Weiterbeschäftigung

1. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest123-623
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)
Weiterbeschäftigung

Hallo,

ein Bekannter von mir wurde jetzt zum 30.06.2006 gekündigt.
Die (9)Arbeitsplätze fallen aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung weg. Das Geschäftsfeld wird ab 01.07.2006 von selbständigen Agenturen übernommen. Der Arbeitgeber selbst hat aber noch freie Arbeitsplätze im Angebot, welche er aber nicht den betroffenen Mitarbeiter anbietet. Der Arbeitgeber vertritt die Auffassung man sei für die ausgeschriebenen Stellen nicht geeignet oder man könne sich nicht vorstellen, dass man auch eine 75 % Stelle annehmen würde oder zu schlechteren geänderten Bedingungen arbeiten würde. Der Witz daran ist, dass er einem Mitarbeiter, welcher eine geringerer bzw. gleiche Qualifikation hat, eine Weiterbeschäftigung im Unternehmen ermöglicht. Ist das so in Ordnung? Was kann mein Bekannter tun?

Danke für eure Hilfe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Dazu müsste man schon etwas mehr Hintergrund wissen.

So ganz klar wird nicht, ob die Firma alles 'outsourced' oder nur 1 Abteilung und inwieweit die noch vorhandenen Arbeitsplätze vergleichbar mit den bisherigen sind.

Kündigungsschutz? -> (Gesamtmitarbeiterzahl? Betriebszugehörigkeitszeit?)?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-623
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

MA im Unternehmen: 1200
Auzubis im Unternehmen: 90

kein Outs., Stellen werden wegen Wegfall der Tätigkeiten gestrichen

mehrere freie Stellen als:

Bankkundenberater Zweigstelle
Assistent im Firmenbereich
Sachbearbeiter Kredit

er ist Versicherungskaufmann (Verkauf und Beratung)in einer Bank und das seit 11 Jahren, verheiratet keine kinder

mitarbeiter mit weiterbeschaeftgung erhält sogar eine sechsmonatige umschulung zum kundenberater zweigstelle

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Er kann Klage einreichen (3 Wochen ab Erhalt der Kündigung). Wie die Chnacen stehen, kann man aus der Ferne nie beurteilen.

Oder wurde eine Abfindung unter der Bedingung nicht zu klagen in der Kündigung angeboten?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-623
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

nein wurde nicht

Aufhebungsangebot wurde vorgelegt aber nicht unterzeichnet

0x Hilfreiche Antwort

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