Mein Regelaltersgrenze beginnt zum 1.1.2017 im Öffentlichten Dienst.
Hierzu habe ich einige Fragen:
Ich möchte über diesen Zeitpunkt hinaus gerne noch ein bis zwei Jahre diese Beschäftigung verlängern.
Muss der Arbeitgeber dem zustimmen?
Zur Zeit habe ich eine Vollzeitstelle, nach meinem Ausscheiden ist auf meinem derzeitigen Arbeitsplatz
die Reduzierung auf eine Halbtagsstelle vorgesehen.
Die Reduzierung wäre auch in meinem Sinne!
Könnte ich auf dieser Stelle dann weiter halbtags arbeiten mit der gleichen Gehaltssstufe?
Kann der Arbeitgeber mir eine andere Stelle anbieten, nur um mein Gehalt niedriger dotieren zu können?
Zu welchem Zeitpunkt muss ich mit dem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen um aufzuzeigen, dass ich an einer Weiterbeschäftigung interessiert bin?
Wie wirkt sich eine Halbtagsbeschäftigung auf den Bezug meiner Rente aus?
Wie hoch darf ich über meinen Renteneintritt hinaus dazu verdienen?
Danke im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen!
-- Editier von Trudel1234 am 23.01.2017 14:14
-- Editier von Trudel1234 am 23.01.2017 14:14
Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



1.1.2017? Tippfehler?ZitatMein Regelaltersgrenze beginnt zum 1.1.2017 im Öffentlichten Dienst. :
Ja das muss er, AG und AN müssen vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine entsprechende Vereinbarung abschließen.Zitat:Muss der Arbeitgeber dem zustimmen?
Wenn der AG zustimmt, klar.Zitat:Könnte ich auf dieser Stelle dann weiter halbtags arbeiten mit der gleichen Gehaltssstufe?
Nachdem der AG zustimmen muss, kann er seine Zustimmung von verschiedenen Dingen abhängig machen. Ob es im ÖD diesbezüglich Einschränkungen gibt entzieht sich meiner Kenntnis.Zitat:Kann der Arbeitgeber mir eine andere Stelle anbieten, nur um mein Gehalt niedriger dotieren zu können?
Ich würde das angehen sobald Du die Entscheidung über Deine gewünschte Weiterbeschäftigung getroffen hast. Du verlierst nichts wenn Du den AG frühzeitig informierst, aber verlierst alles sobald er die Stelle neu besetzt hat.Zitat:Zu welchem Zeitpunkt muss ich mit dem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen um aufzuzeigen, dass ich an einer Weiterbeschäftigung interessiert bin?
Zitat:Wie wirkt sich eine Halbtagsbeschäftigung auf den Bezug meiner Rente aus?
Wie hoch darf ich über meinen Renteneintritt hinaus dazu verdienen?
Hierzu gibt es reichlich Informationen im Internet die von den gängigen Suchmaschinen gut gefunden werden.
-- Editiert von Osmos am 23.01.2017 16:35
Ich kenne nun weiss Gott und Mensch nicht alle Tarifverträge aus dem ÖD. Aber in denen, die ich kenne, ist die Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze festgezurrt. Für Ausnahmen bedarf es da nicht nur der Zustimmung des Arbeitgebers, sondern auch des Personalrats. Und es muss eine gute Begründung da sein. Einen Anspruch auf Weiterarbeit gibt es jedenfalls nicht.
wirdwerden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der Arbeitgeber muss deiner Weiterbeschäftigung zustimmen und der Betriebsrat auch. Einen Anspruch darauf hast du nicht, weiter beschäftigt zu werden. Wenn du weiter beschäftigt wirst und wenn du das Rentenalter erreicht hast, kannst du verdienen was du willst, sollte dein Arbeitgeber großen Wert darauf legen, dass du weiter arbeitest, kannst du auch durchaus mehr verlangen.
Richtig: es muss heißen 01.01.2018
Wenn ich das also richtig verstehe:
Ich habe keinen Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung wenn ich die Altersgrenze
erreicht habe.
Habe ich das dann falsch verstanden, dass ab 1.1.2017 jeder über die Altersgrenze
hinaus arbeiten kann und der Arbeitgeber dies akzeptieren muss.
Dass es dem Arbeitgeber bisher überlassen war, ob er mit einer Arbeitszeitverlängerung
einverstanden ist, war mir bekannt.
Ich dachte, hier gibt es eine Neuregelung seid Januar, dass der Arbeitgeber jetzt einver-
standen sein MUSS, wenn der Arbeitnehmer das möchte!
Wenn nicht diese Regelung, welche dann, hat sich ab 1.1.17 verändert?
ZitatIch habe keinen Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung wenn ich die Altersgrenze :
erreicht habe.
Richtig.
ZitatHabe ich das dann falsch verstanden, dass ab 1.1.2017 jeder über die Altersgrenze :
hinaus arbeiten kann und der Arbeitgeber dies akzeptieren muss.
Wenn damit dieses Flexirentengesetz gemeint ist, dann ja. Wenn ein Tarif- oder Arbeitsvertrag die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze vor, kann man vereinbaren, das hinauszuschieben, auch mehrfach (§41 SGB VI ).
Zitat:
ZitatHabe ich das dann falsch verstanden, dass ab 1.1.2017 jeder über die Altersgrenze :
hinaus arbeiten kann und der Arbeitgeber dies akzeptieren muss.
Wenn damit dieses Flexirentengesetz gemeint ist, dann ja. Wenn ein Tarif- oder Arbeitsvertrag die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze vor, kann man vereinbaren, das hinauszuschieben, auch mehrfach (§41 SGB VI ).
Um das ausdrücklich klarzustellen: Auch nach § 41 Satz 3 SGB VI kann eine Verlängerung vereinbart werden. Wenn der AN über die Altersgrenze beschäftigt werden will, muss der AG das also nicht akzeptieren, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund Regelung im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag mit Erreichen der Altersgrenze beendet wird.
Bin immer noch irritiert:
MUSS der Arbeitgeber einen Weiterbeschäftigungsantrag über die Altersgrenze hinaus
nun akzeptieren oder nicht!
Dass man vereinbaren KANN ist klar, mir geht es um das MUSS.
Lt. Tarifvertrag endet das Arbeitsverhältnis zum 31.12.17.
Er muss zustimmen, es sei denn aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung ergibt sich was anderes.
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 24.01.2017 12:45
ZitatMUSS der Arbeitgeber einen Weiterbeschäftigungsantrag über die Altersgrenze hinaus :
nun akzeptieren oder nicht!
Nein, ein solches Ansinnen muss der AG nicht akzeptieren.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn z.B. im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag hierzu abweichende Regelungen getroffen wären. In den Tarifverträgen für den ÖD, gibt es abweichende Regelungen meines Wissens nicht. Und ich gehe auch ganz stark davon aus, dass sich im Arbeitsvertrag des TS auch nichts abweichendes finden wird.
//// MUSS der Arbeitgeber ... akzeptieren ..
Das wäre freilich in unserem System auch etwas höchst Ungewöhnliches (um nicht zu sagen Systemwidriges), dass und wenn AG ohne Wenn und Aber so etwas akzeptieren müssten, nämlich dass AN sich quasi seinen Job selbst verschafft. Es gibt doch in allen möglichen Zusammenhängen, in denen AN vom AG etwas verlangen, praktisch immer Einschränkungen nach dem Muster 'sofern nicht (dringende) betriebliche Interessen entgegenstehen' usw. Nur in ganz wenigen Ausnahmen mag es anders laufen - mir fällt da eigentlich nur der Mutterschutz ein.
-- Editiert von blaubär+ am 24.01.2017 16:38
Anders ausgedrückt: man kann die Vertragsfreiheit nur durch zwingendes Recht aushebeln. Und so etwas liegt bei der Regelaltersgrenze nicht vor.
wirdwerden
Ich danke allen hier für die ausführlichen und hilfreichen Antworten
aus denen sich für mich nun die Frage ergibt ob es denn überhaupt Sinn macht,
beim Arbeitgeber nach einer Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus
anzufragen.
Mein Arbeitsplatz-Inhalt hat sich inzwischen so gewandelt, dass man da auch eine
ausgelernte Auszubildende drauf setzen kann. Und die ist weitaus billiger.
Ich frage mich dann halt auch, warum die Politik so ein großes Geschrei darüber macht,
dass AN über das Renteneintrittsalter hinaus weiter beschäftigt werden sollen/müssen/
dürfen, wenn jeder Arbeitgeber sich dagegen entscheiden kann, eine "teure" Arbeits-
kraft zu behalten statt gegen eine "billigere" Arbeitskraft einzutauschen.
Und 450 Euro-Jobs liegen auch nicht auf der Straße. Das Geschrei über die Altersarmut
und Wege, die man finden könnte ..... und alles bleibt beim Alten
Politik ist eben Politik, da klingt so manches besser als es im Ergebnis ist. Oder anderherum gesagt aus Sicht des Politikers: Wir haben die maximalen Ergebnisse herausgeholt und damit viel erreicht, aber man kann es eben nicht jedem einhundertzwanzig prozentig recht machen.
Ansonsten kann ich Dir nur nochmals empfehlen, das mit Deinem Vorgesetzten offen zu besprechen. Letztendlich ist es beim ÖD - im Gegensatz zum inhabergeführten Mittelständler - ja nicht sein Geld welches er Dir zahlen müsste. Also nur Mut!
Altersarmut kann man nicht in den Griff bekommen, indem man ein Jahr länger arbeitet. Oder auch zwei. Altersarmut hat eine Fülle von Gründen. Bei Frauen immer noch schlechte Ausbildung, lange Pausen, leider.
