Welcher Zeitraum zählt für den Jahresdurchschnitt (Arbeitszeit)

6. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
botak
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Welcher Zeitraum zählt für den Jahresdurchschnitt (Arbeitszeit)

Hallo zusammen

Ich habe meine AZ am 01.07.2019 von 37,50 Stunden auf einen Jahresdurchschnitt von 31,73 Stunden reduziert.
Jede Woche welche ich arbeite leiste ich immer noch 37,50 Stunden und um auf meinen Jahresschnitt zu kommen werde ich einmal im Jahr für 8 Wochen freigestellt.

Mein Arbeitgeber sagte er müsse in meinem Schichtplan die 8 Wochen eintragen damit der Jahresschnitt stimmt.
Darauf haben wir uns auf die Monate Februar und März geeinigt mit den einvernehmen das die Freistellungszeit flexiebel ist.

Nun dachte ich da ich dieses Jahr genau in der Mitte des Jahres mit meiner TZ begonnen habe würden mir bis ende des Jahres noch 4 Wochen frei zustehen um auf meinen Jahresschnitt zu kommen. (zweite Jahreshälfte)

Mein AG sagte aber es ist egal ob man ein Jahr von Januar - Dezember oder von Juli - Juli rechnet und mein Freistellungszeitraum wäre nun mal Februar und März und ich müsste das Jahr 2019 komplett Vollzeit arbeiten bei einem Gehalt von einer 31,73 Stunden Woche.
Darauf antwortete ich das ich dann aber im Jahr 2019 komplett Vollzeit gearbeitet hätte aber nur von Januar - Juni Vollzeit Gehalt bekommen habe und von Juli - Dezember Teilzeitgehalt und es danach doch besser gewesen wäre erst im Januar 2020 mit meiner TZ begonnen zu haben.
Darauf lachte mein Arbeitgeber nur und das Gespräch war beendet.

Wie sieht es nun wirklich aus? War es ein "Fehler" von mir im Juli zu beginnen oder habe ich doch ein Anrecht auf 4 Wochen Freistellung im Jahr 2019?
Wie rechnet der Gesetzeber den Zeitraum der durchschnittlichen Jahresarbeitszeit?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen.

botak

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11 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Nun dachte ich ...

Ich sehe es anders. Die Vertragsänderung beginnt mit dem 01/07/2019. Und ab da auch die Rechnerei mit dem Durchschnitt. Der Zeitraum vor Juli fällt unter andere Vereinbarungen und rechnet nicht mit.

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#2
 Von 
botak
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok wenn das so ist dann ist es mein "Pech" das ich am 01.07 angefangen habe und habe im 2. Halbjahr 2019 Vollzeit mit weniger Geld gearbeitet.

Vielen dank für die Information.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

... es gleicht sich doch aus übers Jahr, wenn man das Jahr nicht als Kalenderjahr sieht.
Ich sehe noch ein paar mehr Fragen offen:
a) Wie soll der Urlaub gehandelt werden? Wenn nix geregelt ist, könnte Konfkliktpotential darin liegen. Der AG, denke ich mir, wird erwarten, dass du den in den 8 Wochen machst, die du an Zeit angespart hast. (Das wäre zwar nicht richtig, weil es Zeitausgleich ist.)
b) Was passiert, wenn du in der Zeit des Ausgleichs (ernsthaft) krank würdest? Ist vereinbart, dass dieser Fall behandelt wird wie Krankheit im Urlaub?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
botak
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Urlaub wird ausserhalb der Freistellungszeit also dann wenn ich arbeiten müsste genommen.
Komisch ist nur das mein AG mir nicht die Urlaubstage sondern den Wert des Urlaubstages gekürzt hat.
Das heißt ein Tag ist nicht mehr 7,5 Stunden wert sondern nur 6,35 Stunden das bedeutet ich mache an jedem Urlaubstag 1,15 Stunden minus.
Ich bin gerade dabei zu klären das meine Urlaubstage verringert werden so das ich kein minus mache.

Das mit der Krankheit während der Freistellung kann ich dir leider nicht beantworten.
Wobei das eine sehr berechtigte Frage ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1522 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von botak):
Ich habe meine AZ am 01.07.2019 von 37,50 Stunden


Wie lautet die alte Arbeitszeit-Vereinbarung?

"37,5h pro Woche?" "durchschnittlich 37,5h/Woche"?

Zitat:
auf einen Jahresdurchschnitt von 31,73 Stunden reduziert.


Bei einer 85%-Stelle wären es 31,875h = 31 7/8 Stunden ... 31,73h entsprechen 84.61%???

Wie lautet die genaue vertragliche Vereinbarung ?
Gibt es eine (tarifliche) Vereinbarung über den Zeitraum für die Berechnung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit?

Zitat:
Jede Woche leiste ich immer noch 37,50 Stunden


Ist das im geänderten Arbeitsvertrag so vereinbart?

Zitat:
Mein Arbeitgeber sagte er müsse in meinem Schichtplan die 8 Wochen eintragen damit der Jahresschnitt stimmt.


Ist das so zwischen euch vereinbart?

Zitat:
Darauf haben wir uns auf die Monate Februar und März geeinigt mit den einvernehmen das die Freistellungszeit flexiebel ist.


Wie ist der genaue Wortlaut der Vereinbarung?

Zitat:
Nun dachte ich da ich dieses Jahr genau in der Mitte des Jahres mit meiner TZ begonnen habe würden mir bis ende des Jahres noch 4 Wochen frei zustehen um auf meinen Jahresschnitt zu kommen. (zweite Jahreshälfte)


Oder: Du bekommst von Juli bis Dezember Teilzeitgehalt ( 31,73h ) und für die Differenz zu 37,5h Überstunden-Entgelt (+ ggf. Überstunden-Zuschlag ), und während Deiner 8 Wochen "Freizeit" kein Gehalt.

Zitat:
Mein AG sagte aber es ist egal ob man ein Jahr von Januar - Dezember oder von Juli - Juli rechnet und mein Freistellungszeitraum wäre nun mal Februar und März und ich müsste das Jahr 2019 komplett Vollzeit arbeiten bei einem Gehalt von einer 31,73 Stunden Woche.


Mit der "8-Wochen-im-Jahr-Frei"-Regelung arbeitet man bis zum Beginn des Freistellungszeitraums im Wochendurchschnitt mehr ( 37,5h) , und ab Ende des Freistellungszeitraums bei erneut 37,5,h/Woche wochendurchschnittlich weniger, bis man bei steigendem Wochendurchschnitt am Ende des zur Durchschnittsbildung herangezogenen Jahreszeitraums die jährliche Wochendurchschnittszeit von 31,73h erreicht hat.

Würde beispielsweise der Freistellungszeitraum schon 2 Wochen nach Beginn des Teilzeitarbeitsverhältnisses beginnen - dann hätte man nach 2 Wochen à 37,5h eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 37,5h/Woche, am Ende der 10. Woche - nach 8 Wochen "frei" - wäre der Wochendurchschnitt dann auf 7,5h/Woche gesunken ( 2* 37,5 Stunden in 10 Wochen = 75/10 Stunden/Woche ). Nach Jahresfrist wäre der Wochenstunden-Durchschnitt dann von 7,5h/Woche auf die vereinbarten 31,73h/Woche gestiegen, wenn ab der 11. Woche wieder 37,5 Stunden/Woche gearbeitet werden.


Zitat:
War es ein "Fehler" von mir im Juli zu beginnen


Nein. Du hast nur eine ungünstige Vereinbarung getroffen, wie Dein wöchentliches "Mehr-als-die-vereinbarten-31,73-Stunden"-Arbeiten auszugleichen sein soll: Du hättest ja auch vereinbaren können:
- für das dauernde "Zuvielarbeiten" jede Woche bekomme ich
a) eine monatliche Extrazahlung von 1000€ UND
b) jedes Jahr Juli&August komplett frei.

Dann hättest Du Deinen Zeitausgleich schon sicher in der Tasche (und es könnte Dir egal sein, wie der Jahresdurchschnitt berechnet wird.)

Zitat:
habe ich doch ein Anrecht auf 4 Wochen Freistellung im Jahr 2019?


Eher nein - es gibt kein Gesetz, das Arbeitnehmern den Abschluss ungünstiger arbeistvertraglicher Regelungen verbietet.

Zitat:
Wie rechnet der Gesetzeber den Zeitraum der durchschnittlichen Jahresarbeitszeit?


Es gibt gesetzliche Vorschriften nur für die Durchschnittsberechnung der werktäglichen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden: Wenn z.B. ab dem 15.Mai Arbeit bis zu den erlaubten 10 Stunden täglich verlangt wird, müssen innerhalb von 6 Kalendermonaten ( d.h. in den 6 Monaten Mai bis Oktober - d.h. bis zum 31.10. ) oder innerhalb von 24 Wochen ( d.h. bis zum 29.10. ) im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich erreicht sein.

In Tarfiverträgen wird meist ein Zeitraum für die Durchschnittsbildung der wöchentlichen Arbeitszeit festgelegt, wenn tarifvertraglich eine "durchschnittliche Wochenarbeitszeit" vereinbart ist, z.B. TVöD:

"Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 39 Stunden wöchentlich. (...) Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrundezulegen. (...)"

RK

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Im Grunde ist hier ein Sabbatzeit-Regelung vereinbart worden, die vorne und hinten hakt. Es ist einfach Unsinn, eine wöchentliche Arbeitszeit zu vereinbaren, die gar nicht gilt. Das bringt doch wirklich nur Ärger. Sauber wäre gewesen, die volle Stundenzahl zu arbeiten und zu vereinbaren, dass ein %-Satz des Gehalts beim Arbeitgeber angespart wird. Nach Erreichen der notwendigen Ansparsumme wird dann für den gewünschten Zeitraum freigstellt.
Üblicherweise hat ein Arbeitnehmer Pech, wenn er in der Freistellung krank wird. Der Arbeitgeber hat damit nichts zu tun.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1522 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von botak):
ein Tag ist nicht mehr 7,5 Stunden wert sondern nur 6,35 Stunden


Das gilt für jeden Tag als Teilzeitbeschäftigte!

Deshalb konnte sich eine Teilzeitbeschäftigte für die angeordnete (tägliche) zusätzliche Arbeitszeit von 1,15 Stunden ( wöchentlich 37,5h statt 31,73 ) vor dem Bundesarbeitsgericht auch Überstunden-Zuschlag erstreiten. ( Was Deinen Arbeitgeber - falls er Überstunden zusätzlich mit einem Zuschlag vergütet - teuer käme: im Vergleich zu einer (täglich) kürzer arbeitenden Teilzeitkraft wäre Deine Variante deutlich teurer. )

Zitat:
das bedeutet ich mache an jedem Urlaubstag 1,15 Stunden minus.


Nein.

Gibt es ein Arbeitskonto? Was auch nur bei (tarif-)vertraglicher Vereinbarung gültig wäre.

Zitat:
Ich bin gerade dabei zu klären das meine Urlaubstage verringert werden so das ich kein minus mache.


Urlaub befreit von der gesamten Arbeitspflicht des Tags, für den Urlaub gewährt wird - es braucht keine "durch Urlaub verpasste Zeit" nachgearbeitet zu werden: Urlaub führt niemals zu "Minus"-Stunden.

Zitat:
Das mit der Krankheit während der Freistellung kann ich dir leider nicht beantworten.
Wobei das eine sehr berechtigte Frage ist.


Meines Wissens hat das Bundesarbeitsgericht entschieden: wer im "Freizeitausgleich" krank wird, hat Pech - er bekommt diese Zeit nicht mehr gutgeschrieben. Dagegen werden durch Krankheit "verlorene" Urlaubstage wieder gutgeschrieben.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// wer im "Freizeitausgleich" krank wird, hat Pech #7

So ist es - wenn man es nicht vertraglich anders regelt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
botak
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Beantragt wurde das ich einmal im Jahr 8 Wochen frei habe und den Rest des Jahres wie ein Vollzeitmitarbeiter (37,50 Stunden) arbeite.
Daraus ergeben sich die 84,61%. Mein Arbeitgeber rechnet das auf einen Jahresschnitt von 31,73 Stunden pro Woche.

Ja wir haben ein Arbeitszeitkonto und ich habe nun meine letzten 10 Tage Resturlaub genommen und habe täglich 1,15 Stunden minus gemacht.
In Summe habe ich nun 10x 1,15 = 11,5 Stunden minus auf meinem Arbeitszeitkonto.
Unser BR sagte dazu das sei normal da ich im Jahresschnitt nur 6,35 Stunden leiste aber mein Schichtplan verlangt das ich 7,50 Stunden arbeite wenn ich anwesend bin.

Ich bekomme seit Juli das Gehalt einer 31,73 Stunden Woche muss aber Vollzeit (37,50 Stunden arbeiten).
Das Gehalt bekomme ich aber auch in den 8 Wochen wo ich freigestellt bin.

Vielen dank für die Antworten die ich bis jetzt bekommen habe!

Gruß.

botak

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

Da stimmt was nicht - Minusstunden im Urlaub geht gar nicht. Das Problem ist offenbar, dass der Betrieb mit Durchschnittswerten rechnet. Und der BR sollte seine Schulungen besuchen; schlicht Unsinn, was er behauptet.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
botak
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das sehe ich auch so wie du.
Ich denke mir würden nicht 30 Tage mit 6,35 Stunden sondern eher 25,4 Tage mit 7,5 Stunden zustehen.
Wobei mein Verständnis ist das ein Tag Urlaub ein Tag Urlaub sein sollte egal wie lange der Arbeitstag im Durchschitt oder tatsächlich ist.
Komisch ist auch das mir mehrere Kollegen und Vorgesetze sagten das es bei ihnen auch mal plus oder minus im Urlaub gibt.
Das Unternehmen bei dem ich arbeite hat mehr als 20.000 Mitarbeiter.

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