Welcher ALG1 Anspruch

19. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Nikola1980
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Welcher ALG1 Anspruch

Folgender Fall:
A befindet sich bei seinem AG seit knapp 2 Jahren in Elternzeit,d.h. genau genommen die Elternzeit endet im Februar 2007.Es wurden 2 Jahre Elternzeit dem AG anfangs mitgeteilt.
Vor der Elternzeit hat A ca. mtl
1300 € netto verdient.
Inzwischen hat sich die Auftragslage bei dem AG stark verschlechtert.Nun bietet der AG A ab Januar 2007 einen 400 Euro Job an.
Sollte A nun annehmen,was wäre im Fall einer Kündigung,wenn die Auftraglage noch schlechter wird mit dem ALG.Hat A Anspruch auf das ALG von 1300 € oder werden die 400€ als Bemessungsgrundlage hergenommen?
Und wie sieht es aus,wenn A Teilzeit bei dem AG ab Januar arbeiten würde und z.B. 800 € verdienen würde?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2324x hilfreich)

Hallo, das Thema ist Sozialrecht und nicht Arbeitsrecht. Am besten psotest dus nochmal im anderen Forum.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bärchi72
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

massgeblich bei der Bemessung des ALG ist der Bruttoverdienst der letzten 3 Monate.
Übt der Arbeitnehmer also nach dem Mutterschaftsurlaub eine minder bezahlte Beschäftigung aus, die länger als 3 Monate andauert, erhält er sein ALG nach dem Bruttoverdienst dieser Beschäftigung

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