Hallo,
mein Mann wurde fristgerecht zum 31.01.05 aus Betreibsbedingten Gründen gekündigt.
Da er schon über 12 Jahre dort arbeitete und über 50 Ist, steht ihm da eine Abfindung zu???
Welche voraussetzung gibt es für eine Abfindung???
Habe im www gelesen, daß es auf jedenfall eine Betriebsbedingte Kündigung sein muß, die K frist muß eingehalten werden, und in der Kündigung sollte vermerkt sein "nach Ablauf der K frist besteht Anspruch auf Abfindung".
Die Voraussetzungen erfüllt mein Mann bis auf die Bemerkung, die steht natürlich nicht in der Kündigung. Habe ich da was falsch verstanden????
Vielen Dank für Infos.
Welche Voraussetzung gibt es für eine Abfindung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Wie groß ist der Betrieb?
Ohne den von Dir genannten Hinweis auf die Abfindung besteht kein Anspruch darauf.
hh hat recht, Ihr Mann hat keinen Anspruch auf die Abfindung nur aufgrund der Kündigung, wenn dies nicht in der Kündigung steht.
Aber, Ihr Mann kann (hat er schon mit der Arbeitsagentur geredet, oder muß) Klage gegen die Kündigung erheben, und wird höchstwahrscheinlich spätestens dann eine Abfindung erhalten. Ich denke, der Gesetzgeber hatte erhofft, dass Arbeitgeber eben die Abfindung in der Kündigung vereinbaren, um die Gerichtsverhandlung, die sonst ansteht, zu umgehen.
Dass Ihr Mann sofort persönlich seine Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsagentur melden muß, weil sein Arbeitslosengeld sonst gesperrt wird, weiß er, oder?
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Die Kündigungsfrist beim Mann von alice0505 hat 5 Monate betragen.
Da die Klagefrist nur 3 Wochen nach Eingang der Kündigung beträgt, dürfte eine Klage jetzt nicht mehr möglich sein. Die Frist ist schon längst abgelaufen.
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