Wenn der Chef keine Arbeit hat

16. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
kaktusstachel
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)
Wenn der Chef keine Arbeit hat

hallo zusammen,
ein freund schloß einen Arbeitsvertrag über 175 h im Monat. Es ging gleich am ersten Tag gut los, nach 5 h war wieder feierabend und so zog sich das über ein paar Tage hin. mein freund suchte darauf hin nach einem euen Job, konnte auch 14 Tage später einen finden. so kam es, dass er bei Arbeitgeber Nr. 1 in 14 Tagen ca. 35 stunden gearbeit hat, ansonsten hieß es immer, du hast frei. Der Arbeitsvertrag endete per Aufhebungsvertrag. Nun fragt man sich natürlich, wie verhält es sich mit der Bezahlung. Mein Bekannter wollte ja arbeiten, nur die Firma hatte offensichtlich keine Arbeit für ihn. Heißt das jetzt, dass er tatsächlich nur die 35 h bezahlt bekommt? Vielen Dank für eure hilfe und einen schönen Tag.

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Ps. keine zeitarbeit, kein Stundenkonto

-- Editiert kaktusstachel am 16.07.2012 09:55

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wahrscheinlich ist das alles im Aufhebungsvertrag geregelt.

wirdwerden

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#2
 Von 
kaktusstachel
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)

nö, leider nicht, kein wort.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na was ist denn dann im Aufhebungsvertrag geregelt? Wahrscheinlich gibt es eine Schlußklausel, aus der sich ergibt, dass alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten sind, oder so ähnlich. Außerdem weiss ich nicht, wie im Arbeitsvertrag die tägliche Arbeitszeit geregelt ist.

Also, die Angaben sind etwas dünn, vorsichtig ausgedrückt.

wirdwerden

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#4
 Von 
kaktusstachel
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)

der aufhebungsvertrag besteht aus einem satz, man ist sich darüber einig, dass das AV zum 28.06.endet. Punkt, ende aus, mehr nicht. Im Arbeitsvertrag gibts nur eine monatsarbeitsstundenzahl. das wäre die 175. ist die sicherheitsbranche, da gehts ja nun mal drunter und drüber. Zum Arbeitsvertrag gehört noch ein schriftstück in dem sich der AN verpflicht4et notfalls auch mal bis zu 60 Stunden die Woche zu arbeiten. ist wohl ziemlich undurchsichtig?

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn der Chef keine Arbeit hat....
nennt sich das "Annahmeverzug" und der Arbeitnehmer ist trotzdem zu bezahlen, als wenn er gearbeitet hätte.

Ausführlich dazu:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Annahmeverzug.html

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#6
 Von 
panorama_hamburg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, wir wollen uns genau diesem Thema - nämlich "Arbeit auf Abnruf" und den daraus resultierenden rechtlichen Problemen im ARD-Magazin "Panorama" beschäftigen. Ein entsprechendes Posting finden Sie hier im Forum unter Presseanfragen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mich kontaktieren. Nur soiel schon mal: Wenn im Arbeitsvertrag 175 Stunden steht, müssen auch 175 Stunden gezahlt werden.

Beste Grüße, B. Bolz

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