Und im übrigen haben wir Vertragsfreiheit. Das ist eine der Säulen unseres Zivilrechtes, und das ist auch gut so. Jeder kann mit seinem Arbeitgeber einen Vertrag abschließen, der über das Erreichen der Altersgrenze hinaus geht. Jeder kann sich einen neuen Job suchen, oft ist die Erfahrung der älteren Menschen ja auf dem Markt gefragt. Etwa als Berater beim alten Arbeitgeber, als Dozenten an Hochschulen u.s.w. Nur, man kann niemanden zwingen, einen solchen Vertrag abzuschließen, genausowenig, wie man jemanden zwingen kann, sein neues Sommerkleid im Geschäft xy zu kaufen, weil das dem Verkäufer, der Einkaufsmeile, was weiss ich, gut tut.
wirdwerden
Richtig.... Politik ist Politik .... und Arbeitgeber suchen sich dann eher billigere Arbeitskräfte
als altgedienten noch die Möglichkeit einer Arbeitszeitverlängerung zu geben.
Richtig ist, dass Altersarmut auch nicht mit längerer Arbeitszeit aufgefangen werden kann,
aber sie hinauszögern zu können und noch ein klein bisschen das Gefühl zu haben, dass
man nicht "jetzt" schon jeden Pfennig umdrehen muss ....
Ob die "Säulen des Zivilrechts" überall Sinn machen ..... sei dahingestellt.
Und einen neuen Job suchen .... wo sollen die alle herkommen .... bin ja nicht die Einzige ...
und viele Jobs werden ja inzwischen auch als "Praktikantenstellen" vergeben ...
Und nur die Wenigsten sind überhaupt noch "gefragt" .... alles einfach gesagt, aber fast
unmöglich in der Umsetzung.
Praktikantenstellen gibt es ohne Bezahlung nur sehr eingeschränkt. Also, nichts genaues weisst Du, Du hast mal einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der eine Begrenzung vorsah. Jetzt rede einfach mal mit Personalrat/Arbeitgeber, was drinne ist.
Alles Rumgejammere hat doch keinen Sinn.
wirdwerden
/// ... ob es denn überhaupt Sinn macht, ..
Du hast deine Erfahrung, die du in die Waagschale werfen kannst - nicht nur, dass du die Arbeit kennst, sondern auch den Betrieb, die Abläufe, die geschriebenen und ungeschriebenen Regeln. Das ist das sprichwörtliche 'Pfund, mit dem du wuchern musst/kannst'.
"Es" macht weder Sinn noch keinen: DU gibst der Anfrage Sinn und Ziel. Also nicht so verzagt! Schlimmer als ein Nein kann es nicht kommen.
Also dann kürze ich mein "Gejammere" mal ab, wenn ich mit dem Arbeitgeber
gesprochen habe gebe ich hierzu Info!
Richtig: ich habe mal einen Arbeitsvertrag unterschrieben, was mir als Arbeitnehmer
aber so alles "untergejubelt" wurde als der alte Vertrag in den TVÖD überging ....
einen solchen habe ich ja nicht erhalten.
Erst kürzlich habe ich erfahren, dass mit diesem "Vertragswechsel" die Bedingungen
für den Krankenstand geändert wurden. Vor vielen Jahren war es im öffentlichen Dienst
noch so, dass erst nach einem halben Jahr Krankheit der Bezug von Krankengeld be-
gonnen hat, solange hat der Arbeitgeber Gehalt bezahlt.
Nun ist man mit dem neuen Vertrag dazu übergegangen, die Krankenzeit auf sechs Wochen
Gehalt zu verkürzen und danach gibt es Krankengeld. Was noch so alles geändert wurde ....
Na ja, so langsam kommst Du in die richtige Richtung. Es ist immer sinnvoll, wenn sich arbeitsrechtlich auf dem Laufenden zu halten. Dazu gehört auch der Tarifvertrag, der sich natürlich ständig ändert. Schon allein wegen der Lohnerhöhungen. Bei uns ist es seit Jahrzehnten gute Tradition, dass der Personalrat insoweit informiert. Dafür ist er ja auch da, oder?
Zum Mut machen: ich bin auch Rentnerin, arbeite trotzdem weiter bei meinem alten Arbeitgeber als freie Beraterin. Ich habe noch etliche Kollegen, die das auch tun. Komischerweise teilen sich die Arbeitnehmer nach meiner Beobachtung inzwischen in zwei Gruppen auf. Die eine Gruppe will unbedingt so zeitig wie möglich in Rente gehen, die andere so lange wie möglich arbeiten. Zum gesetzlich vorgesehenem Zeitpunkt hören die wenigsten auf. Mitunter ist es schwierig, bei den Personalvertretungen das länger arbeiten durchzusetzen. Deshalb wählen wir in diesen Fällen den freiberuflichen Beratervertrag.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
12 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten