Weniger Gehalt nach Kündigung in Probezeit durch Urlaub

29. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
go511950-96
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Weniger Gehalt nach Kündigung in Probezeit durch Urlaub

Hallo, mir wurde das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit nach 5 Monaten gekündigt (Beginn 01.11.18, Kündigung zum 22.03.19) bei meinem letzten Gehalt erhielt ich knapp die Hälfte weniger Gehalt. Ungefähr 500€ netto, nach einem Anruf beim Arbeitgeber wurde wurde mir gesagt das es damit begründet ist das ich im Februar 2 Wochen Urlaub auf die ich keinen anspruch hatte genommen habe. Tatsächlich hatte ich 2 Wochen Urlaub beantragt der auch bewilligt wurde da es einen Todesfall in meiner Familie gab und ich ins Ausland reisen musste im die Angelegenheit zu klären. Ist dieser Abzug vom Gehalt rechtens oder sollte ich doch einen Anwalt einschalten?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frau Herrje
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 16x hilfreich)

Man hat auch in der Probezeit Anspruch auf Urlaub, denn jeden Monat "verdient" man sich 1/12 des Jahresanspruches auf Urlaub. Den kann man dann auch in der Probezeit schon nehmen.
Inwieweit der tatsächliche Anspruch zu den bereits genommenen Tagen nun differiert, müssten Sie sich nochmal anschauen.

Gruß von Frau Herrje

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Ist dieser Abzug vom Gehalt rechtens Wieviel Jahresurlaub war vereinbart? Wieviel Urlaub haben Sie insgesamt genommen? 8 Tage bei 5 Monaten Arbeit würden Ihnen nämlich sogar beim Mindesturlaub zustehen...
oder sollte ich doch einen Anwalt einschalten? Bloß nicht - der ist im Arbeitsrecht stets selbst zu bezahlen. Das geht auch ohne Anwalt - aber beantworten Sie erstmal die oben stehenden Fragen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Alles steht und fällt mit dem Urlaubsanspruch. Das müssten Sie nochmal genau aufdröseln. Hätten Sie keinen Urlaubsanspruch (mehr), dann wäre er unbezahlt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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