Weiterbildung & Lohnfortzahlung

12. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Joanna
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 23x hilfreich)
Weiterbildung & Lohnfortzahlung

Hallo,

willkomen in der Chaos-Welt "Weiterbildung".
Besteht eigentlich (gesetzl.) Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn ein Arbeitnehmer eine Weiterbildungsmaßnahme, die vom Arbeitsamt zugelassen wurde und mit dem Beruf im engen Zusammenhalt steht, selbst veranlasst?

Falls nicht - hat jemand gute Tipps?
Mein Arbeitgeber möchte nicht, dass ich mich weiterbilde... ich aber schon...

Viele Grüße
Joanna

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wenn der Chef sich da weigert, sich zu beteiligen und auch die Weiterbildung nicht veranlasst hat, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung.

In Deinem Fall ist Deine Weiterbildung leider Privatsache.

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#2
 Von 
Joanna
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

ich arbeite als Teilzeitkraft. Kann ich wenigstens darauf bestehen, dass meine Arbeitszeit so gelegt wird, dass ich an der Maßnahme teilnehmen kann z.B. ein bestimmter Tag in der Woche frei, wo der Unterricht stattfindet?

Gruß
Joanna

-- Editiert von Joanna am 15.03.2004 18:58:46

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
rama123
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 45x hilfreich)

eventuell besteht die möglichkeit, nach § 8 TzBfG eine Reduzierung der Arbeitszeit zu beantragen. Bei diesem Antrag kann gleichzeitig ein Antrag gestellt werden, die Arbeitszeit in bestimmter Art und Weise zu verteilen. Der AG muss dann auf diesen Antrag innerhalb bestimmter Frsiten reagieren.
I.Ü. hat Dein AG kein Interesse an gut ausgebildeten Mitarbeitern (Stillstand = Rückschritt)? Letztlich könnte die Möglichkeit bestehen, unbezahlten Bildungsurlaub zu erhalten, den vielleicht das Arbeitsamt o.ä. fördert.

-- Editiert von rama123 am 15.03.2004 20:23:33

-- Editiert von rama123 am 15.03.2004 20:23:56

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Joanna
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke für die Meinungen.
Gestern war ich zur Beratung bezüglich der Weiterbildung und ich habe die gleiche Frage gehört: Warum möchte der AG nicht, dass ich mich fortbilde? Meist ist das doch umgekehrt der Fall. Obwohl ich zugeben muss, dass der AG auch gesagt hat: weiterbildung ja, aber nicht mit dem Ziel einer leitenden Position... Doch darum geht es mir gerade - um Aufstieg, der mit einer guten Ausbildung fundiert ist. Kann man mir vorschreiben, welche Maßnahme ich zu absolvieren habe?

Grüße
Joanna

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Er kann Dir zwar nicht vorschreiben, wie Du Dich weiter bildest, aber wenn ihm die Weiterbildung nicht passt, hast Du keine Möglichkeiten, ein irgendwie geartetes Entgegenkommen zu erzwingen.

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#6
 Von 
Joanna
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Es ist also Diplomatie und ein geschicktes, vorsichtiges Vorgehen gefragt. Wahrscheinlich ist nur auf diesem Wege etwas zu erreichen. Ich werde es auf jeden Fall versuchen.

Grüße an Alle!
Joanna

-- Editiert von Joanna am 18.03.2004 19:17:53

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