Welcher Anspruch auf Resturlaub besteht nach Eigenkündigung?

27. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Wurstfinger23
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 13x hilfreich)
Welcher Anspruch auf Resturlaub besteht nach Eigenkündigung?

Hallo liebe Gemeinde,

in Stichpunkten kurz der Sachverhalt:

- angestellt seit 5 Jahren
- Eigenkündigung zum 30.09.
- vertraglicher Urlaub 30 Tage
- keinerlei Klauseln im Vertrag bzgl. Teilurlaub etc.
- 20 Tage hat AN bereits genommen
- restl. 10 Tage sind im August und September VOR Beendigung des Arbeitsverhältnisses geplant und genehmigt
- AG sagt nun, es stehen dem AN nicht mehr die vollen 10 Tage zu sondern nur noch 3

Aber der AN scheidet doch in der 2. Jahreshälfte aus und es gibt diesbezüglich keine Klausel im Vertrag? Hat der AN da nicht Anspruch auf die vollen 30 Tage?

Mit freundlichen Grüßen

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Feedy92
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Wurstfinger23):
Hallo liebe Gemeinde,

in Stichpunkten kurz der Sachverhalt:

- angestellt seit 5 Jahren
- Eigenkündigung zum 30.09.
- vertraglicher Urlaub 30 Tage
- keinerlei Klauseln im Vertrag bzgl. Teilurlaub etc.
- 20 Tage hat AN bereits genommen
- restl. 10 Tage sind im August und September VOR Beendigung des Arbeitsverhältnisses geplant und genehmigt
- AG sagt nun, es stehen dem AN nicht mehr die vollen 10 Tage zu sondern nur noch 3

Aber der AN scheidet doch in der 2. Jahreshälfte aus und es gibt diesbezüglich keine Klausel im Vertrag? Hat der AN da nicht Anspruch auf die vollen 30 Tage?

Mit freundlichen Grüßen



Der Arbeitnehmer hat einen JahresAnspruch in Höhe von 30 Tagen.
Hieraus ergibt sich ein monatsAnspruch von 2.5 Tagen pro Monat.

2.5 Tage x die 9 gearbeiteten Monate ergibt 22.5 Tage welchem dem Arbeitnehmer für 2017 zustehen, daher sogar noch ein halber Tag Kulanz vom Arbeitgeber.

Ein anderer Fall wäre es wenn der Vertrag mit dem Arbeitnehmer zum beispiel im September 2012 geschlossen wurde und der Urlaubsanspruch jährlich von September - September abgehandelt wird.

-- Editiert von Feedy92 am 27.07.2017 18:10

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6501x hilfreich)

//// - AG sagt nun, es stehen dem AN nicht mehr die vollen 10 Tage zu sondern nur noch 3
Sicher ist 'mal, dass der Urlaub nach BUrlG dem AN in der zweiten Jahreshälfte ganz zusteht, das wären also 20 Tage (5-Tage-Woche vorausgesetzt) - die also sind verbraucht.
Fraglich also, wie es um den Mehranspruch von 10 Tagen steht. Wenn AV oder TV hier nicht differenzieren, wird der weitergehende Anteil behandelt wie der nach BUrlG - folglich hättest du Anspruch auf die vollen 30 Tage. Aber auch bei einer Zwölftelung der übrigen 10 Tage wären es 10*9/12, also 7,5 aufzurunden auf 8 Tage.
Dein Chef soll dir mal vorrechnen, wie er auf 3 Tage Resturlaub kommt.

-- Editiert von blaubär+ am 27.07.2017 18:43

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.344 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen