Welcher ALG1 Anspruch

19. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Nikola1980
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Welcher ALG1 Anspruch

Folgender Fall:
A befindet sich bei seinem AG seit knapp 2 Jahren in Elternzeit,d.h. genau genommen die Elternzeit endet im Februar 2007.Es wurden 2 Jahre Elternzeit dem AG anfangs mitgeteilt.
Vor der Elternzeit hat A ca. mtl
1300 € netto verdient.
Inzwischen hat sich die Auftragslage bei dem AG stark verschlechtert.Nun bietet der AG A ab Januar 2007 einen 400 Euro Job an.
Sollte A nun annehmen,was wäre im Fall einer Kündigung,wenn die Auftraglage noch schlechter wird mit dem ALG.Hat A Anspruch auf das ALG von 1300 € oder werden die 400€ als Bemessungsgrundlage hergenommen?
Und wie sieht es aus,wenn A Teilzeit bei dem AG ab Januar arbeiten würde und z.B. 800 € verdienen würde?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2338x hilfreich)

Hallo, das Thema ist Sozialrecht und nicht Arbeitsrecht. Am besten psotest dus nochmal im anderen Forum.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bärchi72
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

massgeblich bei der Bemessung des ALG ist der Bruttoverdienst der letzten 3 Monate.
Übt der Arbeitnehmer also nach dem Mutterschaftsurlaub eine minder bezahlte Beschäftigung aus, die länger als 3 Monate andauert, erhält er sein ALG nach dem Bruttoverdienst dieser Beschäftigung

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.585 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.735 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.