Hallo,
in meinem Arbeitsvertrrag ist eine Kündigungsfrist von Vier Monaten zum Monatsende vereinbart. Da ich allerdings erst ein Jahr und zwei Wochen im Unternehmen bin, frage ich mich, ob nicht doch die Kündigungsfrist von vier Wochen greift. Ich bin tariflich Eingestellt, macht dies einen Unterschied?
Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe und weiterhin
Viele Grüße
jpunkt
-- Editier von jpunkt am 11.12.2015 20:07
Welche Kündigungsfrist greift? Gesetzlich oder vertraglich?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleich lang ist, dann gilt sie.
Es wird in der Regel davon ausgegangen, dass eine längere Kündigungsfrist günstiger für Arbeitnehmer ist, weil sie damit länger vor einer Kündigung geschützt sind.
Erstmal vielen Dank für die Antwort!
Sie erwähnen den Ausdruck "günstiger". Für mich wäre es günstiger vorher aus dem Vertrag gelassen zu werden. Spielt meine Ansicht eine Rolle oder haltet man sich generell daran, dass die längere Frist günstiger ist?
Im Arbeitsvertrag gilt für beide Seiten eine gleichlange Kündigungsfrist. Ich suche zurzeit nach einer Möglichkeit neben einem Aufhebungsvertrag das Unternehmen verlassen. Für Vorschläge wäre ich dankbar.
Vielen Dank nochmals und Viele Grüße
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ZitatErstmal vielen Dank für die Antwort! :
Sie erwähnen den Ausdruck "günstiger". Für mich wäre es günstiger vorher aus dem Vertrag gelassen zu werden. Spielt meine Ansicht eine Rolle oder haltet man sich generell daran, dass die längere Frist günstiger ist?
Nein, Deine Ansicht spielt keine Rolle. Im Übrigen wird die Frage nach der Gültigkeit einer vertraglich längeren Kündigugsfrist so häufig gestellt, die Antwort kann man mit 5 Minuten Suche im ForumsArchiv selber heraus finden.
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