Weiterbeschäftigung nach Ende des befr. AV

20. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
ChristianG_SN
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Weiterbeschäftigung nach Ende des befr. AV

Hallo liebe Community,

seit nun 1,5 Jahren arbeite ich in einer großen dt. Behörde.
Mein Arbeitsverhältnis basiert auf einem befristeten AV, die Befristung ist ohne Sachgrund begründet.

Nun bekam ich im November die 3. Verlängerung.
Dies bedeutet dass die maximal möglichen 3 Verlängerungen ausgeschöpft wurden, die 2 Jahre nicht voll ausgeschöpft sind.

Dies ist die Vorgeschichte.
Nun nähert sich das Ende des Arbeitsverhältnis.
Meine meine Arbeitsstelle wird anschließend innerhalb weniger Monate neu besetzt, meine Stelle ist in den Augen der Kollegen ebenso wie in meinen Augen eine Planstelle.

Mein Vorgesetzter erkundigte sich letztens ob ich schon konkrete Aussichten auf einen neuen Job habe.
Im Verlauf des Gesprächs machte er scherzhaft die Aussage, dass ich ja am 1. Tag nach dem Ende auf Arbeit kommen könnte und wenn mich dann niemand heim schickt ich einen unbefristeten AV bekäme.
Dies ist mir war schon klar, bzw. habe ich davon gehört doch stellen sich mir ein paar Fragen auf.

Angenommen ich komme tatsächlich den nächsten Tag und arbeite dort ein wenig, wie muss ich es anstellen dass dies auch fruchtet? Es ist klar, dass es nicht ausreicht eine halbe Stunde dort zu sein und dann die Hand aufzuhalten, muss es der ganze Arbeitstag sein? Mir geht es darum, dass ich nun verunsichert bin in wie weit die Scherze doch ernst gemeint sein könnten.

Mein Vorgesetzter und ich verstehen uns ja eigentlich recht gut, es kommt auch nicht von ihm dass in unserer Abteilung idR nur befristetet AV vereinbart werden.

Sicherlich werden einige von euch dies als frech, dreist etc. empfinden, doch es geht um die finanzielle Zukunft meiner Familie. Bin halt sehr froh über den Job, nachdem ich in den Jahren nach der 1. Ausbildung lange Zeit arbeitslos war und zuletzt von ALG II lebte - bis dann meine 2 Ausbildung anlief, nun habe ich mich extrem geändert und "fürchte" mich vor der erneuten Arbeitslosigkeit.

Bin ein wenig verzweifelt. Was würdet ihr tun bzw. mir raten? Es sieht leider nicht ganz so rosig aus einen ähnlich guten Job hier in meiner Stadt zu bekommen.

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8 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Sie müssen schon am nächsten Tag kommen und ganz normal weiterarbeiten. Wenn der Arbeitgeber Sie davon nicht abhält, dann ist das Arbeitsverhältnis unbefristet verlängert.
Nach meinem Rechtsverständnis gilt das AV als unbefristet, wenn der Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers weiterarbeitet und der Arbeitgeber dem nicht sofort nach Kenntnisnahme widerspricht.

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#2
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Sie müssen schon am nächsten Tag kommen und ganz normal weiterarbeiten


Ganz so einfach ist es nicht. Nur weil der Totengräber am hinteren Ende des Friedhof heimlich ein Loch gräbt hat er keinen unbefristeten Arbeitsvertrag ergaunert.

Wenn die "Befristung" ganz ohne Grund war, hat man bereits einen unbefristet Arbeitsvertrag. Also mal Vertrag "genau" lesen.

Ich würde, hätte bereits intensiv gesucht und auch bei der Arge angemeldet (das muss man 3 Monate vorher!!).

Bevor ich aber keinen Job hätte würde ich weiterarbeiten. Wichtig ist das Entscheidungsträger das mitbekommen. Mal einen Urlaubsantrag stellen oder irgendwas in der Art. Am besten stellst du für den ersten Arbeitstag einen Urlaubsantrag und gehst zu Arge, denen erklärst du die Sachlage. Falls es nicht klappt willst du ja Leistungen.

Schmeissen Sie dich raus, geht es vor das Arbeitsgericht und Klage. Das kann man ohne Anwalt auch ganz alleine. Dann prüft ein Richter ob die Befristung so geht.

Ist aber kaum anzunehmen das große Personalabteilungen so pennen.

Uwe



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#3
 Von 
ChristianG_SN
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Labersack,
der Arbeitsvertrag wurde ohne Sachgrund befristet.
Dies ist gültiges Recht:
max. 2 Jahre und/oder was eher eintrifft max. 3 Befristungen bzw. Verlängerungen. Dies muß so im AV festgehalten und durch beide Vertragspartner bestätigt sein. Einen Fehler im AV schließe ich bei dieser Behörde aus.

Bei dieser Behörde ist es leider seit 6 Jahren so üblich. Es gibt kaum noch unbefristete Anstellungen und je nach Bereich halt mit oder ohne Sachgrund (Vertretung bei Elternzeit, Schwangerschaft etc.).


Also mein Vorgesetzter muss also alles bemerken, meine Anwesenheit und Tätigkeit.

"Plane" es so: Am Tag zuvor werde ich mir Arbeitsaufträge (Tickets) zusichern und am kommenden Tag erledigen. Dies sollte ja im Prinzip ausreichen.


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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Wenn die "Befristung" ganz ohne Grund war, hat man bereits einen unbefristet Arbeitsvertrag.


Wieso das?




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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Bei dieser Behörde ist es leider seit 6 Jahren so üblich. Es gibt kaum noch unbefristete Anstellungen und je nach Bereich halt mit oder ohne Sachgrund (Vertretung bei Elternzeit, Schwangerschaft etc.).


Die Stelle fällt also nicht weg, sondern wird vom nächsten befristet eingestellten AN übernommen?
Was sagt denn der PR dazu oder gibt es keinen?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Also mein Vorgesetzter muss also alles bemerken, meine Anwesenheit und Tätigkeit.


Kommt drauf an was das für ein Vorgesetzter ist.

Ich glaube kaum das dies gelingen wird.

quote:
Wenn die "Befristung" ganz ohne Grund war, hat man bereits einen unbefristet Arbeitsvertrag.

Dachte ich immer ?!?

aber :

Zur Befristung eines Arbeitsverhältnisses bedarf es nach dem Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) entweder eines sachlichen Grundes (vorübergehender Bedarf, Vertretung eines anderen Arbeitnehmers) oder aber diese kann ohne Sachgrund kalendermäßig für eine Höchstdauer von zwei Jahren vereinbart werden. Bis zum Erreichen dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist eine dreimalige Verlängerung möglich (eine Ausnahme gilt bei neu gegründeten Unternehmen in den ersten vier Jahren, wo eine kalendermäßige Befristung bis zu vier Jahren möglich ist).


Uwe


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#7
 Von 
ChristianG_SN
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist so:

Seit einer Gesetzesnovelle im jahr 2005 wird in dieser Behörde idR nur noch mit befristeten Angestellten gearbeitet - also Neueinstellungen.
Je nach Sach- und Rechtskreis sind diese AV dann mit oder ohne Sachgrund befristet.

In meiner Abteilung sind derzeit 6 Stellen. Eine dieser ist ein Kollege der schon sehr lange dort ist. Der Rest wird eben für 2 Jahre ins Boot geholt, ausgebildet und dann wieder entlassen. Die freigewordenen Stellen werden auch idR wieder neu vergeben, ebenfalls befristet. Auch mein direkter Vorgesetzter sieht dies kritisch, aber Rückendeckung erwarte ich von ihm nicht.

Allerdings sind dies keine Planstellen - laut PR/Vorgesetzten. Wir sehen dies aber halt anders.



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#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ja eben, ganz normale kalendermässige Befristung (ohne Sachgrund).

Es gibt noch eine weitere Ausnahme: in einem TV kann eine abweichende höchstdauer der kalenderm. Befristung und auch eine andere Zahl der max. Verlängerungen festgelegt sein.

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