Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe jemand kann dieses beantworten, ich versuche einfach wie möglich zu "beschreiben"!
Seit 2000 in Firma a. Mitte 2005 Abeilungsoutsourcing, gelandet bei Firma b. Firma b erkennt die Betriebszugehörigkeit meiner Zeit in Firma a an!! Also Betriebszugehörigkeit in Firma b seit 2000!!!! Firma b wurde dann aber ebenfalls Mitte 2005 "geschluckt" von grösseren Firma c!! Firma b seit da an "Tochter" von c!!! Jetzt 2008 wechsel ich innerhalb von Firma c zu einer anderen "Tochter", sagen wir mal d!! d erkennt lt. meinem Vertrag alle bisherigen Zeiten innerhalb von c an!!
Welche Betriebszugehörigkeit wird mir nun anerkannt?? Ab 2000 oder erst ab Mitte 2005??
Firma b sendet mir "nur" schreiben: Mitarbeiter ist seit 2000 bei uns, wir gehören ab Mitte 2005 zur grösseren Firma c!!
Herzlichen Dank für alle Antworten!!
pgb
p.s. Klärung wichtig wg. längeren Kündigungschutz und höheren Abfindung im schlimmsten Falle, wovon ich aber natürlich nicht ausgehe:-)
Welche Betriebszugehörigkeit wird mir nun anerkannt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Bei der Abfolge a - b - c scheint es sich ja immer um einen Betriebsübergang (BÜ) nach § 613 a BGB
zu handeln. Dabei ist dann sozusagen auch immer die Betriebszugehörigkeitsdauer mit übergegangen.
Jetzt liegt aber kein BÜ vor, sondern du bekommst einen neuen AG auch wenn es innerhalb des Konzerns zu sein scheint. Hier fängt dann die Betriebszugehörigkeit (BZ) neu an. Die alte BZ kann nur dann übernommen werden, wenn sich d dazu verpflichtet. Die geschilderte Vertragsklausel kann man meines Erachtens sowohl dahingehend auslegen, dass sowohl BZ seit a mitgerechnet werden soll aber auch nur die Zeiten bei c. Ich würde daher dringend dazu raten, dass man mit d zur Klarstellung einen bestimmten Zeitpunkt ab dem die BZ berechnet wird festlegt.
Hallo Eidechse,
vielen Dank!
Ich werde d(meinem neuen Arbeitgeber) das schreiben von b einreichen mit der "bitte" mir die BZ seit 2000 zu bestätigen!
Werde, sobald Antwort, Reaktion "posten"!
pgb
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