Weiterbildungsverpflichtung/Kündigung

18. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
AdoraVivos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Weiterbildungsverpflichtung/Kündigung

Hallo!

Ich habe vor knapp einem Jahr eine zweijährige Weiterbildung abgeschlossen und mich vor Beginn der Weiterbildung auf eine dreijährige Verpflichtung nach Abschluss der Weiterbildung bei meinem Arbeitgeber eingelassen (jetzt sind also noch knapp zwei Jahre "übrig"). Die Verpflichtung an sich ist NICHT das Problem (dabei scheint mir alles mit rechten Dingen zuzugehen). Jetzt wäre es natürlich so, dass ich, wenn ICH vor Ablauf der Verpflichtung kündigen würde, die noch offenen Raten der Weiterbildungskosten selbst zurückzahlen müsste. Soweit ich weiß, gilt das jedoch nicht, wenn eine Kündigung meinerseits aufgrund unzumutbarer Arbeitsbedingungen ausgesprochen werden würde. Dabei stellt sich mir die Frage, was "unzumutbar" heißt.

Bei mir ist es des Öfteren so, dass ich, je nach Schicht, entweder erst nach 6h Pause machen kann bzw. schon eine Stunde nach Dienstantritt Pause machen muss, weil aus personellen Gründen vorher bzw. zu einem späteren Zeitpunkt keine Ablösung möglich ist. Gerade bei zweitgenannten Fall ist es sehr regelmäßig so, dass ich tatsächlich frühzeitig Pause machen muss bzw. soll und dann die restlichen 6Komma7h ohne Pause durcharbeiten muss. Das Arbeitszeitgesetz besagt jedoch, dass Arbeitnehmer nicht mehr als 6h ohne Pause arbeiten dürfen bzw. der Arbeitgeber gewährleisten muss, dass a) die Pause genommen werden kann und b) das auch nach den gesetzlich geltenden Bestimmungen.

Meine Frage ist nun folgende: Fällt diese Pausenregelung unter den Fall "unzumutbare Arbeitsbedingungen" und ergibt sich dadurch die Möglichkeit, eine Kündigung auszusprechen, ohne, dass ich die noch offenen Kosten der Weiterbildung zurückzahlen muss?

Herzlichen Dank,
AdoraVivos

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Wie immer:
Was steht in deinem Arbeitsvertrag? Und im Tarifvertrag?

Es gibt uU abweichende Regelungen, die trotzdem gesetzeskonform sind..

Vielleicht erklärst du auch mal, warum diese Pausenregelung SO und nicht anders ist. Was ist die Ursache?

Zitat (von AdoraVivos):
6Komma7h ohne Pause
Und wie oft kommt das vor, dass du 0Komma7h ohne Ruhepause arbeiten musst?

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#2
 Von 
AdoraVivos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Weder im Arbeitsvertrag, noch im Tarifvertrag (TV-L) stehen andere Bestimmungen bzgl. der Pause. Sofern es die Pause betrifft, wird immer auf die gesetzlichen Pausenbestimmungen verwiesen.

Zitat (von Anami):
Vielleicht erklärst du auch mal, warum diese Pausenregelung SO und nicht anders ist. Was ist die Ursache?

Es geht schlichtweg aufgrund von Personalmangel nicht. Dabei ist vor allem der Zwischendienst das Problem. Der Dienst beginnt um 11:15 Uhr und endet um 19:27 Uhr. Die Kollegen vom Frühdienst, die den Zwischendienst zur Pause ablösen sollen, haben um 14:42 Uhr Feierabend (verlassen den OP aufgrund von Umziehzeiten aber meistens schon 14:30 Uhr). Übergabe an den Bereitschaftsdienst erfolgt von Mo-Do um 14:12 Uhr und Freitag um 14:00 Uhr. Die Teilnahme an der Dienstübergabe ist für den Zwischendienst Pflicht. Aufgrund dieser Gegebenheiten soll der Zwischendienst allerspätestens um 13:30 Uhr die Pause antreten. 13:30 Uhr wäre natürlich gesetzeskonform (bisher gearbeitet 2h15 Minuten, restliche Arbeitszeit 5h27 Minuten), allerdings können nicht alle vom Zwischendienst so "spät" und gleichzeitig in die Pause gehen, da a) der Frühdienst auch zur Pause abgelöst werden muss und die Besetzung im Frühdienst höher ist, als im Zwischendienst und b) das OP-Programm eine maßgebliche Rolle spielt (dabei ist die Rede vom elektiven Programm und nicht von Notfällen).
Da die Zeit von 14:00 Uhr bis 14:30 Uhr für die Übergabe "reserviert" ist und am Nachmittag einfach deutlich weniger Personal da ist, gibt es nach dieser Zeit keine Gewährleistung mehr für die Ablöse zur Pause. Dem reduzierten Personal am Nachmittag steht meistens noch ein aufwändigeres OP-Programm (& Notfälle) gegenüber (kürzere Eingriffe finden später statt, erhöhter Durchlauf von Patienten), wodurch man sich praktisch auch nicht selbst zur Pause auslösen kann (bei langer OP-Dauer ist das durchaus möglich).
Das führt dazu, dass man regelmäßig zwischen 12 und 1 in die Pause geschickt wird (restliche Arbeitszeit >6h).

Zitat (von Anami):
Und wie oft kommt das vor, dass du 0Komma7h ohne Ruhepause arbeiten musst?


Die Frage verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz und sie hat auch nichts mit meinem Anliegen zu tun. 0,7h sind 42 Minuten. Aber um mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen, warum ich 6Komma7h geschrieben habe: Ich habe eine tägliche Arbeitszeit von 7,7h (7h42min). Arbeite ich eine Stunde, bleiben noch 6,7h (6h42min) übrig. Das Komma habe ich ausgeschrieben, damit man nicht denkt 6 ODER 7h.
Für den Fall, dass das ein Tippfehler war: Es kommt sicher nicht JEDEN Tag vor, dass ich mehr als 6h ohne offizielle Pause arbeite, aber sehr regelmäßig und es betrifft auch nicht nur mich. Also könnte man sagen, es kommt in diesem Arbeitsbereich quasi täglich vor.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

.


-- Editiert von HeHe am 18.02.2020 17:09

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

/// Soweit ich weiß, gilt das jedoch nicht, wenn eine Kündigung meinerseits aufgrund unzumutbarer Arbeitsbedingungen ...

Das ist ja wohl des Pudels Kern: was heißt unzumutbar? Die Pausensache ist ja nur ein Sekundärthema.
- Erstens habe ich meine Zweifel, dass es so eine Regel überhaupt gibt - 'soweit ich weiß' schreit ja geradezu nach einem Beleg oder einer Quelle, Geschichten vom Hörensagen kann man getrost vergessen.
- Zum anderen wäre 'unzumutbar' wohl extrem eng auszulegen. Zwar hält sich dein AG offenbar nicht an das Arbeitszeitgesetz mit der Pausenregelung - dagegen anzugehen, wäre ein Thema für sich - , aber unzumutbar müsste doch von einem anderen Kaliber sein.

Gleichwohl gibt es u.U. eine Möglichkeit, der Rückzahlungsverpflichtung zu entkommen, nämlich wenn sie nicht rechtmäßig sein sollte. Da wäre es hilfreich, wenn du die 'Vereinbarung oder die entscheidenden Passagen hier im Wortlaut postest, dass man sich ein Bild machen kann.

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Zitat:
blaubär: - Zum anderen wäre 'unzumutbar' wohl extrem eng auszulegen. Zwar hält sich dein AG offenbar nicht an das Arbeitszeitgesetz mit der Pausenregelung - dagegen anzugehen, wäre ein Thema für sich - , aber unzumutbar müsste doch von einem anderen Kaliber sein.


Das sehe ich genauso.

