Ich arbeit seit April diesen Jahres in einem Saisonbetrieb (Gastronomie),habe einen ganzjährigen Arbeitvertrag,der mich verpflichtet 60 Stunden im Monat zu arbeiten.Jetzt ist die Saison vorbei, der Betrieb aber ganzjährig geöffnet,und ich bin arbeitstechnisch kaltgestellt-das heißt,ich komme nur noch auf maximal 30 Stunden in der Woche,diesen Monat werden es wohl noch weniger werden.Mein Gehalt bekomme ich aber im vollen Umfang weiterbezahlt..Von all dem war bei Vertragsabschluß keine Rede.
Ich habe meine Chefin darauf angesprochen,und es ist klar geworden,dass sie meine Minusstunden für den nächsten Saisonbeginn "bunkern" will,damit ich dann-wenn´s wieder losgeht mit dem Streß-die Minusstunden abarbeite.Das natürlich zu den Zeiten,die ich z.B aus familiären Gründen,nicht arbeiten kann/will.
Kann das für sie wirklich so einfach sein???
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Wenn es wieder losgeht mit dem Stress soll ich die Minusstunden abarbeiten?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nur mal zum Verständnis: Meinen Sie 30 Stunden in der Woche oder im Monat?
Was steht genau zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag?
Gilt ein Tarifvertrag?
Ohne irgendeine vertragliche Vereinbarung gibt es keine Minusstunden. Wenn eine bestimmte Stundenzahl bezahlt wird, muß diese auch im vereinbarten Zeitraum geleistet werden. Wenn ein Arbeitgeber keine Beschäftigung für den Arbeitnehmer hat, gerät er in Annahmeverzug und muß trotzdem zahlen.
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" Don`t feed trolls"
Hallo,und vielen Dank für die Antwort..
Habe mich im Text verschrieben:also,laut Arbeitsvertrag werden von mir 6o Arbeitsstunden im Monat verlangt,was während der Hochsaison im Sommer auch kein Problem ist.Durch das Saisonende Ende Oktober kam ich letzten Monat nur auf 30 Stunden,,jetzt im Dezember werden es noch wesentlich weniger werden.Mein Gehalt wird mir aber im vollem Umfang (also so,als hätte ich 60Std.gearbeitet)gezahlt.Im Arbeitsvertrag ist diese Situation überhaupt nicht vorgesehen,ein Tarifvertrag gilt nicht.Es ist auch nicht so,dass gar keine Arbeit da ist:es wird noch eine Auszubildende beschäftigt,und eine Praktikantin.Meine Bitte,die vorhandene Arbeit doch unter uns dreien so aufzuteilen,dass vor allem auch die Praktikantin mal zu Hause bleibt,damit ich mein Stundensoll erfüllen kann,wurde abgelehnt.Meine Chefin hat überhaupt keinen Hehl daraus gemacht,dass sie mich die Minusstunden extra produzieren läßt,als "Polster" für die neue Saison.(Ihr Polster,natürlich).Bis dahin werden sich mindestens 100 Minusstunden angehäuft haben,das kann doch nicht rechtens sein??
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so etwas ähnliches haben wir im Betrieb auch. Ein Jahresarbeitszeitkonto. Wir arbeiten in der Saison im Winter die Stunden rein, welche wir außerhalb der Saison dann wieder abbauen. Wir sind aber ein sehr großes Unternehmen und da funktioniert sowas auch, da es hierzu eine Betriebsvereinbarung gibt.
Bei dir ist es ein Teilzeitvertrag so wie ich das lese und dann noch Gastronomie. Ich bin dennoch der Meinung, dass hier es einer schriftlichen Form bedarf (Ergänzung im Vertrag), dass du in der Saison Stunden aufbauen kannst, welche außerhalb der Saison dann wieder abzubauen sind. Ansonsten ist der Arbeitgeber verpflichtet wie im Vertrag vereinbart dich für diese Stunden zu beschäftigen, die dort angegeben sind.
Wie mein Vorgänger jedoch auch schreibt, ist es wichtig was der Vertrag genau hergibt, wie sind die 60 Stunden im Monat verteilt? steht dort 15 Stunden in der Woche? usw.
Mal dich mal schlau bei Google hier: TzBfG §12
Wenn du damit nicht klar kommst, würde ich das Geld investieren und hier einen Anwalt dazu fragen.
Gehe mal davon aus, da kein Tarifvertrag Gültigkeit hat ist es schwierig deinen Fall korrekt und definitiv zu beurteilen. Viele private Selbstständige Unternehmer machen gerade mit den Angestellten was sie wollen.
LG Claudi
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-- Editiert am 12.12.2009 10:33
-- Editiert am 12.12.2009 10:33
Guten Tag,und vielen Dank für die Tipps!!!
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Die Frage ist zu beantworten, wenn keine vertragliche Vereinbarung besteht:
http://www.hobsons.de/de/ratgeber-service/frag-den-experten/arbeitsrecht/arbeitsrecht-2008/expertentipp-aufgezwungene-minusstunden/:
Antwort: Ein Arbeitgeber kann Sie nicht zwingen, Minusstunden „zu nehmen“. Sofern der Arbeitsvertrag keine Regelung enthält, wonach eine flexible Arbeitszeit besteht bzw. eine Betriebsvereinbarung im Betrieb existiert, die eine flexible Arbeitszeit mit Plus- und Minusstunden vorsieht, sind Sie nur verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu leisten. Sie müssen Ihre Arbeitsvertrag für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung anbieten. Kann der Arbeitgeber diese Arbeitsleistung nicht abnehmen, so hat dies für Sie keine Nachteile. Der Arbeitgeber darf also nicht im Fall von Auftragsmangel Sie unbezahlt bzw. durch Anhäufung von Minusstunden von der Arbeitsleistung freistellen.
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