Weiterbildung trotz Krankheit

11. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb506797-40
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Weiterbildung trotz Krankheit

Hallo,
Ich habe vor kurzem meinen Job gewechselt (arbeite bei einer Krankenkasse) und halte es dort nicht mehr aus. Ich kann keine Nacht mehr schlafen.... Ich werde zum Arzt gehen und mich krank melden.
Nun meine Frage, kann ich trotzdem
Eine Weiterbildung zur Tagesmutter machen?
Mehr als gekündigt werden kann mir nicht passieren, oder?
Wenn die Ausbildung beendet ist kann ich während der AU kündigen?
Lg
***************

-- Editiert von Moderator am 11.01.2019 11:03

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tapeking
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von fb506797-40):
Mehr als gekündigt werden kann mir nicht passieren, oder?


Stimmt! Und zwar fristlos!

Evtl. kündigt Dir aber auch Deine Krankenversicherung wegen arglistiger Täuschung ;) ...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von fb506797-40):
Nun meine Frage, kann ich trotzdem
Eine Weiterbildung zur Tagesmutter machen?

Man darf während einer AU alles machen, was die Genesung nicht gefährdet.
Sollte man also mit dem Arzt besprechen was man da alles machen darf.



Zitat (von fb506797-40):
Mehr als gekündigt werden kann mir nicht passieren, oder?

Naja, da kann einiges mehr passieren:

Rein theoretisch stünde da Schadenersatz an den Arbeitgeber im Raume.

Mit ganz viel Pech hat man auch noch ein Strafverfahren am Hals.

Dann kann man auch fristlos gekündigt werden, das macht sich nicht gut im Lebenslauf.

Und man muss ja auch von irgendwas leben und Rechnungen bezahlen, wenn man (fristlos) gekündigt wurde, wäre also die Frage ob man Reserven hat und / oder einige Zeit mit ALG II hinkommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sie sollten erst das Arbeitsverhältnis beenden und dann die Weiterbildung machen. Ihr jetziger AG darf zurecht erwarten, dass Sie sich erholen und nicht für eine andere Tätigkeit ausbilden lassen.
Die Zeit muss er dann auch nicht bezahlen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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