Welche Reisekosten vom Arbeitgeber?

20. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
honis56
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 6x hilfreich)
Welche Reisekosten vom Arbeitgeber?

Hallo,

mein deutscher Arbeitgeber, der weder im Arbeitgeberverband ist noch etwas mit dem öffentlichen Dienst zu tun hat, will für eine von ihm genehmigte 3-tägige Fortbildung überhaupt keine weiteren Reisekosten wie Anreise oder Verpflegungsmehraufwand erstatten. Er zahlt nur die Kursgebühr und max. 40 € pro Übernachtung. Da viele Kolleginnen gerne diese Fortbildung gemacht hätten, hat er uns gegeneinander ausgespielt.

Kann er das machen wie er will oder gibt es Gesetze zur Mindesterstattung außerhalb des öffentlichen Dienstes? Im Arbeitsvertrag steht nichts zu diesem Thema.

Danke für jede Anwort.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42739 Beiträge, 14778x hilfreich)

Nun ja, es scheint sich ja um keine Fortbildungsmaßnahme zu handeln, die der Arbeitgeber angeordnet hat. Damit ist das wohl eher eine Privatangelegenheit.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
honis56
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 6x hilfreich)

Es wurde gefragt, wer die Fortbildung machen möchte, denn er brauchte unbedingt jemanden mit diesen Kenntnissen für den Betrieb. Viele haben sich beworben.

Er brauchte also niemanden "anordnen". Meine Frage war, ob es gesetzliche Mindestgrenzen gibt oder ob Arbeitnehmer beliebig gegeneinander ausgespielt werden können.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1265x hilfreich)

Gesetzlich ist das nicht geregelt; eventuell gibt es Rechtsprechung, aber dann muss man sich die Einzelfälle genau angucken. Die Kernfrage ist, in welchem Ausmaß diese Schulung für die Arbeit notwendig ist - je notwendiger, desto mehr fällt die Schulung in die Sphäre des Arbeitgebers; bei " kann sein, kann aber auch nicht sein" ist es Verhandlungssache.
Euer Arbeitgeber vermeidet anscheinend die ausdrückliche Anordnung und nutzt so die Bereitschaft vieler, um seine Kosten zu drücken. Werdet ihr euch einig, dem Arbeitgeber diesen Gefallen nicht zu tun, und er wird die gesamten anfallenden Kosten zu zahlen haben, gegebenenfalls im Rahmen einer Reisekosten-Ordnung.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
honis56
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Auskunft, daß es keine gesetzliche Regelung gibt.

Der Arbeitgeber kann also tun und lassen, was er will, solange sich die Kolleginnen nicht einig sind.

Schade, aber gut zu wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13593 Beiträge, 4835x hilfreich)

Ja der Arbeitgeber kann tun und lassen was er will, solange er niemandem (personengebunden) diese Fortbildung anordnet.

So wie momentan von Ihnen beschrieben "eine von ihm genehmigte 3-tägige Fortbildung ",
können Sie froh sein, dass sie dafür keinen Urlaub einreichen müssen und zumindest einen Teil der Reisekosten erstattet bekommen.

So wie es hier (bzw. vom Ihrem Arbeitgeber) formuliert wurde, klingt das nach einer "privaten" Fortbildung, auch wennn es keine ist.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 304.972 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.595 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.