Wer bezahlt den Rechtsanwalt?

13. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
JoGri
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)
Wer bezahlt den Rechtsanwalt?

Ein Arbeitnehmer hat nach dem Ausscheiden aus edm Betrieb noch Urlaubstage offen und möchte diese dann ausgezahlt bekommen.
Arbeitgeber weigert sich.
Arbeitnehmer setzt ihm eine Frist und droht ansonsten eine Rechtsanwalt einzuschalten.
Arbeitgeber ignoriert das.
Arbeitnehmer geht zu einem Rechtsanwalt, der schreibt den Arbeitgeber an. Daraufhin zahlt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aus (die Urlaubstage).
Wer bezahlt den Rechtsanwalt?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17418 Beiträge, 6484x hilfreich)

... der, der den Auftrag erteilt hat an den RA. Also AN selbst.
Es wär vollkommen unnötig, einen RA einzuschalten - der Gang zum Arbeitsgericht hätte dasselbe gebracht. Und kostenlos.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119893 Beiträge, 39793x hilfreich)

Zitat (von JoGri):
Wer bezahlt den Rechtsanwalt?

Der Auftraggeber, denn erstattungspflichtig wären grundsätzlich nur die notwendigen Kosten der Rechtverfolgung.
Da der RA hier nicht notwendig war ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32863 Beiträge, 17260x hilfreich)

Im Arbeitsrecht zahlt man seinen RA grundsätzlich selber - auch wenn man gewinnt. Kleines Trostpflaster - die Kosten können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Auftraggeber, denn erstattungspflichtig wären grundsätzlich nur die notwendigen Kosten der Rechtverfolgung.
Im Arbeitsrecht sind Anwaltskosten niemals erstattungspflichtig. Daher zahlt immer jede Partei die eigenen Kosten selbst.

-- Editiert von User am 14. Dezember 2022 14:15

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119893 Beiträge, 39793x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Im Arbeitsrecht sind Anwaltskosten niemals erstattungspflichtig. Daher zahlt immer jede Partei die eigenen Kosten selbst.

Das ist schlicht und ergreifend falsch, man lese § 12a ArbGG ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

Jaja, ändert für den Fall hier nichts. Diese hier entstandenen Kosten sind in keinem Fall erstattungsfähig.

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