Welche Gesamtnote für dieses Arbeitszeugnis?

23. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Yunsung84
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Gesamtnote für dieses Arbeitszeugnis?

"Frau X war so und so lange bei uns tätig...."(Absatz bei welchen Abteilungen ich wie lange gearbeitet habe).

Absatz über Arbeitgeber, Unternehmensgröße und Fachdisziplinen.

Absatz über alle Standorte dieses medizinischen Versorgungszentrums und deren Reichweite.

"Zu den wesentlichen Aufgaben von Frau X gehören...."
(Exakte Auflistung aller Aufgaben in den Abteilungen).

"Frau X verfügt über ein fundiertes Fachwissen sowie berufsspezifische Fertigkeiten, die sie bei ihren Tätigkeiten mir sehr guten Resultaten einsetzte. Durch die Teilnahme an freiwilligen Weiterbildungskursen hat Frau X ihr Fachwissen erweitert. In der Praxis wandte sie diese neu erworbenen Kenntnisse an. Frau X hat sich in ihr Aufgabengebiet in sehr kurzer Zeit gut eingearbeitet, wobei ihr ihre schnelle Auffassungsgabe und ihr praktisches Geschick sehr zustatten kamen."

"Frau X war eine belastbare Mitarbeitern, deren Leistungsvermögen uns auch bei wechselnden Anforderungen überzeugte. Sie erledigte die ihr aufgetragenen Aufgaben mit Umsicht, Wissen und Effizienz. In ihren Arbeitsbereich hat sie sich engagiert eingearbeitet und übernahm bei personellen Engpässen und anderen Anlässen immer zusätzliche Aufgaben. Frau X zeichnete sich stets durch eine überdurchschnittliche Arbeitsqualität und hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt."

"Von allen Ansprechpartnern wurde Frau X wegen ihres freundlichen und konzilianten Auftretens geschätzt. Im Umgang mit unseren Patienten verstand sie es, eine offene und vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen."

"Das Arbeitsverhältnis endet am .... in bestem Einverständnis."

"Wir bedauern ihr Ausscheiden außerordentlich und bedanken uns für das sehr gute Vertrauens- und Arbeitsverhältnis. Wir wünschen Frau X für ihren weiteren Weg alles Gute."



Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. Soweit ich das sehe, ist das ein schlechtes Arbeitszeugnis. Habe dieses erst nach 3 Monaten erhalten. Diesbezüglich bin ich also nicht sicher, ob es überhaupt was bringen würde wegen einer Korrektur anzufragen. :/





-- Editiert von User am 23. Januar 2024 19:16

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34053 Beiträge, 5882x hilfreich)

Zitat (von Yunsung84):
Soweit ich das sehe, ist das ein schlechtes Arbeitszeugnis
Nein, es ist nicht schlecht. Es ist ein wohlwollendes Zeugnis.

Eine Korrektur? Was sollte denn korrigiert werden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Yunsung84
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nein, es ist nicht schlecht. Es ist ein wohlwollendes Zeugnis.

Eine Korrektur? Was sollte denn korrigiert werden?


Huhu, danke für die Antwort :)

Wohlwollend also im Sinne einer Note 3? Eher nicht so gut, oder? Gewisse Formulierungen könnten nachgebessert werden.

-- Editiert von User am 23. Januar 2024 19:32

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18009 Beiträge, 6620x hilfreich)

Zitat (von Yunsung84):
zu unserer vollen Zufriedenheit

Wenn deine Unzufriedenheit darauf fußt: Ein schlechtes AZ ist das nicht, eher ein 'zufriedenstellendes'. Dies bleibt wohl einen Faden unter den ansonsten sehr freundlichen Einschätzungen aller anderen Punkt.
Vor allem aber dürfte es ein juristisch unangreifbares Zeugnis sein. Und wenn es dich tröstet: AN messen Zeugnissen eine größere Bedeutung bei, als es inzwischen Personalverantwortliche tun.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34053 Beiträge, 5882x hilfreich)

Zitat (von Yunsung84):
Wohlwollend also im Sinne einer Note 3?
NÖ. Es ist wohlwollend. Arbeitszeugnisse sind nun mal nicht nach Schulnoten zu bewerten.
Zitat (von Yunsung84):
Gewisse Formulierungen könnten nachgebessert werden.
Dann müsstest du das fordern. Ich meine, der AG tut das nicht.
Er sieht dich so, wie es dort steht.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 5945x hilfreich)

Zitat (von Yunsung84):
Wohlwollend also im Sinne einer Note 3? Eher nicht so gut, oder? Gewisse Formulierungen könnten nachgebessert werden.
Es besteht kein Anrecht auf ein sehr gutes Zeugnis. Ein Zeugnis muss wohlwollend sein. Das sehe ich hier als gegeben. Ich sehe keinen Grund für eine Nachbesserung. In einer Zeugnisnote ausgedrückt würde ich es mit 3+ bewerten wollen.

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#6
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(595 Beiträge, 195x hilfreich)

Zitat (von Yunsung84):
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. Soweit ich das sehe, ist das ein schlechtes Arbeitszeugnis.

Insgesamt würde ich das Zeugnis als 3 interpretieren. Es handelt sich wohl um einen Mitarbeiter, der zwar durchaus engagiert ist, aber den ganz großen Erfolg eher nicht hat.
Bitte beachten, dass ein Zeugnis zwar wohlwollend, aber auch wahr sein muss. Ein schlechtes Zeugnis i.S. einer 5 kann also auch richtig sein, wenn es denn trotzdem wohlwollend formuliert ist und der Wahrheit entspricht.

