Hallo,
es geht um einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.05.2008.
Beginn 01.06.2007. Probezeit von 6 Monaten und einer Kündigungs-
frist von 6 Wochen zum Quartalsende.
Nun zu meiner Frage :
Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?
Wer kann mir helfen?
mfg
Radian
Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Hallo, ohne Wortlaut des Vertrages kann das hier keiner hellsehen. Was steht zum Thema Kündigung drin? Gilt ein Tarifvertrag?
MfG
Hallo,
der Wortlaut des Vertrages lautet:
Der Vertrag ist befristet bis 31.5.2008.
Die Probezeit beträgt 6 Monate.
Es kann von jeder Partei durch schriftliche kündigung mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.
Eine ftistlose Kündigung gilt gleichzeitig vorsorglich als fristgemäße Kündigung zu dem nächst zulässigen Zeitpunkt.
Mehr steht zur Kündigung nicht in dem Vertrag.
Muß ich mich in der Probezeit dan an die 6Wochen zum Quartalsende halten oder sind 2Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit möglich?
mfg
radian
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Ich finds nicht eindeutig formuliert. Aber würde eher vermuten, dass die Kündigungsfrist auch in der Probezeit gilt.
Die Frage nach dem Tarifvertrag ist noch unbeantwortet.
Mal noch andere Meinungen abwarten (oder einen Anwalt fragen ... dessen Aussage rechtsverbindlich ist)
--- editiert vom Admin
In § 622 Abs. 3 BGB steht, dass während einer vereinbarten Probezeit von höchstens 6 Monaten das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden kann.
§ 622 Abs. 3 BGB ist abdingbar. Nach dem Vertragstext von radian ist nicht ganz klar, ob mit der Vereinbarung der Probezeit auch die Kündigungsfrist des § 622 Abs. 3 BGB angewendet werden soll. Agumentieren kann man wahrscheinlich in beide Richtungen.
in der Probezeit darf jeder ohne angabe von Gründen fristlos kündigen.
quote:
in der Probezeit darf jeder ohne angabe von Gründen fristlos kündigen.
Das gilt für ne Ausbildung nach BBiG, aber nicht für ein 'normales' Arbeitsverhältnis.
<font color=red>'(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.'</font>
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html
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