Hallo Freunde,
ich bin bis zum 29.02.2020 als Werkstudent X beschäftigt.
zum 01.12.2019 hatte ich bei Y unterschrieben, allerdings vorher schon zurückgetreten, d.h keine Stunden dort abgeleistet.
Vorher wurden aber meine Daten an die Rentenversicherung und Finanzamt übermittelt.
Nun änderte sich bei Status bei der RV sowie FA und ich kam in die Steuerklasse 6. Dadurch musste ich mehr abführen (Lohnsteuer, PV, ALV). Das war im Folgemonat genauso.
Im ganzen fehlen mir aus zwei Monaten circa 300€ an Lohn.
Nun habe ich meinem Arbeitgeber
gebeten diesen zu korrigieren und mir die 300€ auszuzahlen.
Die Antwort darauf war, dass die Steuerberaterin es nicht rückgängig machen könnte und ich diese ja am Ende des Jahres über die Einkommenssteuererklärung zurückerhalten könne.
Da ich dringend auf das Geld angewiesen bin möchte ich das Geld sofort.
Wie soll ich vorgehen, was benötige ich dafür?
VG
Paulinato
Weniger Lohn augezahlt bekommen aufgrund falscher Abrechnung
Der Missstand wird am Jahresende vom FA ausgeglichen.
Aktuell wirst du an das Geld nicht herankommen.
Du wirst wohl in der Familie / im Bekanntenkreis 'fechten' müssen, dass dir einer was leiht.
Ansonsten: Rücklagen bilden, jeden Monat konsequent was zur Seite legen. Hilft ungemein.
Wenn man 2 Jobs hat, dann kann das passieren.
Ich gehe mal davon aus, das Y als Hauptjob mit Steuerklasse 1 angemeldet ist, dann wird der andere automatisch zu Steuerklasse 6.
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Das Kalenderjahr 2019 ist steuerlich abgeschlossen. Daher wird der Dezember erst mit dem Lohnsteuerjahresausgleich für 2019 ausgeglichen. Aber für die Monate Januar und Februar erkenne ich das Problem nicht. Es ist deinem derzeitigen AG möglich die Steuerdaten ab 01/2020 wieder auf Hauptarbeitgeber zu setzen. Durch das ELStAM Verfahren ist dies manchmal ein wenig aufwendig. Man erreicht das oftmals nur in dem man die ID Nummer aus dem Lohnprogramm entfernt und somit eine Abmeldung bei ELStAM erreicht. Sobald die Abmeldung erfolgt ist (kann man dem Lohnprogramm entnehmen) wird die ID Nummer wieder eingetragen mit der Steuerklasse 1 und Hauptarbeitgeber. ACHTUNG! Dies muss als Korrektur im Lohnprogramm im Monat Januar erfolgen.
Und jetzt?
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