Folgender Fall:
A befindet sich bei seinem AG seit knapp 2 Jahren in Elternzeit,d.h. genau genommen die Elternzeit endet im Februar 2007.Es wurden 2 Jahre Elternzeit dem AG anfangs mitgeteilt.
Vor der Elternzeit hat A ca. mtl
1300 € netto verdient.
Inzwischen hat sich die Auftragslage bei dem AG stark verschlechtert.Nun bietet der AG A ab Januar 2007 einen 400 Euro Job an.
Sollte A nun annehmen,was wäre im Fall einer Kündigung,wenn die Auftraglage noch schlechter wird mit dem ALG.Hat A Anspruch auf das ALG von 1300 € oder werden die 400€ als Bemessungsgrundlage hergenommen?
Und wie sieht es aus,wenn A Teilzeit bei dem AG ab Januar arbeiten würde und z.B. 800 € verdienen würde?
Welcher ALG1 Anspruch
19. November 2006
Thema abonnieren
Frage vom 19. November 2006 | 23:08
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Welcher ALG1 Anspruch
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 19. November 2006 | 23:13
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2324x hilfreich)
Hallo, das Thema ist Sozialrecht und nicht Arbeitsrecht. Am besten psotest dus nochmal im anderen Forum.
MfG
#2
Antwort vom 26. November 2006 | 20:10
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
massgeblich bei der Bemessung des ALG ist der Bruttoverdienst der letzten 3 Monate.
Übt der Arbeitnehmer also nach dem Mutterschaftsurlaub eine minder bezahlte Beschäftigung aus, die länger als 3 Monate andauert, erhält er sein ALG nach dem Bruttoverdienst dieser Beschäftigung
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