Hallo,
ich verzweifle über die potentielle Frage in meinem Kopf.
Ich schildere den ausgedachten Fall wie folgt:
Arbeitnehmerin setzt ein Kündigungschreiben am 08.07.2019 fristgerecht 6 Wochen zum Monatsende 31.08.2019 auf. Das Kündigungsschreiben versendet die Arbeitnehmerin am gleichen Tag am 08.07.2019 mit Einschreiben und Rückschein an die Firmenadresse. Das wird mit Unterschrift auf dem Rückschein in in dieser Firma am 12.07.2019 angenommen.
Weiterhin versandt die Arbeitnehmerin am 10.07.2019 vorsorglich das gleiche Kündigungsschreiben mit Datum 08.07.2019 zusätzlich an die private Adresse des 1. Geschäftsführers und zugleich Inhaber der Firma nach Krefeld, was auch angenommen wurde und unterschrieben mit Rückschein an die Arbeitnehmerin ging.
Und damit es besonders gut hält, wurde ebenso das Kündigungsschreiben vom 08.07.2019 für das Arbeitsende zum 31.08.2019 an die Prokuristen der Firma versendet, welches auch mit unterschrieben mit Rückschein an die Arbeitnehmerin zurückging. Die Prokuristin lebt aber 300 km entfernt von der eigentlichen Firma.
Jetzt kommt die knifflige Frage. Der 2. Geschäftsführer setzt ein Schreiben auf. Im folgenden :
Musterstadt, den 12. August 2019
Betreff: Bestätigung Ihrer Kündigung
Sehr geehrte Frau XY,
Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Kündigung vom (ACHTUNG NICHT „AM" SONDERN „VOM") 08.07.2019 Ihres Arbeitsverhältnisses zum 31.08.2019. Wir bedauern sehr, dass die mit Ihnen in den vergangenen Wochen geführten Gespräche zu keinem anderen Ergebnis geführt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Mustermann
2. Geschäftsführer
(folgender Untersatz in kursiv im Schreiben)
Hiermit bestätige ich den Empfang der Kündigungsbestätigung.
Musterstadt, den 12. August 2019
(Unterschrift Arbeitnehmerin)
FRAGE:
In der Bestätigung zur Kündigung vom Arbeitgeber, stand das die Kündigung vom (und nicht am) 08.07.2019 ist. Nun hat die Arbeitnehmerin ihm aus Unwissenheit den Empfang der Kündigungsbestätigung unterschrieben. Sie dachte, Sie bestätigt damit den Erhalt aber Sie hat damit den Zugang am 12. August 2019 für den Arbeitgeber
zugesagt???? Das wäre demnach nicht mehr fristgerecht gekündigt??? Seit wann bestätigt der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerkündigung, dessen Empfang wiederum die Arbeitnehmerin mit Unterschrift bestätigen soll und hat.
Was ist mit den anderen wie oben erwähnten Kündigungsschreiben, die alle fristgerecht mit Einschreiben und Rückschein an 3 Stellen angekommen sind und mit Rückschein an die Arbeitnehmerin zurückgingen. Sind die außer Kraft oder gilt nicht hier die erste Kündigung unwiderruflich und ist somit fristgerecht eingereicht? Müsste die Arbeitennehmerin den Empfang der Kündigungsbestätigung die Sie dem Arbeitgeber blöderweise unterschrieben hat widerrufen!!?
Ich freue mich über valide Meinungen.
Vielen Dank im Voraus!