Weisungsrecht/Direktionsrecht

10. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
meyu
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 16x hilfreich)
Weisungsrecht/Direktionsrecht

Hi zusammen,

es stellt sich folgende Frage:

Arbeitgeber macht von seinem Weisungsrecht Gebrauch und versetzt einen Mitarbeiter in eine schlechtere Position. Gilt der eine Monat Frist nur dann, wenn der Mitarbeiter arbeitsfähig ist, sprich: Der Mitarbeiter muss einen Monat diese andere Tätigkeit ausführen oder gilt sie auch dann, wenn der Mitarbeiter in diesem Zeitraum krank ist, also lediglich an das Zeitfenster gebunden ungeachtet der Anwesenheit des Mitarbeiters?

Danke für Infos
LG meyu




Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Welcher Monat?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
meyu
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 16x hilfreich)

Der Monat den der Arbeitgeber einem Mitarbeiter per Weisungsrecht andere Aufgaben zuweisen kann, ohne Zustimmung des BR!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Hallo
Es sind 2 Sachen zu unterscheiden.
1. Arbeitsrechtlich zwischen AG und AN – Im AV ist geregelt für welche „Arbeit" der AN eingestellt ist und ob der AG dem AN einseitig eine andere Tätigkeit zuweisen darf.

2. Betriebsverfassungrechtlicht zwischen AG und BR – wenn ihr einen BR habt ist zu prüfen ob die Zuweisung der Tätigkeit eine VERSETZUNG im Sinne des BetrVG § 95 (3) ist.

Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.

Ganz wichtig ist hier das ODER – die Zustimmung des BR (§ 99 BetrVG - wenn euer Betrieb mehr als 20 MA hat) ist auch einzuholen wenn die Tätigkeit von der bisherigen erheblich abweicht und kleiner einem Monat dauert.

Siehe auch http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Versetzung.html

Wenn ihr also einen BR habt sollte der MA zum BR gehen und sich erkundigen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.669 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen