann, wenn der Mitarbeiter arbeitsfähig ist, sprich: Der Mitarbeiter muss einen Monat diese andere Tätigkeit ausführen oder gilt sie auch dann, wenn der Mitarbeiter in diesem Zeitraum krank ist, also lediglich an das Zeitfenster gebunden ungeachtet der Anwesenheit des Mitarbeiters?
Danke für Infos
LG meyu
Weisungsrecht/Direktionsrecht
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Welcher Monat?
wirdwerden
Der Monat den der Arbeitgeber einem Mitarbeiter per Weisungsrecht andere Aufgaben zuweisen kann, ohne Zustimmung des BR!
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Hallo
Es sind 2 Sachen zu unterscheiden.
1. Arbeitsrechtlich zwischen AG und AN – Im AV ist geregelt für welche „Arbeit" der AN eingestellt ist und ob der AG dem AN einseitig eine andere Tätigkeit zuweisen darf.
2. Betriebsverfassungrechtlicht zwischen AG und BR – wenn ihr einen BR habt ist zu prüfen ob die Zuweisung der Tätigkeit eine VERSETZUNG im Sinne des BetrVG § 95
(3) ist.
Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.
Ganz wichtig ist hier das ODER – die Zustimmung des BR (§ 99 BetrVG
- wenn euer Betrieb mehr als 20 MA hat) ist auch einzuholen wenn die Tätigkeit von der bisherigen erheblich abweicht und kleiner einem Monat dauert.
Siehe auch http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Versetzung.html
Wenn ihr also einen BR habt sollte der MA zum BR gehen und sich erkundigen.
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