Was nun eine Korrektur angeht müssten Sie ggf. schon dem AG sagen, welche Formulierungen sie angepasst haben möchten und warum. Denn das Arbeitszeugnis ist wohlwollend formuliert. Es enthält sogar eine Schlussformel, auf die sie eigentlich keinen Anspruch haben.
Was auffällt (auch in der Schlussformel) ist, dass wenig von ihren Erfolgen/dem Erreichtem gesprochen wird. Vielleicht gab es das nicht bzw. es läßt sich schlecht greifen.
Vielleicht sollten Sie versuchen, hier anzusetzen und den AG um Aufnahme von 1-2 herausragenden Erfolgen zu ersuchen. "Erfolg" muss nicht immer im Sinne einer Goldmedaille verstanden werden. Das kann ja auch z.B. die alleinige Betreuung von XY-Angelegenheiten sein usw.
Das bringt aus meiner Sicht mehr, als die Benotung an sich zu kritisieren. Hier müssen Sie nämlich bedenken, dass ein AN aus Sicht der Rechtsprechung grundsätzlich erstmal eine "3" ist. Bessere Noten muss grds. der AN beweisen, schlechtere der AG. Wenn Sie also nicht gerade ein Mitarbeitergesprächsprotokoll aus dem letzten Jahr haben, wo Ihnen eine 2 oder 1 verpasst wurde, wie wollen Sie das beweisen? "Mein Chef hat nie was gesagt" reicht nicht.

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#7
 Von 
Yunsung84
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Holperik):
Bessere Noten muss grds. der AN beweisen, schlechtere der AG. Wenn Sie also nicht gerade ein Mitarbeitergesprächsprotokoll aus dem letzten Jahr haben, wo Ihnen eine 2 oder 1 verpasst wurde, wie wollen Sie das beweisen? "Mein Chef hat nie was gesagt" reicht nicht.

Ich habe noch mein Zwischenzeugnis aus der anderen Abteilung, in der ich gearbeitet habe (Gesamtbewertung Note 1-2). Könnte man dieses als Beweis heranziehen? Aber ich bin mir nicht sicher, ob ich mir sowas antun möchte (nach dem ganzen Hickhack, den ich dort erlebt habe). Allerdings kann man so ein Zeugnis nicht wirklich beim Bewerben nutzen :/

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34053 Beiträge, 5882x hilfreich)

Zitat (von Yunsung84):
Allerdings kann man so ein Zeugnis nicht wirklich beim Bewerben nutzen
Einerseits und Andererseits.
Legt man es nicht bei, hat die ganze Bewerbung ein *Gschmäckle* und evtl. fragt ein AG grad extra danach.
Man kann sich persönlich entsprechend positiv/ besser *verkaufen*.

Das interessiert den zukünftigen AG uU sehr viel mehr.
Zitat (von Yunsung84):
nach dem ganzen Hickhack, den ich dort erlebt habe
Niemals sagt man sowas über seinen früheren AG---vor allem nicht in einem Vorstellungsgespräch.

...wie lange warst du dort tätig und in wie vielen Abteilungen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Yunsung84
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Niemals sagt man sowas über seinen früheren AG---vor allem nicht in einem Vorstellungsgespräch.

...wie lange warst du dort tätig und in wie vielen Abteilungen?

Ist schon klar, dass man in VG's nicht über den ehemaligen Arbeitgeber herzieht ;) Aber es war halt trotzdem grenzwertig was ich da erlebt habe (vom Mobbing mal abgesehen). Ich war dort fast 9 Jahre tätig. 4 Jahre in der ersten Abteilung und fast 5 in dieser.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 5945x hilfreich)

Zitat (von Yunsung84):
Könnte man dieses als Beweis heranziehen?
Nein. Du hast ein wohlwollendes und anscheinend wahres Zeugnis erhalten. Das ist alles was dir zusteht.

Signatur:

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#11
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1405 Beiträge, 238x hilfreich)

Insgesamt ein Zeugnis, dass eine durchschnittliche Leistung beschreibt. Nichts besonders positives, nichts besonders negatives. Aber wohlwollend geschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 19x hilfreich)

Ja, ein durchschnittliches Zeugnis.
https://i.imgflip.com/56amfo.jpg
90% aller Menschen erwarten irgendwie, dass sie zu den top 5% gehören.
Ist aber nicht so.

Gilt aber genauso auch auf AG Seite. Deswegen kann man solche Sachen durchaus auch in einem Vorstellungsgespräch ansprechen.

Average AN bei einem average AG ist doch ein guter match.
Problematisch wird es immer, wenn ein schlechter AG nur top AN will, oder ein schlechter AN sein Glück nur bei einem top AG versucht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(595 Beiträge, 195x hilfreich)

Zitat (von Yunsung84):
Ich habe noch mein Zwischenzeugnis aus der anderen Abteilung, in der ich gearbeitet habe (Gesamtbewertung Note 1-2). Könnte man dieses als Beweis heranziehen? Aber ich bin mir nicht sicher, ob ich mir sowas antun möchte (nach dem ganzen Hickhack, den ich dort erlebt habe).

Naja, da hätten Sie doch schon mal einen Ansatzpunkt, besonders wenn das Zwischenzeugnis nicht sehr lange her ist. Ein Zwischenzeugnis verliert natürlich an Aussagekraft, je länger es zurück liegt.
Sie könnten einfach den AG auffordern, in Anbetracht des Zwischenzeugnisses die Zeugnisnote zu ändern. Versuchen Sie es doch einfach.
Das mit dem Hickhack müssen Sie für sich bewerten, aber bedenken Sie: sie haben ja schon ein Endzeugnis in der Hand, es kann also nur besser werden.

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