https://postimg.cc/5Hk9jSF3https://i.postimg.cc/52HLLkyg/IMG-20250620-114126-3.jpgHallo zusammen,
ich war vom 1 bis zum 24 April krankgeschrieben . Ich trage nachts Zeitungen aus. Normalerweise beträgt mein Lohn knapp 1100. Euro netto. Im April hatte ich allerdings nur 918 Euro. Ich habe die Firma ein paar Mal kontaktiert und gebeten nochmal nachzurechnen. Sie meinten es gäbe keinen Fehler. Sie meinten weil bei Krankheit der Nachtzuschlag versteuert wird, das macht meiner Meinung nach aber nicht die Differenz aus. Zudem gab es ein Verständigung problem mit der Krankenkasse, weil sie eine Vorerkrankungsanfrage der Firma nicht beantwortet hat. So habe ich erst 517 Euro bekommen und kurz darauf einen Vorschuss von 500 Euro. Was danach im Monat verrechnet wurde (als es mit der Krankenkasse geklärt wurde) . Da kam dann raus das der Vorschuss angeblich zu hoch war und mir wurden 100 Euro von nächsten Gehalt eingehalten. Dadurch habe ich im Folgemonat auch nur 980 bekommen.
Ich glaube das die zwei Feiertage im April ( Ostermonat und k Freitag ) nicht bezahlt wurden, da war ich zwar auch krankgeschrieben, aber das wùrde die Differenz erklären.
Wie kann ich jetzt raus finden woran es lag ?
Daten : Arbeitszeit montag bis Samstag
Stundenlohn : 12, 82 + Nachtzulage 25 % erst ab 2 Stunden pro Nacht.
Arbeitszeit pro Nacht : ca. 3,07 Stunden
1https://postimg.cc/5Hk9jSF3


-- Editiert von User am 13. Juli 2025 14:47
-- Editiert von User am 13. Juli 2025 14:48
-- Editiert von User am 13. Juli 2025 14:49
Weniger Lohn durch Krankheit ?
13. Juli 2025
Thema abonnieren
Frage vom 13. Juli 2025 | 14:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Weniger Lohn durch Krankheit ?
#1
Antwort vom 14. Juli 2025 | 15:07
Von
Status: Schüler (204 Beiträge, 6x hilfreich)
Zitat :Sie meinten weil bei Krankheit der Nachtzuschlag versteuert wird,
Ich würde meinen, einen Nachtzuschlag erhält man nur für geleistete Arbeit in diesem Zeitraum. Bei Erkrankung wird kein Nachtzuschlag bezahlt, sondern nur die geplanten Stunden.
#2
Antwort vom 14. Juli 2025 | 15:39
Von
Status: Unbeschreiblich (34221 Beiträge, 17721x hilfreich)
Bei Erkrankung wird kein Nachtzuschlag bezahlt Das ist schlicht falsch - man ist so zu stellen, als habe man gearbeitet, also erhält man auch die Nachtzuschläge.
Sie meinten weil bei Krankheit der Nachtzuschlag versteuert wird Das ist richtig - auch die SV-Freiheit des Nachtzuschlages entfällt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 22. Juli 2025 | 08:19
Von
Status: Unbeschreiblich (49737 Beiträge, 17455x hilfreich)
Warum gibt es zwei Abrechnungen für den April?
-- Editiert von User am 22. Juli 2025 08:22
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
296.067
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten