Hallo,
ich benötigte euren fachlichen Rat.
Ich habe zum 01.05.22 meinen AG gewechselt. Für den Zeitraum von Januar - April hatte ich laut Arbeitsvertrag 10 Tage (30 Tage / 12 = 2,5 Tage pro Monat).
Bei meinem neuen AG hab ich laut Arbeitsvertrag einen Urlaubsanspruch jährlich von 24 Tagen. Für die 8 Monate von Mai-Dezember hab ich den anteiligen Urlaub (16 Tage = 2 Tage pro Monat) in Anspruch genommen. Ist das korrekt oder habe ich Anrecht auf mehr Urlaubstage da ich mehr als ein halbes Jahres auf der neuen Stelle war?
Vielen Dank für Eure Mühen.
Gruss Puuhbaer
Welcher Urlaubsanspruch bei neuem AG
16. Januar 2023
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Frage vom 16. Januar 2023 | 12:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Welcher Urlaubsanspruch bei neuem AG
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#1
Antwort vom 16. Januar 2023 | 13:06
Von
Status: Beginner (69 Beiträge, 8x hilfreich)
ZitatIst das korrekt oder habe ich Anrecht auf mehr Urlaubstage da ich mehr als ein halbes Jahres auf der neuen Stelle war? :
Das ist korrekt.
Der Urlaubsanspruch p.M. ist ein Zwölftel des Jahresanspruchs.
Der Vollständigkeit halber solltest Du Deinen Arbeitsvertrag und ggfs. den Tarifvertrag durchlesen, ob es eventuell Sondervereinbarungen gibt.
#2
Antwort vom 16. Januar 2023 | 13:10
Von
Status: Weiser (17430 Beiträge, 6486x hilfreich)
ZitatIst das korrekt oder habe ich Anrecht auf mehr Urlaubstage da ich mehr als ein halbes Jahres auf der neuen Stelle war? :
Du hattest U-Anspruch bei dem AG, bei dem du bis Mai beschäftigt warst und du hast oder hattest U-Anspruch bei dem jetzigen AG Mai - Dez für 2022. Doppelte Ansprüche sind nicht vorgesehen:
Lies das BUrlG
Zitat:§ 6 Ausschluß von Doppelansprüchen
(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.
(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.
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#3
Antwort vom 16. Januar 2023 | 13:10
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Das ist hier falsch. Der TE erwirbt nach 6 Monaten den vollen Urlaubsanspruch für das laufende Jahr, hier also 24 Tage.ZitatDer Urlaubsanspruch p.M. ist ein Zwölftel des Jahresanspruchs. :
Wieviele Tage davon hattest Du denn tatsächlich genommen?ZitatFür den Zeitraum von Januar - April hatte ich laut Arbeitsvertrag 10 Tage (30 Tage / 12 = 2,5 Tage pro Monat). :
#4
Antwort vom 16. Januar 2023 | 13:14
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39828x hilfreich)
ZitatFür den Zeitraum von Januar - April hatte ich laut Arbeitsvertrag 10 Tage (30 Tage / 12 = 2,5 Tage pro Monat). :
Arbeitszeit, Freizeit, oder was?
#5
Antwort vom 16. Januar 2023 | 14:00
Von
Status: Unbeschreiblich (32873 Beiträge, 17265x hilfreich)
Arbeitszeit, Freizeit, oder was? Urlaubsanspruch.
#6
Antwort vom 16. Januar 2023 | 15:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWieviele Tage davon hattest Du denn tatsächlich genommen? :
10 Tage + ein paar Tage Resturlaub vom Vorjahr
#7
Antwort vom 16. Januar 2023 | 15:50
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatArbeitszeit, Freizeit, oder was? :
Natürlich Urlaubstage
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#9
Antwort vom 16. Januar 2023 | 17:13
Von
Status: Weiser (17430 Beiträge, 6486x hilfreich)
ZitatNein. :
2 Tage zu viel.
Wie das denn? 'Zu viel' in Bezug worauf? Mehr als der Mindesturlaub nach BUrlG, ja. Aber nicht 'zu viel', insofern der U beim Vor-AG über dem gesetzlichen Minimum lag.
#10
Antwort vom 16. Januar 2023 | 17:14
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 672x hilfreich)
ZitatBei meinem neuen AG hab ich laut Arbeitsvertrag einen Urlaubsanspruch jährlich von 24 Tagen. :
Ist vertraglich 24 Werktage bezahlter Urlaub vereinbart? ( = Weniger als 24 Werktage Jahresurlaub können auch nicht wirksam vereinbart werden, das verbietet das Bundesurlaubsgesetz ). Sind vielleicht 24 Arbeitstage auf der Grundlage einer 5-Tagewoche vereinbart?
Nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten ( d.h. am 1.11. bei Beschäftigungsbeginn am 1.5. ) ist der volle Urlaubsanspruch von 24 Tagen erworben worden.
Zitatich habe 16 Tage ... [ Urlaub beantragt, gewährt bekommen und] genommen. :
OK. Der Urlaub für 2022 muß bis zum 31.12. genommen worden sein ...
"Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen."
... 2022 nicht genommener Urlaub verfällt - soweit er übertragen wurde. ( Ein stilschweigender "Urlaubsverfall" nichtgenommenen Urlaubs soll nicht in Frage kommen können - der Arbeitgeber soll einen Arbeitnehmer zur Urlaubsbeantragung "gedrängt" haben müssen, bevor ein untätiges Verstreichenlassen der Jahresfrist zu einem Verlust ungenommenen Urlaubs führen können soll. )
Hat der neue Arbeitgeber klar und deutlich gemacht, dass noch 8 Tage Resturlaub in 2022 geplant/genommen werden müssen? Ansonsten kann er keinen "Verfall" nichtgenommenen Jahresurlaubs einwenden, sondern hätte die fehlenden 8 Tage ins Jahr 2023 zu übertragen.
§ 6 Bundesurlaubsgesetz
"Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist."
Wenn der Arbeitnehmer nun die restlichen 8 Tage aus 2022 beantragt, dann kann der Arbeitgeber zwar nicht deren "Verfall" mangels Übertragung einwenden, aber er könnte argwöhnen, dass der Arbeitnehmer vielleicht bei seinem vorherigen Arbeitgeber Urlaub gewährt erhalten hatte. Er kann von seinem Arbeitnehmer einen Nachweis verlangen, ob und wieviele Urlaubstage er bereits erhalten hatte. Er kann sich vom Arbeitnehmer die Bescheinigung seines Alt-Arbeitgebers vorzeigen lassen, bevor er ihm Urlaub gewährt:
"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen."
Zitat... laut Arbeitsvertrag [ hatte ich ] 30 Tage .... Jahresurlaub :
Vielleicht 30 Werktage auf Grundlage einer 6-Tagewoche?
Und der neue Arbeitgeber gewährt 24 Arbeitstage auf Grundlage einer 5-Tagewoche?
Vom Alt-Arbeitgeber gewährte 10 Urlaubstage bei einer 6-Tagewoche entsprechen - bei einer 5-Tagewoche beim neuen Arbeitgeber ... 9 Urlaubstagen : Denn für einen Zeitraum von Montag bis einschließlich übernächsten Donnerstag wären bei einer 6-Tagewoche ( Alt-Arbeitgeber ) 6 + 4 Urlaubstage einzusetzen gewesen; beim neuen Arbeitgeber mit 5-Tagewoche bloß 5 + 4.
RK
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