Welches Gehalt nach "degradierung"?

15. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dominik321
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Welches Gehalt nach "degradierung"?

Hallo,

seit 1996 bin ich Führungskraft an unserem Standort. Seit 2 Jahren hat unser Standortleiter einen neuen Vorgesetzten. Da unsere Zahlen am Standort zu den schlechtesten in der Region zählen, hat er uns an einem Development-Center teilnehmen lassen. Meine Leistung war wohl nicht gut genug und wir haben uns geeinigt, dass ich in nächster Zeit eine andere Tätigkeit bekomme.

Seit 1996 also Gehalt (G5) bekommen und demnächst wird es G4 werden, da keine Führungskraft mehr. Wenn also demnächst der Personalreferent mit einem neuen Vertrag oder Vertragsänderung auf mich zu kommt, was kann ich da erwarten?

Mit dem blanken G4-Gehalt will ich mich nicht abspeisen lassen!

Danke für die Hilfe!

D.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41088x hilfreich)

Zitat (von Dominik321):
Wenn also demnächst der Personalreferent mit einem neuen Vertrag oder Vertragsänderung auf mich zu kommt, was kann ich da erwarten?

Alle Glaskugeln sind zur Inspektion.

Aber man hat sich ja schon auf ein anderes Aufgabenfeld geeinigt, also vermutlich Aufgaben aus dem Tätigkeitsfeld auf das man sich geeinigt hat mit entsprechender Vergütung.



Zitat (von Dominik321):
Mit dem blanken G4-Gehalt will ich mich nicht abspeisen lassen!

Was hätte man denn gerne dafür, das man die geforderte Leistung die zu G5 passt nicht zukünftig nicht erbringen will? Schon irgendwelche Vorstellungen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7419 Beiträge, 3100x hilfreich)

Ich denke, wenn das angepasste Gehalt nicht "passt", wird eine Änderungskündigung ausgesprochen. Da können Sie sich ja dann überlegen, ob Sie das Angebot annehmen....

Es dürfte aber klar sein, dass man für weniger Leistung und weniger Verantwortung halt auch das entsprechende Gehalt bekommt. Ein "Recht auf mehr" gibt's da nicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19910 Beiträge, 7228x hilfreich)

/// und wir haben uns geeinigt, ...

Nach 'Degradierung' klingt das ja nicht, denn eine D. wäre eine einseitige Maßnahme.
Dass diese Einigung sich auf das Gehalt auswirkt, scheint mir sachlogisch korrekt. Dich trifft es unerwartet, wie es scheint. Da war die Einigung anscheinend doch unvollständig.

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