Hallo zusammen,
erstmal der Hintergrund:
Ich bin gerade im Jobwechsel und hätte eine Frage zu meiner Kündigungsfrist. Mein aktueller (Vollzeit-) Vertrag besteht knapp drei Jahre, allerdings habe ich vorher ein paar Monate als Aushilfe, zwei Jahre als Werksstudent und anderthalb Jahre als Azubi in diesem Unternehmen verbracht (chronologisch). Insgesamt bin ich also über die in §622 BGB angesprochenen fünf Jahre hinaus. In meinem aktuellen Vertrag steht, "Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers".
Zur Frage: In §622 wird vom "Arbeitsverhältnis" gesprochen. Ist das Arbeitsverhältnis der aktuelle Vertrag, oder die gesamte Zeit, die ich bei meinem aktuellen AG verbracht habe?
Danke schonmal für eure Antworten!
Liebe Grüße
Tobleros
-- Editiert von User am 18. Januar 2023 20:36
-- Editiert von User am 18. Januar 2023 20:37
Welche Kündigunsfrist bei Vertragswechsel?
18. Januar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 18. Januar 2023 | 20:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Kündigunsfrist bei Vertragswechsel?
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#1
Antwort vom 19. Januar 2023 | 08:08
Von
Status: Weiser (17470 Beiträge, 6501x hilfreich)
Ein Arbeitsverhältnis beim selben AG besteht für dich seit 5 Jahren.
Da kommt es auf den Tag an: über 5 Jahre oder drunter?
Zitat:§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) .....
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
#2
Antwort vom 19. Januar 2023 | 12:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEin Arbeitsverhältnis beim selben AG besteht für dich seit 5 Jahren. :
Da kommt es auf den Tag an: über 5 Jahre oder drunter?
Das habe ich befürchtet. Zählt man die Zeiträume oben zusammen, überschreite ich die fünf Jahre.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. Januar 2023 | 13:17
Von
Status: Weiser (17470 Beiträge, 6501x hilfreich)
... also mehr als fünf, weniger als acht > 2 Monate zum Monatsende
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