Du hast m. E. drei Möglichkeiten:

1. Du akzeptierst, dass es in deinem Job um Menschen geht und Überschreitungen der Arbeitszeit passieren
2. Du bestehst auf deiner gesetzlichen Pausenzeit und ziehst das durch.
3. Du sprichst den AG an und bittest um eine einvernehmliche Lösung (Aufhebungsvertrag inkl. Vereinbarung, was mit den WB-Kosten passiert).

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#6
 Von 
AdoraVivos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt: Meine Frage war AUSSCHLIESSLICH, was "unzumutbar" in diesem Kontext bedeutet. Ist einbregelmäßiger Verstoß gegen die gesetzlichen Pausenbestimmungen zumutbar? Ich sage nein. Ist es unzumutbar? Schwierig. Die Wahrheit liegt vermutlich irgendwo in der Mitte, deshalb die Frage.

Und zu 1: Nur weil ich im Gesundheitswesen arbeite, habe ich weniger ein Anrecht auf Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes? Ich spreche, wie gesagt, nicht von Notfällen, sondern vom GEPLANTEN Programm. ☝
Auch wenn das (hoffentlich) nicht deine Intention war: Mir hier ein schlechtes Gewissen machen zu wollen, ist völlig unangebracht und respektlos.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Nochmals: die Verletzung des ArbZG ist zwar eine Zumutung, aber kaum unzumutbar im Sinne deiner Frage.
Unzumutbarkeit - um das zu illustrieren - wären etwa Verhältnisse, die eine fristlose Kündigung erlauben würden.
Dazu etwa https://arbeits-abc.de/fristlose-kuendigung-durch-arbeitnehmer/
Dies als Strategie nutzen zu wollen, um der Rückzahlung zu entgehen, halte ich doch für hochriskant.

Rückzahlungsvereinbarungen können unwirksam werden aufgrund einer Reihe von Fallstricken - was hindert dich, die Klausel im Wortlaut hier einzustellen?

Diese Pausensache halte ich für denkbar ungeeignet, weil es andere Wege gibt, gegen den Verstoß vorzugehen, sachgerecht und geeignet ist die Klage vor dem Arbeitsgericht deswegen. Schon weil es sich um ein systematisches Fehlverhalten des AG handelt.

-- Editiert von blaubär+ am 19.02.2020 09:24

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119490 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von AdoraVivos):
Nur weil ich im Gesundheitswesen arbeite, habe ich weniger ein Anrecht auf Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes?

[ironie]Natürlich nicht. Wenn eine Op mal (ungeplant) länger geht, lässt man Punktum das Skalpell etc. fallen und geht in die Pause. Der Patient bleibt dann offen da liegen, ist nicht schlimm, kann ja nicht weglaufen ...[/ironie]
Natürlich gibt es da mitunter Regelungen die dem Arbeitszeitgesetz vorgehen bzw. lässt das Arbeitszeitgesetz Ausnahmen zu.

Nur scheint das ja nicht die Ausnahme, sondern die Regel zu sein. Und das wäre dann normalerweise unzulässig.



Zitat (von AdoraVivos):
Meine Frage war AUSSCHLIESSLICH, was "unzumutbar" in diesem Kontext bedeutet.

Wie lange genau geht das denn schon so?
Welche konkreten Schritte hat man denn bisher unternommen, um die Misstände abzustellen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Zitat:
Auch wenn das (hoffentlich) nicht deine Intention war: Mir hier ein schlechtes Gewissen machen zu wollen, ist völlig unangebracht und respektlos.


Das war auch nicht mein Intention, aber wie soll das in der Praxis sonst ausgehen? Die Alternative ist, zieh dein Recht durch (auch wenn die Last dann auf die Kollegen übertragen wird, die sich genötigt sehen, zu bleiben - das ist dann die Realität).

Als unzumutbare Umstände sehe ich die Überschreitungen nicht, da man sich dem ja auch wiedersetzen kann.
ABER: Wir sind keine Richter. Du kannst deine Kündigung darauf begründen und dann die Reaktion abwarten.

Oder ihr ergreift diese Maßnahme:
https://www.stern.de/gesundheit/aus-protest--massenkuendigung-am-vivantes-auguste-viktoria-klinikum-9144068.html

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