Guten Tag zusammen,
folgende Situation in meinem Arbeitsvertrag von 2013 steht eine Kündigungsfrist von 06. Monate bis zum Jahresende ist auch unterschrieben von beiden Pateien.
Im Jahr 2017 wurde ein Personalgespräch geführt und neue Dinge vereinbart, innerhalb eine E-Mail von mir an meinen Chef wurden die Dinge aufgezählt unter anderem " - Kündigungsfrist 6 Monate.".
Diese E-Mail wurde zugestellt und von Ihm auch weitergeleitet an die Personalabteilung mit der Bitte einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag aufzunehmen.
Alle Dinge wurden umgesetzt jedoch nicht explizit schriftlich unterschrieben, kann ich davon ausgehen, dass ich 6 Monate zum Monatsende dann kündigen kann?
Welche Kündigungsfrist gilt? E-Mail oder Vertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatKündigungsfrist 6 Monate :
Zitatkann ich davon ausgehen, dass ich 6 Monate zum Monatsende dann kündigen kann? :
Was genau steht denn im Nachtrag? "6 Monate" oder "6 Monate zum Monatsende"?
Da steht ich zitiere:
Folgende Änderungen wurden besprochen:
Diverse Punkte mit Gehalt etc.
Gegenzug:
- Kündigungsfrist 6 Monate.
- Kein ...
- ...
Also es wurde dementsprechend überhaupt keine Einschränkung vorgenommen.
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Zitat2017 wurde ein Personalgespräch geführt und neue Dinge vereinbart :
Die inzwischen auch fünf Jahre alte neue Vereinbarung gilt und löst in diesen Punkten den ursprünglichen AV ab.
Korrekt. Kündigungsfrist 6 Monate gilt.ZitatAlso es wurde dementsprechend überhaupt keine Einschränkung vorgenommen. :
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Vorsicht, das ist nicht korrekt:
Nach Sachverhalt hat der Chef HR gebeten einen entsprechenden Änderungsvertrag zu erstellen.
Nirgendwo steht, dass dies auch umgesetzt wurde.
Zitatmit der Bitte einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag aufzunehmen. :
Und, ist das denn auch passiert?
Nein ein Nachtrag zum Arbeitsvertrag wurde nie erstellt, es wurde lediglich über die Dinge gesprochen und diese wurden noch einmal explizit per E-Mail aufgeschrieben und auch weitergeleitet.
Es wurde sich aber an alle Dinge gehalten die besprochen wurden und in der E-Mail aufgeführt worden - ein Auzug dieser E-Mail mit den besprochenen Dingen findet sich auch in der Personalakte wieder.
Und? Sind die "6 Monate" auch in dem Auszug in der Personalakte zu finden?ZitatEs wurde sich aber an alle Dinge gehalten die besprochen wurden und in der E-Mail aufgeführt worden - ein Auzug dieser E-Mail mit den besprochenen Dingen findet sich auch in der Personalakte wieder. :
Ja um genau zu sein, die E-Mail wurde von mir erfasst (Alle besprochen Dinge: siehe oben) und an die GF geschickt, die GF widerrum hat diese E-Mail an die Personalabteilung weitergeleitet.
Die weitergeleitete E-Mail wurde dann ausgedruckt und in die Personalakte abgeheftet. Dort stehen alle Bedingungen drauf und auch der Punkt "- Kündigungsfrist: 6 Monate"
Dann ist es zunächst nur eine Gesprächsnotiz über die besprochenen Dinge.
Augenscheinlich war als Folge Des Gesprächs Beabsichtigt, Eine Vertragsänderung herbeizuführen zu dieser ist es aus unbekannten Gründen aber nicht gekommen allein die wohl zweifelsfrei bestehende Absichtserklärung eine Vertragsänderung herbeiführen zu wollen wird aber nicht als Ersatz für die nicht erfolgte Vertragsänderung erhalten können
Lieber Himmel - man kann auch aus einer Mücke einen Elefanten machen wollen.
Schon die Fragestellung selbst führt in die Irre: Nicht die 'Email' gilt, sondern die Abmachnungen in dem Gespräch von 2017. Das ist ein Unterschied. Und der Ablauf legt nahe, dass diese Abmachungen unstreitig sind.
ZitatSchon die Fragestellung selbst führt in die Irre: Nicht die 'Email' gilt, sondern die Abmachnungen in dem Gespräch von 2017. Das ist ein Unterschied. Und der Ablauf legt nahe, dass diese Abmachungen unstreitig sind. :
Da haben Sie natürlich recht im Nachhinein betrachtet ist der Titel unglücklich gewählt.
Ok dann gelten die im Gespräch getroffennen Abmachungen.
ZitatNein. :
Warum nicht?
Die bitte einen Nachtrag in den Arbeitsvertrag aufzunehmen wird man hier wohl kaum konstitutive Voraussetzung ansehen können, wenn die Punkte auch alle bereits umgesetzt worden sind. Eine Einigung hat ja schon während des Gespräches stattgefunden, dann wollte der AN es schriftlich nur festhalten, eher um den Nachweis zu haben als die Bedingung herbeizuführen, dass die Wirksamkeit der Vereinbarung an der Personalabteilung hängt.
Es war ganz offensichtlich vereinbart, das ein Zusatz zum Arbeitsvertrag erstellt werden sollte, das ist hier der Schilderung nach nicht passiert.
Daraus, dass andere Sachen aus Kulanz auch ohne den Nachtrag umgesetzt wurden, zu konstruieren, dass der ein Zusatz zum Arbeitsvertrag sich daraus ergibt, halte ich für gewagt.
Daraus einen konkludenten Verzicht auf die Erstellung des Nachtrages zu machen, dass kann gut gehen oder auch nicht.
Eventuell kommt bei dem Punkt aber auch die vorherige Kulanz seitens des AG zum tragen, dann muss man sich da keine Gedanken drum machen.
ZitatLieber Himmel - man kann auch aus einer Mücke einen Elefanten machen wollen. :
Das man im einem Rechtform die Feinheiten und Fallstricke betrachtet welche von Gesetz und Rechtsprechung geboten werden, statt das Niveau des Hausfrauenforum der „Bäckerblume" zu nehmen, ist alles andere als aus einer Mücke einen Elefanten zu machen.
Wieso sollte das nicht passiert sein? Erstens steht hier nichts von "schriftlich". Zweitens wäre auch eine mündliche Zusatzvereinbarung gültig. Drittens ist der entsprechende Ausdruck in der Personalakte enthalten.ZitatEs war ganz offensichtlich vereinbart, das ein Zusatz zum Arbeitsvertrag erstellt werden sollte, das ist hier der Schilderung nach nicht passiert. :
ZitatWieso sollte das nicht passiert sein? :
Einfache Logik, denn das
Zitatund von Ihm auch weitergeleitet an die Personalabteilung mit der Bitte einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag aufzunehmen. :
wird das HR wohl kaum per mündlicher Überlieferung machen.
Zitatist der entsprechende Ausdruck in der Personalakte enthalten. :
Das ist fraglich, ist wohl eher eine Aktennotiz ... aber wie immer auch alles ein Frage wie man das verargumentiert ...
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