Welcher Betriebsrat muss angehört werden?

9. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Theanswer1987
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Welcher Betriebsrat muss angehört werden?

Hallo
ich hätte eine bitte könntet ihr mir
paar Dinge zum Betriebsrat sagen

Also bsp. Das Unternehmen K.
hat 2 Betriebe einen in Stuttgart den anderen in München und
Stuttgart ist der Haupsitz.
beide sind ja räumlich weit entfernt und sind auch unabhängig voneinander.In beiden Betrieben gibt es einen Betriebsrat.
Jetzt soll im Betrieb in Stuttgart ein Mitarbeiter betriebsbedingt entlassen werden.
Welcher Betriebsrat muss angehört werden? Nur Stgt oder Stgt und München?
und wer muss der Kündigung zustimmen?Nur Stgt oder Stgt und München?

Gleicher Fall nur jetzt entscheidet sich der AG in München einen AN
zu entlassen?

Gleicher Fall jetzt gibts
einen Gesamtbetriebsrat wie läuft es da ab?

Falls der Betriebsrat nicht zustimmt der Kündigung, kann der AG doch beim zuständigen Arbeitgericht die Zustimmung des Arbeitsgericht beantragen lt. § 99 BetrVG Abs. 4


Wäre euch echt dankbar steh da bisschen auf dem Schlauch

P.S noch ne Frage zur betrieblichen Übung

AG zahlt seinen MA 2008 Weihnachtsgeld und hat dies auch die letzten 5 Jahre lang ohne das den MA mitgeteilt wurde das es sich nur um eine freiwillige Leistung handelt und ein MA wurde im August 2008 eingestellt und bekam kein W-Geld , hat dieser
auch nen Anspruch auf das Arbeitsgeld oder nicht?

AG zahlt 2008
und
Grüße Alex

-- Editiert von Theanswer1987 am 09.01.2009 15:30

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Bei Kündigungen in Stuttgart muss der Arbeitgeber die Zustimmung beim BR in Stuttgart beantragen.

Der Gesamtbetriebsrat dürfte hier nicht zuständig sein.

Der Arbeitgeber muss eine fehlende Zustimmung nicht ersetzen lassen, sondern kann auch ohne Zustimmung die Kündigung aussprechen, wenn die Anhörungsfrist abgelaufen ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen