Welcher Urlaubsanspruch bei neuem AG

16. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Puuhbaer123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Welcher Urlaubsanspruch bei neuem AG

Hallo,

ich benötigte euren fachlichen Rat.
Ich habe zum 01.05.22 meinen AG gewechselt. Für den Zeitraum von Januar - April hatte ich laut Arbeitsvertrag 10 Tage (30 Tage / 12 = 2,5 Tage pro Monat).
Bei meinem neuen AG hab ich laut Arbeitsvertrag einen Urlaubsanspruch jährlich von 24 Tagen. Für die 8 Monate von Mai-Dezember hab ich den anteiligen Urlaub (16 Tage = 2 Tage pro Monat) in Anspruch genommen. Ist das korrekt oder habe ich Anrecht auf mehr Urlaubstage da ich mehr als ein halbes Jahres auf der neuen Stelle war?

Vielen Dank für Eure Mühen.

Gruss Puuhbaer

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blutswente
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Puuhbaer123):
Ist das korrekt oder habe ich Anrecht auf mehr Urlaubstage da ich mehr als ein halbes Jahres auf der neuen Stelle war?


Das ist korrekt.

Der Urlaubsanspruch p.M. ist ein Zwölftel des Jahresanspruchs.

Der Vollständigkeit halber solltest Du Deinen Arbeitsvertrag und ggfs. den Tarifvertrag durchlesen, ob es eventuell Sondervereinbarungen gibt.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17430 Beiträge, 6486x hilfreich)

Zitat (von Puuhbaer123):
Ist das korrekt oder habe ich Anrecht auf mehr Urlaubstage da ich mehr als ein halbes Jahres auf der neuen Stelle war?

Du hattest U-Anspruch bei dem AG, bei dem du bis Mai beschäftigt warst und du hast oder hattest U-Anspruch bei dem jetzigen AG Mai - Dez für 2022. Doppelte Ansprüche sind nicht vorgesehen:

Lies das BUrlG
Zitat:
§ 6 Ausschluß von Doppelansprüchen
(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.
(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Blutswente):
Der Urlaubsanspruch p.M. ist ein Zwölftel des Jahresanspruchs.
Das ist hier falsch. Der TE erwirbt nach 6 Monaten den vollen Urlaubsanspruch für das laufende Jahr, hier also 24 Tage.

Zitat (von Puuhbaer123):
Für den Zeitraum von Januar - April hatte ich laut Arbeitsvertrag 10 Tage (30 Tage / 12 = 2,5 Tage pro Monat).
Wieviele Tage davon hattest Du denn tatsächlich genommen?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Puuhbaer123):
Für den Zeitraum von Januar - April hatte ich laut Arbeitsvertrag 10 Tage (30 Tage / 12 = 2,5 Tage pro Monat).

Arbeitszeit, Freizeit, oder was?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Arbeitszeit, Freizeit, oder was? Urlaubsanspruch.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Puuhbaer123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Wieviele Tage davon hattest Du denn tatsächlich genommen?


10 Tage + ein paar Tage Resturlaub vom Vorjahr

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Puuhbaer123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Arbeitszeit, Freizeit, oder was?


Natürlich Urlaubstage

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17430 Beiträge, 6486x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Nein.
2 Tage zu viel.

:???:
Wie das denn? 'Zu viel' in Bezug worauf? Mehr als der Mindesturlaub nach BUrlG, ja. Aber nicht 'zu viel', insofern der U beim Vor-AG über dem gesetzlichen Minimum lag.

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#10
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von Puuhbaer123):
Bei meinem neuen AG hab ich laut Arbeitsvertrag einen Urlaubsanspruch jährlich von 24 Tagen.


Ist vertraglich 24 Werktage bezahlter Urlaub vereinbart? ( = Weniger als 24 Werktage Jahresurlaub können auch nicht wirksam vereinbart werden, das verbietet das Bundesurlaubsgesetz ). Sind vielleicht 24 Arbeitstage auf der Grundlage einer 5-Tagewoche vereinbart?

Nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten ( d.h. am 1.11. bei Beschäftigungsbeginn am 1.5. ) ist der volle Urlaubsanspruch von 24 Tagen erworben worden.

Zitat (von Puuhbaer123):
ich habe 16 Tage ... [ Urlaub beantragt, gewährt bekommen und] genommen.


OK. Der Urlaub für 2022 muß bis zum 31.12. genommen worden sein ...

"Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen."

... 2022 nicht genommener Urlaub verfällt - soweit er übertragen wurde. ( Ein stilschweigender "Urlaubsverfall" nichtgenommenen Urlaubs soll nicht in Frage kommen können - der Arbeitgeber soll einen Arbeitnehmer zur Urlaubsbeantragung "gedrängt" haben müssen, bevor ein untätiges Verstreichenlassen der Jahresfrist zu einem Verlust ungenommenen Urlaubs führen können soll. )

Hat der neue Arbeitgeber klar und deutlich gemacht, dass noch 8 Tage Resturlaub in 2022 geplant/genommen werden müssen? Ansonsten kann er keinen "Verfall" nichtgenommenen Jahresurlaubs einwenden, sondern hätte die fehlenden 8 Tage ins Jahr 2023 zu übertragen.

§ 6 Bundesurlaubsgesetz
"Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist."

Wenn der Arbeitnehmer nun die restlichen 8 Tage aus 2022 beantragt, dann kann der Arbeitgeber zwar nicht deren "Verfall" mangels Übertragung einwenden, aber er könnte argwöhnen, dass der Arbeitnehmer vielleicht bei seinem vorherigen Arbeitgeber Urlaub gewährt erhalten hatte. Er kann von seinem Arbeitnehmer einen Nachweis verlangen, ob und wieviele Urlaubstage er bereits erhalten hatte. Er kann sich vom Arbeitnehmer die Bescheinigung seines Alt-Arbeitgebers vorzeigen lassen, bevor er ihm Urlaub gewährt:

"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen."

Zitat (von Puuhbaer123):
... laut Arbeitsvertrag [ hatte ich ] 30 Tage .... Jahresurlaub


Vielleicht 30 Werktage auf Grundlage einer 6-Tagewoche?
Und der neue Arbeitgeber gewährt 24 Arbeitstage auf Grundlage einer 5-Tagewoche?

Vom Alt-Arbeitgeber gewährte 10 Urlaubstage bei einer 6-Tagewoche entsprechen - bei einer 5-Tagewoche beim neuen Arbeitgeber ... 9 Urlaubstagen : Denn für einen Zeitraum von Montag bis einschließlich übernächsten Donnerstag wären bei einer 6-Tagewoche ( Alt-Arbeitgeber ) 6 + 4 Urlaubstage einzusetzen gewesen; beim neuen Arbeitgeber mit 5-Tagewoche bloß 5 + 4.

RK

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